09.03.2010 · Die Bundesregierung streitet, wie auf die Fälle von Kindesmissbrauch in Schulen und Internaten reagiert werden soll: Familienministerin Schröder will einen „Runden Tisch“, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hält dagegen.
In der Frage, wie die Bundesregierung auf die in den vergangenen Wochen bekanntgewordenen Fälle von Kindesmissbrauch in Schulen und Internaten reagieren soll, ist es zum offenen Dissens in der Koalition gekommen. Auf der einen Seite lud Familienministerin Kristina Schröder (CDU) am Montag zu einem „breit aufgestellten“ runden Tisch mit Vertretern vieler gesellschaftlicher Institutionen am 23. April ein. Unterstützt wurde sie dabei von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU). Auf der anderen Seite forderte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Gremium, in dem es speziell um die katholischen Einrichtungen gehen soll.
Ein Sprecher sagte, Frau Leutheusser-Schnarrenberger verfolge weiter das Ziel, einen runden Tisch mit dem Ziel von Entschädigungszahlungen an die Opfer jahrzehntelang zurückliegender Missbrauchsfälle in katholischen Schulen und Internaten einzurichten. Dort solle es um die Fälle gelten, die straf- und zivilrechtlich verjährt seien. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Ahrendt, nannte es „brüskierend“, dass Frau Schröder Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht zum runden Tisch eingeladen habe.
Nach dem Willen der beiden CDU-Politikerinnen Schröder und Schavan sollen zum runden Tisch Vertreter der Familienverbände, Schul- und Internatsträger, katholische und evangelische Kirche, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Länder, Kommunen sowie der Deutsche Lehrerverband geladen werden.
Bischofskonferenz: „Selbstverständlich dabei“
Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Ackermann, zeigte sich „dankbar“ für Schröders Initiative. „Wir selbst hatten schon gesagt, eine Zusammenkunft aller gesellschaftlich relevanten Gruppen sei sehr hilfreich.“ Die Bischofskonferenz sei „selbstverständlich dabei“. Den Ansatz der Justizministerin hatte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Zollitsch, abgelehnt. Seine Argumentation griff die Familienministerin nun auf: Kindesmissbrauch gebe es nicht nur in kirchlichen Einrichtungen, sondern auch in Sportvereinen oder in der Familie.
Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Seehofer sagte, an einem runden Tisch sollten alle gesellschaftlichen Kräfte beteiligt werden, die „mit Schutzbefohlenen zu tun haben“. Seehofer äußerte zugleich „Sympathie“ für Forderungen, die Verjährungsfristen bei Missbrauchsdelikten zu überprüfen.
Leutheusser-Schnarrenberger: „Eine Art Schweigemauer“
Frau Leutheusser-Schnarrenberger unterstellte indes dem Vatikan die Aufarbeitung der Skandale um sexuellen Missbrauch in katholischen Einrichtungen zu behindern. Es habe in vielen Schulen und Einrichtungen eine Art Schweigemauer gegeben, wegen der Informationen nicht ausreichend an die Justiz gelangt sei, sagte die Ministerin am Montag im Deutschlandfunk. Um eine Verjährung der Fälle zu verhindern, müsse aber nach Wegen gesucht werden, das Schweigen zu durchbrechen und bereits bei Anhaltspunkten auf Missbrauch möglichst frühzeitig Ermittlungen durch die Justiz zu ermöglichen, forderte die FDP-Politikerin.
Für Schulen in katholischer Trägerschaft gelte aber eine Direktive der Glaubenskongregation von 2001, nach der auch schwere Missbrauchsfälle zuallererst der päpstlichen Geheimhaltung unterlägen und nicht an Stellen außerhalb der Kirche weitergegeben werden sollten, kritisierte Leutheusser-Schnarrenberger.
Stattdessen solle nach der Direktive intern untersucht werden. Dabei werde nicht deutlich gemacht, möglichst frühzeitig die Staatsanwaltschaft einzuschalten. In einer Verlängerung der Verjährungsfristen sieht die Justizministerin dagegen „kein Allheilmittel“.
