02.02.2010 · Im Missbrauchsskandal an Jesuiten-Schulen hat das Bistum Hildesheim eingeräumt, im Fall eines Paters nicht konsequent gewesen zu sein. Derweil prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Vorfälle der siebziger und achtziger Jahre verjährt sind. Dies sei mit großer Wahrscheinlichkeit der Fall, sagte ein Sprecher.
Von Marie Katharina WagnerDas Bistum Hildesheim hat Fehler im Umgang mit einem der beiden Patres eingestanden, die mehrere Jugendliche in den siebziger und achtziger Jahren sexuell missbraucht haben sollen. Pater Peter R. war nach seiner Zeit am Berliner Canisius-Kolleg, an dem er von 1972 bis 1981 unterrichtete, von 1982 bis 2003 mit Unterbrechungen als Seelsorger im Bistum Hildesheim tätig. Nach Bekanntwerden erster Vorwürfe sei dem Pater 1993 die Jugendarbeit verboten worden. Dieses Verbot sei aber nicht konsequent durchgehalten worden, teilte das Bistum mit. 1997 sei Peter R. nach dem Vorwurf weiterer sexueller Belästigungen nach Wolfsburg versetzt worden. 2003 wurde er aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt und zog nach Berlin. „Aus heutiger Sicht haben wir die Vorwürfe zu wenig ernst genommen und die Tragweite der weiteren Entwicklungen eindeutig unterschätzt“, sagte der damalige Bischof Josef Homeyer. Er bedaure dies zutiefst.
Das Bistum prüfe derzeit, ob der Pater im Bistum Hildesheim weitere Menschen sexuell missbraucht habe. Derzeit seien zwei Fälle bekannt. Im Oktober 1993 habe eine Mutter den damaligen Bischof Homeyer informiert, dass der Pater ihre 14 Jahre alte Tochter unsittlich berührt habe. 1997 wurden Peter R. Unregelmäßigkeiten in seiner Amtsführung sowie weitere sexuelle Belästigungen vorgeworfen, daraufhin wurde er versetzt. Zum Zeitpunkt seiner Einstellung in Niedersachsen sei dem Bistum nichts über etwaige Verfehlungen des Priesters bekannt gewesen. Von 1982 an war er zunächst in Göttingen eingesetzt. Es habe damals eine Messerattacke auf den Pater gegeben. Zu Mutmaßungen, dass ein ehemaliger Jesuitenschüler der Täter war, wollte sich der Sprecher nicht äußern.
Komplizierte Rechtslage
Der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sagte dieser Zeitung, juristisch seien die Missbrauchsfälle der siebziger und achtziger Jahre am Berliner Canisius-Kolleg wahrscheinlich nicht mehr aufzuarbeiten. Sie seien inzwischen mit großer Wahrscheinlichkeit verjährt. Die Staatsanwaltschaft prüfe das derzeit noch. Auch Vorwürfe an damalige Verantwortliche des Jesuiten-Ordens, der nach derzeitigen Erkenntnissen schon 1991 durch Hinweise des Paters Wolfgang S. von dessen Taten gewusst haben könnte, seien heute aus juristischer Sicht nicht mehr relevant. Die Rechtslage sei besonders kompliziert, da das Sexualstrafrecht seit den siebziger Jahren vielfach geändert worden sei, für die Aufklärung aber die Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt gelte.
Wegen mutmaßlicher Übergriffe hat auch die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen Übergriffe von Wolfgang S. im Jesuiten-Kolleg in Sankt Blasien im Schwarzwald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Am Dienstag äußerte sich der Vatikan zu den Vorwürfen. Die Führung der katholischen Kirche sehe die Bitte um Entschuldigung, wie sie der oberste deutsche Jesuit Stefan Dartmann vorgebracht habe, als „umfassend“ an, sagte ein Sprecher des Vatikans. Er werde sich daher nicht noch in einer eigenen Stellungnahme äußern. Dartmann hatte sich am Montag bei den Opfern für die Taten und für die unterlassene Hilfe der Verantwortlichen entschuldigt.
Die scharfe Verurteilung des sexuellen Missbrauchs von Schülern an drei deutschen Jesuiten-Gymnasien wird auch vom Vatikan unterstützt. Der Vatikan sehe die Bitte um Entschuldigung, wie sie der deutsche Jesuiten-Chef Stefan Dartmann in dem Missbrauchsskandal vorgebracht hat, als „umfassend“ an, erklärte Vatikan-Sprecher Pater Ciro Benedettini am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa. Er werde sich daher nicht noch in einer eigenen Stellungnahme äußern, sei aber in „völliger Übereinstimmung“ mit dem, was Dartmann dazu gesagt habe. Dartmann hatte sich am Montag im Namen des gesamten Ordens bei den „Opfern von Übergriffen unserer ehemaligen Mitbrüder“ entschuldigt.
