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Walter Mixa Ein Fall

16.06.2010 ·  Der ehemalige Bischof Mixa hat das Recht auf einen Prozess vor dem Obersten Kirchengericht. Doch seine jüngsten Einlassungen deuten darauf hin, dass seine Wahrnehmung der eigenen Lage getrübt ist.

Von Daniel Deckers
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Der emeritierte Augsburger Bischof Mixa hat recht: Was in den vergangenen Wochen und Monaten zwischen ihm und seinen Mitbrüdern im Bischofsamt vorgefallen ist, hat das Zeug zu einem Verfahren vor dem Obersten Gericht der Kirche, der Apostolischen Signatur - und sei es nur, dass es darum gehen sollte, jenen guten Ruf wiederherzustellen, in dem er sich bis vor kurzem wähnte. Auf einen solchen Prozess hat jedermann in der Kirche ein Recht, vom einfachen Gläubigen, der sich in seinen Rechten als Glied der Kirche verletzt sieht, bis zu einem Bischof, der sich von Amtsbrüdern um sein Amt gebracht sieht.

Die jüngsten Einlassungen Mixas deuten allerdings darauf hin, dass seine Wahrnehmung der eigenen Lage wie des Verhaltens anderer in einer mittlerweile tragisch zu nennenden Weise getrübt ist. Insofern tun diejenigen ihm keinen Gefallen, die ihn Dinge sagen lassen, die den Tatsachen nicht entsprechen. Und sollte Mixa seinen Generalvikar wirklich (wie von ihm behauptet) zum Weihbischof ernannt haben, dann ist das ebenfalls klärungsbedürftig.

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Jahrgang 1960, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

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