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Kommentar zur Hessen-SPD Abgeordneter, nicht Beauftragter

12.08.2009 ·  Die hessische SPD will Jürgen Walter für „grob illoyales“ Verhalten bestrafen, das der Partei „schweren Schaden zugefügt“ habe. Nur: Jürgen Walter ist ein Vertreter des Volkes. Seine SPD hat ihm nichts zu sagen.

Von Werner D’Inka
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Die hessische SPD will Jürgen Walter für „treuwidriges“ Verhalten bestrafen, das der Partei „schweren Schaden zugefügt“ habe. Das mag die SPD so sehen. Nur: Wenn das Abstimmungsverhalten des Landtagsabgeordneten Walter gemeint ist, hat die Partei gar nichts zu melden.
„Der Landtag besteht aus den vom Volke gewählten Abgeordneten“, stellt die hessische Landesverfassung in Artikel 75 fest. Aber die Abgeordneten sind doch Vertreter der Parteien? Nein: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes“, sagt die Landesverfassung. Abgeordnete „gehören“ also nicht der Partei, die sie aufgestellt hat. Wenn Abgeordnete ihr freies, vom Grundgesetz und von der Landesverfassung geschütztes freies Mandat ausüben, können sie gar nicht illoyal gegenüber ihrer Partei handeln.

Das freie Mandat

Was für das Parlament als Ganzes gilt, dass es nämlich keinen fremden Willen dulden muss, gilt auch für jeden einzelnen Abgeordneten. Es ist wesentlich das freie Mandat, das den Unterschied zwischen einer parlamentarischen Demokratie und ständischen Repräsentationen oder Räteverfassungen markiert. Abgeordnete des hessischen Landtags sind eben keine „Beauftragte“ ihrer Parteien.

Der Hinweis, Walter sei doch aber für die SPD in den Landtag gewählt worden und nicht als Einzelkandidat, geht ins Leere. Der hessische (und jeder andere deutsche) Ministerpräsident wird nicht von Parteien gewählt, sondern von freien Abgeordneten. So frei sind Abgeordnete in ihren Entscheidungen, dass es jedenfalls verfassungsrechtlich noch nicht einmal zu beanstanden ist, wenn sie im Parlament anders handeln, als sie es vor der Wahl angekündigt haben.

Mit kalter Wut

Alles schöner Schein, wird oft entgegnet, in der Praxis schränke doch die Fraktionsdisziplin das freie Mandat ein. Dem Prinzip nach ist Fraktionsdisziplin allerdings überhaupt nur denkbar durch das freie Mandat. Nur Abgeordnete, die im Grunde frei sind in ihrem Handeln, können sich aus Überzeugung, aus Opportunismus oder aus anderen Motiven einer Disziplin unterwerfen. Zwingen darf sie niemand.

Die hessische SPD mag über ihr Mitglied Walter mit kalter Wut denken, über den Landtagsabgeordneten hat die Partei nicht zu Gericht zu sitzen. Deshalb unterscheidet die Schiedskommission in ihrem Urteil zwischen dem Mandatsträger und dem „Genossen Walter“. Wie viel diese Unterscheidung wert ist, hat Dagmar Metzger erlebt, sie spricht von einem „Tribunal“. Wer den „Genossen“ bestraft und den Abgeordneten meint, schüchtert schon einmal auf Vorrat ein. In der Zukunft werden Dissidenten ihr Kreuz heimlich in der Wahlkabine machen.

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Jahrgang 1954, Herausgeber.

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