Zwei frühere Lehrer und Jesuiten-Pater haben in den siebziger und achtziger Jahren etwa 20 Schüler am Berliner Canisius-Gymnasium sexuell missbraucht. Außerdem sollen sie für weitere Missbrauchsfälle an Schulen in Hamburg und im Schwarzwald sowie in Einrichtungen in Göttingen, Hildesheim, Chile und Spanien verantwortlich sein. An einem ehemaligen Jesuiten-Gymnasium in Hamburg wird befürchtet, dass es mehr als die drei bisher bekannten Fälle gibt. Eines der Opfer habe „entsprechende Hinweise gegeben“, sagte der Schulleiter der Sankt-Ansgar-Schule, Friedrich Stolze.
Besonders betroffen gemacht habe ihn der Fall einer Mutter, die ihm gesagt habe, dass ihr Sohn noch heute unter den seelischen Folgen des Missbrauchs leide. Die Schüler wurden Opfer eines heute 65- jährigen Jesuitenpaters, der laut dem Hamburger Bistum von 1979 bis 1982 an der Schule in der Hansestadt unterrichtet hatte. Der Mann hatte zugegeben, auch Schüler des Canisius-Kollegs in Berlin missbraucht zu haben. Der frühere Lehrer beantragte 1991 seinen Austritt aus dem Orden und lebt inzwischen in Chile. Stolze kritisierte, dass der geständige Pater 1979 von Berlin nach Hamburg versetzt wurde, ohne dass die Hamburger über einen möglichen Verdacht informiert wurden. „Was ich nicht nachvollziehen kann: Wenn in Berlin was bekanntgewesen ist, dass dann die Person an eine andere Schule versetzt wird.“
In Sankt Blasien (Baden-Württemberg) leitete die Staatsanwaltschaft am traditionsreichen Jesuiten-Kolleg ein Ermittlungsverfahren ein. Der geständige Jesuit war von 1982 bis 1984 in Sankt Blasien tätig. Zwei dortige Opfer haben sich bereits gemeldet. Die Schulleitung rechnet mit weiteren Fällen.
Das Bistum Hildesheim räumte Fehler im Umgang mit einem zweiten beschuldigten Pater ein. Dem Geistlichen sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe 1993 die Jugendarbeit verboten worden, dieses Verbot sei aber nicht konsequent durchgehalten worden, teilte das Bistum mit. 1997 sei der Mann nach dem Vorwurf weiterer sexueller Belästigungen versetzt worden. „Aus heutiger Sicht haben wir die Vorwürfe zu wenig ernst genommen und die Tragweite der weiteren Entwicklungen eindeutig unterschätzt“, erklärte der damalige Bischof Josef Homeyer. „Ich bedaure dies zutiefst.“
An einem Bonner Jesuiten-Gymnasium beraten die Lehrer, ob die „Präventivmaßnahmen in der Sache ausreichen“. Der Rektor des Aloisiuskollegs in Bonn-Bad Godesberg, Theo Schneider, sagte der dpa: „Natürlich diskutieren wir im Kollegium diesen Fall mit den Schülern und der Elternschaft. Bislang sehen wir aber keine Verpflichtung, bei unsere ehemaligen Schülern nachzufragen.“
Der Arbeitskreis Engagierter Katholiken in der CDU (AEK) zeigte sich erschüttert über die Missbrauchsfälle und forderte die Abschaffung der Verjährungsfrist in solchen Fällen. Der Berliner Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky sieht aber keine Notwendigkeit, aus den Vorfällen am Canisius-Kolleg weitere Konsequenzen für die Kirche zu ziehen.
Gleichzeitig verteidigte der AEK die Sexuallehre der katholischen Kirche. „Der Versuch einzelner, für das abscheuliche Verhalten der Geistlichen wenigstens teilweise die Sexuallehre der Kirche verantwortlich machen zu wollen, ist ebenso abwegig wie unlauter“, schrieb Martin Lohmann, Sprecher des Arbeitskreises. Missbrauch und Pädophilie nähmen insgesamt besorgniserregend zu und seien „sicher kein Spezifikum der katholischen Kirche“.