Gegen vier Bischöfe der traditionalistischen Pius-Bruderschaft, darunter Bischof Williamson, der den Holocaust in Abrede gestellt hat, wurde am 21. Januar durch Dekret der zuständigen vatikanischen Bischofskongregation die Exkommunikation zurückgenommen.
Die Exkommunikation als stets einstweiligen und revidierbaren Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft hatten sich die vier automatisch („latae sententiae“) zugezogen, weil sie am 30. Juni 1988 von dem französischen Erzbischof Lefebvre, ohne päpstlichen Auftrag und entgegen der ausdrücklichen Warnung von Johannes Paul II. und des damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger, zu Bischöfen geweiht worden waren. Das kirchliche Gesetzbuch, der Codex Iuris Canonici von 1983, führt im Paragraphen 1364 die Fälle auf, die eine Exkommunikation nach sich ziehen, etwa ein Glaubensabfall, eine Irrlehre oder eine Verletzung des Beichtgeheimnisses.
Versuch, ein Schisma zu heilen
Durch die unerlaubte, aber nichtsdestotrotz in ihrer kirchlich-geistlichen Wirkung gültigen Bischofsweihe war ein Schisma, eine Kirchenabspaltung, entstanden. Denn die Bischöfe in der katholischen Kirche stehen nach kirchlichem Verständnis in der „Apostolischen Sukzession“, in der Nachfolge der Apostel; der weihende Bischof gibt an den zu weihenden Bischof die Weihegewalt weiter. Ohne einen päpstlichen Auftrag zur Weihe stellen sie sich automatisch außerhalb der römisch-katholischen Großkirche, bleiben jedoch geweiht.
Das entstandene Schisma zu heilen – ungeachtet eines Bündels von befremdlichen Ideen der Traditionalisten reaktionär-theologischer Orientierung und teilweise rechtsextremistisch-politischer Prägung – war das Anliegen für Johannes Paul II., Benedikt XVI. und die Kardinäle an der Spitze der vatikanischen Kommission „Ecclesia Dei“ (Kirche Gottes), die eigens 1988 unmittelbar nach der Exkommunikation dafür eingerichtet worden war.
Die Beseitigung des Schismas drängte, wie jetzt deutlich wurde, bei dem Leiter dieser Kommission, dem 79 Jahre alten Kardinal Hoyos aus Kolumbien, und vielleicht auch bei Benedikt andere Fragen zu den Lefebvre-Bischöfen in den Hintergrund. Papst Benedikt hatte schon im Sommer 2005 den Oberen der Bruderschaft, den Westschweizer Fellay, empfangen und mit ihm die Möglichkeiten einer Annäherung der Traditionalisten an die Kirche erörtert.
Päpstliche Kompetenz anerkannt
Grund der Aufhebung der Exkommunikation war ein Schreiben des Leiters der Bruderschaft, Fellay, der auch im Namen der drei anderen den festen Willen bekundet hatte, katholisch zu sein und die römisch-katholische Kirche mit ihren Lehren und den Papst mit seinen Forderungen anzuerkennen. Damit erkannten sie die päpstliche Kompetenz über ihre Bischofsweihe an, gegen die Lefebvre verstoßen hatte.
Die Rücknahme der Exkommunikation ändert nichts daran, wie noch am Mittwoch eine Note des vatikanischen Staatssekretariat einschärfte, dass Bischöfe und Priester der Bruderschaft keine kirchliche Anerkennung haben. Für sie gilt die „Suspension“, die für Kleriker vorgesehene Strafe der Amts- oder Dienstenthebung, „a divinis“, die sie sich als Mitglieder der Bruderschaft in einer vom Papst nicht anerkannten kirchlichen Gemeinschaft zugezogen hatten.
Die Traditionalisten waren zur römischen Kirche auf Distanz gegangen, weil sie im II. Vatikanischen Konzil in den Jahren 1962 bis 1965, insbesondere in dessen Beschluss über die Religionsfreiheit und in der faktischen Abschaffung der alten tridentinischen Messe, eine Abweichung vom eigentlich Katholischen sahen.
Reuige und besserungswillige Sünder?
Zunächst war die Pius-Bruderschaft unter Erzbischof Lefebvre 1969/70 noch gegründet worden mit Duldung der katholischen Kirche. Dann, mit zunehmender Entfremdung von Rom, arbeitete sie halb-kanonisch unter Suspension, ab 1988 unter Exkommunikation. Die „Suspension“ – gegen die in der Praxis der Bruderschaft verstoßen wird – bleibt nach wie vor bestehen, bis die „volle Versöhnung und die volle Gemeinschaft“ mit dem Papst wiederhergestellt und, wie die Note des Vatikans vom Mittwoch fordert, Williamson widerrufen hat.
Die Zurücknahme der Exkommunikation bei fortwährender Suspension bedeutet, dass die Traditionalisten noch keine Rechte in der katholischen Kirche haben, doch als reuige und besserungswillige Sünder betrachtet werden dürfen. In ihrer Bruderschaft arbeiten sie in einer kirchenrechtlichen Grauzone, mit der Verpflichtung, ihren kanonischen Status in Ordnung zu bringen.
Politische Ansichten nicht entscheidend
Politische Ansichten können nach römisch-katholischer Auffassung weder Bedingung noch Hindernis für die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche darstellen. Bischof Williamson kann deshalb kaum wegen seiner politischen oder historischen Ansichten exkommuniziert werden. Sie können jedoch für die Zulassung zu kirchlichen Ämtern entscheidend sein und als Ärgernis für die Gläubigen oder, im Fall eines Bischofs, als Zeichen einer unangemessenen Amtsführung zur Amtsenthebung führen. Williamson wurde für die Aufnahme von bischöflichen Funktionen in der Kirche die Bedingung gestellt, sich „von seinen Meinungen über die Schoa in absolut unmissverständlicher und öffentlicher Form zu distanzieren“.
Das „Wohlverhalten“ – gemessen nach den Maßstäben des Vatikans – wird also entscheidet über den weiteren Weg zu voller Gemeinschaft und zur Aufhebung der Suspension.
@ Herr Fischer
(Ingelmann)
- 05.02.2009, 19:29 Uhr
Ein Affront
Rosa Rot (rosablau)
- 05.02.2009, 19:36 Uhr
@Rosa Rot: Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Peter Zentner (Caterwaul)
- 05.02.2009, 20:08 Uhr
bewußter Verstoß rechtfertigt Exkommunikation
Jan Froehlich (JanFroehlich)
- 05.02.2009, 21:06 Uhr
Tja ... der notwendige Nachhilfeunterricht für Geyer Sturzflug & Co.
Robert Hamacher (harohama)
- 05.02.2009, 21:06 Uhr
