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Religionsfreiheit im Rechtsstaat Jeder Religion die gleiche Chance

 ·  Früher wurden die Katholiken „Ultras“ genannt, heute die Muslime. Doch der Staat muss blind für Bekenntnisse jedweder Art sein. Ein Gastbeitrag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

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Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden“, heißt es im Alten Testament. So steht es im 1. Buch Mose geschrieben. Trotzdem ist dieses Bibelwort für niemand ein Anlass, die Wiedereinführung der Todesstrafe zu fordern. In der Debatte um islamisches Recht hingegen werden erstaunlicherweise nicht selten vergleichbare, an den rund 1400 Jahre alten Text des Korans anknüpfende wörtliche Auslegungen angeführt, um die islamische Rechtsfindung und Dogmatik als vormodern zu brandmarken.

„Auch wer vom islamischen Recht kaum etwas weiß, hat nicht selten präzise Vorstellungen davon“, schreibt einer der wenigen deutschen Kenner islamischen Rechts, Professor Mathias Rohe. Mit diesen Worten lässt sich das Grundproblem der gegenwärtigen Islamdebatte kurz zusammenfassen. Die Diskussion um den Islam und seine Rechtsregeln wird viel zu häufig vorurteilsbeladen, dafür aber umso unbeschwerter von Sachkenntnis geführt. Vieles in der gegenwärtigen Islamdebatte sind unzutreffende Klischees, die mehr über die Diskutanten als über den Gegenstand ihrer Debatte aussagen.

Tatsächlich gibt es einige radikale islamistische Rechtsgelehrte, die extreme und menschenrechtswidrige Mindermeinungen aus dem Koran herleiten. Aber sie repräsentieren nicht das gesamte islamische Recht. Auch die Rechtssätze islamischen Rechts modernisieren sich, und wir sollten diese Entwicklung unterstützen, statt die jüdisch-christliche Tradition des Abendlandes zu beschwören.

Die Basis unseres Zusammenlebens bilden das Grundgesetz

Das Begriffspaar jüdisch-christlich genießt auch nur auf den ersten Blick einige Sympathien. Aber schon die jüdischen Bürgerinnen und Bürger sind längst nicht alle mit dieser Wortschöpfung glücklich. Historisch lässt sich die Herleitung einer verbindenden und verbindlichen jüdisch-christlichen Tradition des Abendlandes ebenfalls nicht halten. Die sehr verschiedenen Bekenntnisse und Kirchen des Christentums und der jüdische Glaube sind durch unterschiedliche Traditionslinien geprägt, und bei genauerem Hinsehen entdeckt man sogar ein islamisches Erbe im Abendland. Die für die Ausbreitung des Vernunftdenkens essentiellen griechischen Klassiker sind über den Umweg einer Transkription aus dem Arabischen nach Europa gekommen.

Die Basis der Gesellschaft des Deutschlands im Jahr 2011 wird durch keine bestimmte Konfession und keine ausgewählte Gruppe von Konfessionen gebildet. Die Basis unseres Zusammenlebens bilden das Grundgesetz und die darin garantierten Grundrechte. Menschenwürde, Meinungsfreiheit und die Gleichbehandlung der Geschlechter sind universale Rechte, die allen Menschen zustehen. Unser Blick sollte sich auf das Individuum und nicht auf eine Gruppe richten. Muslime lassen sich als fest umrissene Einheit ohnehin nicht fassen. Es existieren zwei große und mehrere kleine islamische Konfessionen im Islam, der Koran wird in ganz verschiedenen Staaten mit sehr verschiedenen Traditionen und Kulturen gelehrt, und in den Kulturen, die wir vergröbernd gerne islamische Welt nennen, existieren neben dem Islam noch ganz andere Geistesströmungen. Und doch wird Menschen mit muslimischem Hintergrund unterstellt, ihnen allen wären bestimmte Eigenschaften eigen, insbesondere eine zum Fanatismus neigende, übergroße Religiosität. Tatsächlich befolgen Muslime, die sich als gläubig bezeichnen, rituelle Vorschriften teils strenger als gläubige Christen. Staatliche Gebote und private Religiosität können dann in Konflikte geraten. Aber kann das Spannungsverhältnis von Religion und Staat immer und jederzeit einseitig zugunsten der Gesetze gelöst werden, und stellt die Bibel nicht auch den Gehorsam vor Gott vor den Gehorsam vor den Gesetzen?

