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Beschluss gegen SPD-„Abweichler“ „Walter hat sich äußerst treuwidrig verhalten“

 ·  Der ehemalige stellvertretende hessische SPD-Chef Walter hält die bestätigte Parteistrafe zu seinen Lasten für „in höchstem Maße rechtsstaatlich bedenklich“. Ob er die nächste Instanz anruft, lässt der Politiker aber noch offen.

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Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Südhessen hat die Parteistrafe bestätigt, die der Unterbezirk Wetterau Ende März gegen Jürgen Walter verhängt hatte. Danach darf der frühere Landtagsabgeordnete und stellvertretende Parteivorsitzende zwei Jahre lang keine Ämter in der SPD ausüben. Nur in seinem Ortsverein bleibt ihm ein Antrags- und Stimmrecht.

Walter hatte mit drei Fraktionskolleginnen im November 2008 die Wahl der damaligen SPD-Vorsitzenden Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin einer rot-grünen, von der Linken geduldeten Koalition verhindert. Daraufhin verlangten zahlreiche Parteigliederungen seinen Ausschluss. Gegen die Ende März in der ersten Instanz verhängten Sanktionen war Walter in die Berufung gegangen. Nach der Entscheidung, die die Geschäftsstelle der südhessischen SPD bekanntgab, kann er jetzt noch die Bundesschiedskommission anrufen.

Ausübung des freien Mandats

In einer schriftlichen Mitteilung äußerte Walter sich zu dieser Frage noch nicht. Er nannte das Urteil aber „in höchstem Maße rechtsstaatlich bedenklich“. Parteifunktionären stehe es nicht zu, die Ausübung des freien Mandats durch nachträgliche Sanktionen einzuschränken. Das Urteil und die damit einhergehenden öffentlichen Unterstellungen würden dazu führen, dass Abgeordnete abweichende Entscheidungen in Zukunft nur noch unter dem Schutz der geheimen Abstimmung träfen.

Das Urteil, das der Rhein-Main-Zeitung vorliegt, unterscheidet zwischen dem Mandatsträger einerseits und dem „führenden Parteimitglied“ andererseits. Der „Genosse Walter“ habe sich „äußerst unsolidarisch und treuwidrig“ verhalten und seiner Partei „schweren immateriellen Schaden“ zugefügt. Denn er habe die Partei zunächst „mitverantwortlich“ auf den Kurs einer von der Linken tolerierten Minderheitsregierung geführt. Ferner habe er in herausgehobener Position über den Koalitionsvertrag verhandelt und in Fraktion und Parteivorstand für ihn gestimmt.

„Persönlich in Szene gesetzt“

Dann habe er ohne jede Vorankündigung in der Pressekonferenz am 3. November des vergangenen Jahres plötzlich gemeinsam mit drei weiteren Abgeordneten angekündigt, Ypsilanti nicht zu wählen. Aus der Sicht der Schiedskommission hätte Walter „als Politprofi“ aber wissen müssen, dass die Konsequenz Neuwahlen mit einem „katastrophalen Ergebnis“ für die Partei sein würden.

Er habe sich persönlich in Szene gesetzt und gemeinsam mit den drei anderen „Abweichlern“ durch spektakuläre Medienauftritte die schlimme Krise der Partei noch weiter vertieft. Walter sei im Übrigen bis heute nicht bereit, „sein Verhalten mit Anstand zu reflektieren“. Dies zeigten die fortwährende Herabwürdigung der Partei und die beleidigenden Äußerungen aus Anlass der mündlichen Verhandlung am 6. Juli. Walter hatte, wie berichtet von „Moskauer Prozessen“ gesprochen.

Die Schiedskommission, die unter dem Vorsitz des Frankfurter Oberstaatsanwalts Hubert Harth tagte, ließ sich nach eigenem Bekunden in ihrer Entscheidung von einem „Verschlechterungsverbot“ leiten. Weil allein Walter, nicht aber die Partei gegen die erstinstanzliche Entscheidung vorgegangen sei, könne das zweite Urteil ihn nicht härter bestrafen als das erste. „Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Sanktion angesichts der gravierenden Verstöße ausreichend und angemessen ist.“

Jordan: Parteistrafe zu milde

In einem Absatz bewertet das Urteil auch die Rolle Dagmar Metzgers. Sie habe zwar auch zu den vier „Abweichlern“ gezählt, ihre ablehnende Haltung aber so frühzeitig deutlich gemacht, „dass sich die Partei rechtzeitig auf ihr Abstimmungsverhalten im Landtag einstellen konnte“. Ihre Gewissensentscheidung sei deshalb auf „Akzeptanz“ gestoßen. Metzger selbst hatte den Umgang mit ihr nicht so empfunden. Wie berichtet, hatte sie der SPD „Brutalität“ vorgehalten und von einem „Tribunal im Parteirat“ gesprochen.

Für zu milde hält der frühere hessische Minister Jörg Jordan die verhängte Strafe. Walters Verhalten hätte auch einen Parteiausschluss gerechtfertigt, sagte er in Wiesbaden. Er war als Vertreter des Bezirks Hessen Süd an dem Verfahren beteiligt. Die jüngsten Veröffentlichungen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hätten gezeigt, dass Walter und die damalige Abgeordnete Carmen Everts „keine demokratischen Helden gewesen sind, sondern der Kern einer postenjagenden Intrigantentruppe“. Jordan riet seinem Bezirk, das Verfahren nicht vor die Bundesschiedskommission der SPD zu tragen. Das Schicksal von Walter und Everts sei ohnehin klar: „Sie werden in dieser Partei keine Zukunft mehr haben.“

Der Generalsekretär der hessischen CDU, Peter Beuth, reagierte „empört“ auf das Urteil. Die SPD strafe noch immer diejenigen ab, die einen zweifachen Wortbruch an den Wählern nicht hätten mitragen wollen. „Ein neuer politischer Stil unter Thorsten Schäfer-Gümbel ist da nicht zu erkennen.“

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Jahrgang 1963, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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