02.03.2010 · Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verlangt die deutsche Telekommunikations- und Internetwirtschaft von der Bundesregierung hunderte Millionen Euro. Die Unternehmen gehen davon aus, die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern zu müssen - für teures Geld.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung verlangt die deutsche Telekommunikations- und Internetwirtschaft von der Bundesregierung hunderte Millionen Euro für die Speicherung von Verbindungsdaten. Branchenverbände argumentieren auch damit, dass die ohnehin schon hohen Kosten mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag bei einer Neuauflage nochmals erheblich steigen. Nach Auffassung der Verfassungsrichter sind allerdings die finanziellen Lasten der Datenspeicherung für die betroffenen Unternehmen zumutbar.
Die Telekommunikationsfirmen und Internetprovider waren bisher dazu verpflichtet, aufgrund einer europäischen Richtlinie die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern. Dies verstößt in der derzeitigen Ausgestaltung jedoch gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden hat. Nach dem Urteil müssen die Unternehmen die bisher auf Vorrat gespeicherten Daten vernichten. Sie seien „unverzüglich zu löschen“, hieß es. Die Verfassungsrichter machten dem Gesetzgeber für eine mögliche Neufassung des Gesetzes klare Vorgaben, unter welchen Bedingungen die Speicherung weiterhin möglich ist. Wichtigste Voraussetzung: Die Daten werden von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenpools kommt.
Bitkom: Autobranche muss auch nicht kostenlose Polizeiwagen liefern
„Die Autobranche wird auch nicht gezwungen, kostenlose Polizeiwagen zu liefern“, kommentierte der Präsident des IT-Verbandes Bitkom, August-Wilhelm Scheer, auf der IT-Messe Cebit in Hannover. „Wir helfen gern bei der inneren Sicherheit, aber sie bleibt eine originäre Staatsaufgabe.“
„Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet“, teilte der Eco Verband der Internetwirtschaft mit, der für rund 500 Unternehmen spricht. „Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen.“ Das von den Richtern geforderte Sicherheitsniveau bringe einen dramatischen Anstieg der Kosten mit sich. „Vor allem kleine und mittelgroße Anbieter sind in ihrer Existenz gefährdet, aber auch die Ziele des Breitbandausbaus stehen möglicherweise in Frage.“
„Die Telekomunternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen“, sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner. „Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns - den Telekomunternehmen - das bezahlen muss“. Grützner geht davon aus, „dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nach dem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht“. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) organisiert mehr als 90 Konkurrenten des früheren Monopolisten Telekom.
Die Telekom selbst wollte das Urteil nicht kommentieren. „Wir haben uns schon vorher an die rechtlichen Vorgaben gehalten. Wir werden jetzt ab sofort keine Auskünfte mehr geben. Außerdem prüfen wir, wie man die Daten wirklich löschen kann“, sagte ein Sprecher.
„Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer nicht gefährden“
Der IT-Verband Bitkom lobte, das Gericht habe den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung getragen. „Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden“, sagte Scheer. Viele Menschen hätten im Internet legale Geheimnisse, vertrauliche Gespräche, außergewöhnliche Hobbys oder auch Flirts. „Wer bei uns die Freiheit im Internet einschränkt, büßt an Glaubwürdigkeit ein, wenn er für mehr Freiheit in China oder im Iran eintritt.“
Nach Angaben der Musikindustrie ist die Fahndung nach illegalen Downloads im Internet auch weiterhin möglich. Die Karlsruher Richter hätten klargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe, erklärte der Bundesverband Musikindustrie in Berlin. So betone das Urteil, es sei legitim, bei Rechtsverletzungen Internet-Kontakte individuell zuzuordnen. Es gebe keine prinzipiellen Bedenken, wenn Internet-Anbieter Auskünfte über sogenannte dynamische IP-Adressen erteilen, die nur für einzelne Internet-Sitzungen vergeben werden, zitierte der Verband aus dem Urteil.