Kulturkampf mit dem Katholizismus

„Der Satz, ,Man soll Gott mehr gehorchen als den Menschen' ist nicht allein ein Satz des Christentums. Ich könnte Stellen aus Sophokles' Werken zitieren. Allein auf den Standpunkt des Staates und des positiven Rechts hat der Satz ,Gott mehr gehorchen als den Urhebern obrigkeitlicher Gesetze' keine Geltung. Der Staat fordert unbedingt und muss unbedingt fordern, dass der Einzelne, auch wenn er abweichender Meinung ist, den Gesetzen dieses Staates gehorcht.“

Mit diesen Worten begründete der Abgeordnete und Jurist Friedrich von Schauß im November 1871 im Deutschen Reichstag seine Zustimmung zu einer Entscheidung des Reichstages, einen sogenannten Kanzelparagraphen in das Strafgesetzbuch einzufügen. Danach wurde ein Geistlicher, der über „Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise“ predigte, mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft. Die mehrfach angewendete Strafnorm markierte als Paragraph 130a des Strafgesetzbuchs den Auftakt dessen, was später als Kulturkampf mit dem Katholizismus in die Geschichtsbücher eingehen sollte. Dem blinden Gehorsam vor den Gesetzen ist aber zu misstrauen, wie gerade wir Deutschen wissen sollten. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren sich dieses Konflikts bewusst. Sie banden den Gesetzgeber an die Grundrechte der Verfassung. Der formelle Rechtsstaat wandelte sich in den wertegebundenen. Die Garantie der Religionsfreiheit im Grundgesetz bedeutete zwangsläufig auch das Ende für den - heute würde man vielleicht Hasspredigerparagraph dazu sagen - Paragraphen 130a des Strafgesetzbuchs. 1953 schaffte der Deutsche Bundestag ihn ab.

Einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Christentum und Islam

Die im Kulturkampf verwendeten und längst überwundenen antikatholischen Argumente wandern gleichwohl bis heute wie unwirkliche Wiedergänger durch die derzeit geführte und zum Kampf der Kulturen stilisierte Integrationsdebatte. So hieß es in den Reichstagsprotokollen, die katholischen Gläubigen seien romtreue „Ultras“, würden in den Jesuitenschulen bildungsfern unterrichtet, sie fühlten sich weniger ihren deutschen Mitbürgern als den Gläubigen in anderen, Deutschland feindlich gesonnenen Staaten verbunden, und die Gebiete, in denen sie die Bevölkerungsmehrheit stellten, seien rückständig. Das Déjà-vu der Argumente hat seine Ursache in einer damals wie heute geführten Integrationsdebatte. Heute wird geargwöhnt, der Islam sei in seinem politischen Kern nicht in die demokratische Gesellschaft und damit auch nicht in den Rechtsstaat integrierbar. 1871 fürchtete die Reichstagsmehrheit gegen die besseren Argumente der Opposition, die große Menge neuer katholischer Staatsbürger wolle sich den Gesetzen des neuen deutschen Reichs nicht beugen, sondern gehorche einem „höheren Recht“. Heute ist das Wort Parallelgesellschaft populär. Damals sah man die Gefahr, die katholische Kirche überwache analog zur weltlichen Gerichtsbarkeit die Einhaltung kirchlicher Dogmen mit den Mitteln des innerkirchlichen Strafrechts.

Der Kulturkampf scheiterte politisch, besaß jedoch einen bedeutenden rationalen Kern. Die Trennung von Kirche und Staat, so wie sie später in der Weimarer Reichsverfassung ihren verfassungsmäßigen Ausdruck fand und bis heute Bestandteil des Grundgesetzes geblieben ist, wurde in dieser Zeit begonnen. Dass Religion und Staat zwei Welten bilden, ist ein Gedanke, der in vielen muslimisch geprägten Staaten nicht oder wenn überhaupt nur rudimentär vorhanden ist. Hier liegt einer der ganz wesentlichen Unterschiede zwischen modernem Christentum und gegenwärtigem Islam; ein Gedanke, dessen Realisierung erst die Religionsfreiheit in einem Staat ermöglicht.

Wir müssen mehr über islamisches Recht wissen

Es ist Aufgabe der Politik, das Grundgesetz und die garantierte Freiheit der vielen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen in unserem Land so zu garantieren, dass jede unter ihnen die gleiche Chance erhält, in der Gesellschaft Gehör für ihre Anliegen zu finden. Wie Justitia müssen wir blind dafür sein, ob religiöse Bekenntnisse mit einem Gebetsteppich, einer Ordenstracht oder einem roten Segenszeichen auf der Stirn zutage treten oder im Gegenteil Bekenntnisfreiheit gelebt wird. Blind dürfen wir hingegen nicht sein, wo die Grenzen unserer Verfassung überschritten werden. Streiten wir dafür, dass allen Bürgerinnen und Bürgern die Rechte unserer Verfassung zukommen, die ihnen das Grundgesetz und die dort garantierte Freiheit aller Religionen und die Freiheit der Weltanschauungen zuspricht, und verhindern wir willkürliche Ausgrenzungen.

Denn wer Menschen mit bestimmten religiösen Überzeugungen mit diffusen Ängsten belegt oder sie mit einseitigen Statistiken stigmatisiert, baut Feindbilder auf. Ausgrenzung aber führt zu Fundamentalismus und ist unserer modernen und offenen Gesellschaft nicht angemessen. Statt Angstdebatten brauchen wir eine vorurteilsfreie Diskussion über die Religionen und ihre Rechte. Über islamisches Recht müssen wir zunächst viel mehr wissen. Erst dann darf es vom Standpunkt des Rechts aus kritisiert werden.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist Bundesministerin der Justiz und Abgeordnete des Bundestages (FDP).

Quelle: F.A.Z.
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