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Bischofskonferenz „Vorfall ungeheurer Schädlichkeit“

 ·  Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Kardinal Lehmann, hat die Entschlossenheit der katholischen Bischöfe bekräftigt, alles zu tun, um sexuelle Vergehen Geistlicher an Minderjährigen „mit allen Kräften aufzudecken“. Anlass war der jüngste Missbrauchsfall im Bistum Regensburg.

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Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Kardinal Lehmann, hat die Entschlossenheit der katholischen Bischöfe bekräftigt, alles zu tun, um sexuelle Vergehen Geistlicher an Minderjährigen „mit allen Kräften aufzudecken“.

Allerdings sei weder die Bischofskonferenz noch er als deren Vorsitzender befugt, in die Befugnisse der einzelnen Diözesanbischöfe einzugreifen. Den Äußerungen des Kardinals zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz war am Donnerstagnachmittag eine ausführliche Beratung außerhalb der Tagesordnung über das Thema sexueller Missbrauch durch Geistliche vorausgegangen.

Anlass der Debatte war die Verhaftung eines Geistlichen des Bistums Regensburg unter dem Verdacht sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Derselbe Mann hatte sich vor sieben Jahren schon einmal an Kindern vergangen und war im Jahr 2004 von Bischof Gerhard Ludwig Müller doch wieder in der Gemeindeseelsorge eingesetzt worden.

Lehmann verweist auf Leitlinien

Lehmann sprach in diesem Zusammenhang von einem Vorfall von „ungeheurer Schädlichkeit“ und beharrte auf den Wortlaut der „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die vor fünf Jahren in Fulda beschlossen worden waren.

Die Leitlinien schließen ausdrücklich aus, dass ein Geistlicher, der sich sexueller Übergriffe schuldig gemacht hat, nach Verbüßung ihrer Strafe nochmals als Seelsorger in Bereichen eingesetzt werden, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt bringen.

Es bleibe dabei, dass die Leitlinien der Bischofskonferenz in allen Bistümern Rechtskraft besäßen, sagte Lehmann. Die Verantwortung für die Beachtung der einzelnen Vorschriften liege jedoch bei dem jeweiligen Bistum.

Den Tenor der Beratungen der Bischöfe über dieses Thema fasste Lehmann in die Worte, er habe volles Vertrauen, dass sich alle Bischöfe ihrer Verantwortung „in höchstem Maße bewusst seien“. Allerdings handele es sich oft um sehr komplizierte und schwer durchschaubare Fälle.

Zudem müsse die Perspektive der mutmaßlichen Opfer und ihrer Familien sowie das öffentliche Interesse an Aufklärung abgewogen werden gegen das Erfordernis, einen Geistlichen vor ungerechtfertigten Anklagen zu schützen. Aus dem Bistum Mainz berichtete Lehmann, dass in den vergangenen 15 Jahren insgesamt elf Geistliche wegen sexueller Übergriffe angeklagt worden sein. In drei Fällen sei eine Geldstrafe verhängt worden, in acht Fällen habe die Staatsanwaltschaft die Anklage fallengelassen. Gleichwohl habe der Schutz der Opfer immer Vorrang, sagte Lehmann.

„Bei Pfarrgottesdiensten nur die neue Form“

Während ihrer viertägigen Beratungen verabschiedeten die deutschen Bischöfe auch Leitlinien für die Feier der Römischen Liturgie in der Gestalt vor der Reform der Messliturgie von 1970. Vorgesehen ist, dass die ältere („außerordentliche“) Form der Liturgie nur „im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten“ gefeiert werden soll.

Bei Pfarrgottesdiensten soll nach dem Willen der Bischöfe, die die Leitlinien einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen, nur die neue („ordentliche“) Form angewandt werden. An Sonntagen kann eine Messe im alten Ritus hinzutreten, die Messe im neuen Ritus aber nicht ersetzen. Nicht festgelegt haben die Bischöfe die Größe einer Gruppe von Gläubigen, die den Antrag auf die Feier eines Gottesdienstes im alten Ritus stellen kann. Das soll den örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. Über die Priester heißt es, niemand sei verpflichtet, die Liturgie nach dem Römischen Messbuch von 1962 zu zelebrieren. Wer indes die alte Form des Ritus verwenden wolle, müsse nicht nur mit dieser Form vertraut sein und über lateinische Sprachkenntnisse verfügen, sondern die „ganze Liturgie der Kirche in ihrer ordentlichen und außerordentlichen Form annehmen“.

Die Reaktion unter den Gläubigen in Deutschland auf die Rehabilitation des alten Ritus durch Papst Benedikt XVI. fasste Lehmann mit den Worten zusammen, über die bestehenden Gruppen hinaus hätten seit Juli in keiner Diözese mehr als zwei oder drei weitere das Ansinnen geäußert, künftig regelmäßig einen Gottesdienst nach dem alten Ritus zu feiern. Nach seinen Worten sehen sich die Bischöfe durch diese Entwicklung in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Nachfrage nach der alten Liturgie auch vor der Entscheidung des Papstes vom Juli „weitgehend gedeckt“ gewesen sei.

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