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Zypries plant neues Gesetz Mit einem Sanierer die Banken retten

26.03.2009 ·  Wenn Banken die Pleite droht, rettet der Staat sie regelmäßig - wegen ihrer Systemrelevanz. Wenn sich Banken auf ihre Rettung verlassen, ist das aber gefährlich - wegen des Anreizes, hohe Risiken einzugehen. Deshalb hat Justizministerin Zypries nun ein ganz neues Rettungsverfahren vorgeschlagen.

Von Konrad Mrusek
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Mit einem neuartigen Sanierungsverfahren will Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) künftig wichtige Banken vor einer Insolvenz bewahren und damit vermeiden, dass der Staat notfalls - wie bei der Hypo Real Estate - zu einer Enteignung greifen muss. „Wir brauchen auf Dauer andere Mittel, um Zusammenbrüche systemrelevanter Kreditinstitute frühzeitig zu verhindern“, sagte Frau Zypries am Donnerstag auf dem Insolvenzrechtstag in Berlin. Die Sanierung mit einem Reorganisationsberater könnte der richtige Weg sein, fügte sie hinzu. Weil man dabei aber noch europarechtliche Fragen klären müsse, könne bis zur Bundestagswahl kein Gesetzentwurf mehr verabschiedet werden.

„Das ist ein sehr guter Ansatz, den wir unterstützen“, sagte Horst Piepenburg, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein. Die Banken bekämen damit einen Sanierungsexperten, der bestimmte Befugnisse aus dem Insolvenzverfahren erhielte und frühzeitig eingreifen könnte, um einen Zusammenbruch zu verhindern. Dass man dabei die Stimmrechte der Aktionäre für eine befristete Zeit beschränkt, hält Piepenburg für unausweichlich. „Die Hypo Real Estate ist doch faktisch schon enteignet, weil sie sich nicht refinanzieren konnte. Insofern muss man akzeptieren, dass die Gläubiger, darunter auch der Staat, Vorrang haben vor den Aktionären.“

Zypries gegen Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium

Die Finanzkrise und die gescheiterte Rettung der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers hätten gezeigt, sagte die Justizministerin, dass das Insolvenzrecht nicht das richtige Instrument sei, um die Krise systemrelevanter Institute zu bewältigen. Sie plädierte daher für eine vorgelagerte Reorganisation, und will dabei auf die im Kreditwesengesetz zulässige Rolle des „Sonderbeauftragten“ zurückgreifen. Dieser könnte die Geschäftspolitik der Bank bestimmen und alle Maßnahmen zur Sanierung einleiten. Er würde sich dabei auf die Vorschriften des herkömmlichen Insolvenzplanverfahrens stützen.

„Reichen diese Maßnahmen nicht aus“, ergänzte Frau Zypries, „dann müssten allerdings auch weitergehende Schritte ins Auge gefasst werden“. Dazu könnten Kapitalmaßnahmen gehören, etwa die Umwandlung von Forderungen in Gesellschaftsanteile. Auch eine Umwandlung oder Ausgliederung von Unternehmensteilen könnte in einem solchen Plan vorgesehen werden, über den dann Gläubiger und Anteilseigner in getrennten Gruppen abzustimmen hätten.

Mit ihren privatrechtlichen Plänen wendet sich Zypries gegen Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium, die nach ihren Worten allzu sehr auf staatliche Verwaltungsakte setzen. „Das hat mich etwas überrascht“, sagte die Ministerin. Eine staatlich koordinierte Sanierung nach den Ideen aus dem Wirtschaftsressort würde nach ihrer Meinung viel komplizierter sein und auch länger dauern, weil im Verwaltungsrecht Aktionäre und Gläubiger viele Möglichkeiten zum Einspruch hätten.

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Jahrgang 1950, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.