Dafür hatte sich Frau Schavan ausgesprochen. Sie halte diese Maßnahme schon deshalb für sinnvoll, „weil die bisherige Erfahrung lehrt, dass über Missbrauch erst nach vielen Jahren gesprochen wird und die Täter womöglich straffrei bleiben“, sagte sie der „Passauer Neuen Presse“.
Debatte über Verjährungsfristen
Leutheusser-Schnarrenberger lehnte längere Verjährungsfristen abermals ab. Im Deutschlandfunk sagte sie, nach vierzig oder fünfzig Jahren sei es sehr schwierig, noch Sachverhalte zu ermitteln und Zeugen zu finden. Dann seien einseitige Beschuldigungen möglich, die nicht mehr bestätigt oder widerlegt werden könnten. Die Ministerin verwies darauf, dass Missbrauchsfälle nach geltendem Recht noch bis zu zwanzig Jahre nach der Volljährigkeit des Opfers verfolgt werden können.
Schavan kündigte an, in den nächsten Tagen mit dem Präsidenten der Kultusministerkonferenz und den Lehrerverbänden darüber zu sprechen, was über die Aufklärung hinaus getan werden kann, um Vertrauen wieder herzustellen. Eltern müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder in pädagogischen Einrichtungen in guter Obhut sind.
Schavan: Gewalt und Missbrauch nicht allein Thema der Kirche
„Dazu gehört eine Atmosphäre des Respekts und der Wertschätzung. Dazu gehören auch Pädagogen, die nicht nur fachlich gut sind, sondern auch einen klaren Kompass haben und persönliche Reife besitzen, die dem Vertrauen gerecht wird, das ihnen seitens der Kinder und Jugendlichen entgegengebracht wird“, sagte Schavan.
Einem Runden Tisch allein zum sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, wie von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gefordert, erteilte Schavan eine Absage. Gewalt und Missbrauch seien nicht allein Thema in kirchlichen Einrichtungen. Laut der Justizministerin dagegen gehe es nicht darum, ein allgemeines Gespräch über Missbrauch zu führen. Im Zentrum müsse stehen, die Opfer in den Blick zu nehmen und mit ihnen zu reden.
Auch der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz Ackermann wandte sich gegen den Ansatz Leutheusser-Schnarrenbergers. Wenn es einen runden Tisch gebe, dann müssten dazu alle Akteure eingeladen werden, sagte er. Zugleich bekräftigte er, die katholische Kirche reklamiere für sich nicht einen Raum jenseits des staatlichen Rechts. Deshalb sei eine Präzisierung der bischöflichen Leitlinien zum Missbrauch von 2002 zu erwägen. Die Justizministerin betonte ihrerseits die Forderung an die Kirche, die Richtlinien zu überarbeiten. Es müsse klar sein, dass bei Missbrauchsfällen die Staatsanwaltschaft zu informieren sei.
Schavan sagte, das nun bekanntwerdende Ausmaß an Demütigung, Gewalt und Missbrauch von Kindern hätte sie sich nicht vorstellen können. Die Kirche in Deutschland zeige sich aber zu lückenloser Aufklärung und zur Zusammenarbeit mit dem Staat sehr entschlossen. Es werde zwischen Kirche und Regierung sicher Gespräche darüber geben, wie das Vertrauen in kirchliche Schulen wiederherzustellen sei. Dabei müsse die Perspektive der Opfer im Mittelpunkt stehen. Das Verhältnis von Kirche und Staat, so die Bildungsministerin, sehe sie durch die Vorgänge nicht belastet.
Die ersten, meist weit zurückliegenden Missbrauchsfälle waren Ende Januar am Canisius-Kolleg der Jesuiten in Berlin bekanntgeworden. Mittlerweile wurden aus mehreren Einrichtungen von Orden und der Mehrzahl der deutschen Diözesen Fälle aus unterschiedlichen Jahrzehnten bekannt. Vor zwei Wochen hatte Leutheusser-Schnarrenberger mit öffentlichem Zweifel am Willen der Kirche zur Aufklärung in Reihen der Bischöfe für Empörung gesorgt.