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Staat nimmt Einfluss auf alle Banken Herbe Gehaltseinbußen für die Bankchefs

15.10.2008 ·  Die Finanzkrise erreicht die Vorstandsetagen der deutschen Finanzwirtschaft. Josef Ackermann und seine Kollegen müssen mit herben Gehaltseinbußen rechnen, wenn ihre Institute vom Finanzmarktstabilisierungsgesetz profitieren.

Von Manfred Schäfers
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Die Finanzkrise erreicht die Vorstandsetagen der deutschen Finanzwirtschaft. Josef Ackermann, Martin Blessing und Kollegen müssen mit herben Gehaltseinbußen rechnen, wenn ihre Institute vom Finanzmarktstabilisierungsgesetz profitieren. Die Auflagen gelten nicht nur, wenn das Institut vom Staat Eigenkapital erhält, sondern auch, wenn es von der Garantie für Bankeinlagen profitiert oder Risikopositionen an den Fonds verkauft. Das bestätigte der Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Die Frage, ob die Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank und der Commerzbank um ihr Gehalt fürchten müssen, auch wenn ihre Häuser nur auf die Garantie zurückgriffen, antwortete er: „Da ist das Gesetz eindeutig. Gilt immer. Träfe die Herren.“

In dem Fall müssten Ackermann und Blessing auf einiges verzichten. Steinbrück hat schon angekündigt, dass er an eine Gehaltsobergrenze für Bankmanager von 500.000 Euro denkt. Boni, Abfindungen und Dividendenausschüttungen sind für ihn solange tabu, wie einem Institut vom Staat unter die Arme gegriffen wird. Laut Vergütungstabellen der Banken verdiente Ackermann knapp 14 Millionen Euro, Blessing als einfaches Vorstandsmitglied rund 2 Millionen Euro (siehe Acht Prozent Zuwachs: Dax-Vorstände verdienen wieder mehr).

Noch ist unklar, welche Institute vom Staat Hilfe wollen

Im Bundesverband deutscher Banken sieht man diese Frage als noch nicht entschieden an. Man müsse zunächst abwarten, welche Institute von dem Angebot Gebrauch machten. Auch sei noch nicht klar, ob schon für eine kurze Nutzung der Garantie die Auflage genauso hart sei wie bei einer Eigenkapitalhilfe. Es sei nicht zu erwarten, dass Eingriffsrechte schon bei einer kurzfristigen Garantie für ein Übernachtgeschäft greifen sollten. Grundsätzlich akzeptiert der Bankenverband, dass seinen Mitgliedern harte Auflagen drohen. Verbandspräsident Klaus-Peter Müller meinte selbstkritisch: Die Banken seien in einer Situation, in der sie Unterstützung benötigten, deswegen würden sie auch Eingriffe akzeptieren.

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass das Bundesfinanzministerium mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen darf, welche Anforderungen von den begünstigten Finanzunternehmen im Falle des Falles zu erfüllen sind. Dazu gehört „die geschäftspolitische Ausrichtung, bei Kreditinstituten insbesondere die Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit Krediten, und die Nachhaltigkeit des verfolgten Geschäftsmodells.“ Denkbar ist, dass beispielsweise ein Anteil vorgegeben wird, den kleine und mittlere Unternehmen am Kreditgeschäft haben sollen.

Darüber hinaus können die Auflagen „die Verwendung der aufgenommenen Mittel, die Vergütung ihrer Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen, die Eigenmittelausstattung, die Ausschüttung von Dividenden, den Zeitraum, innerhalb dessen diese Anforderungen zu erfüllen sind, und Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen“ betreffen. Die Auflagen würden auf der Grundlage des Gesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung durch Vertrag, Selbstverpflichtung oder Verwaltungsakt festgelegt. Je nach Situation des betroffenen Unternehmens solle über jeden Einzelfall entschieden werden, heißt es ergänzend im Ministerium.

Schon kommende Woche soll der Rettungsfonds bereitstehen

Gesteuert wird der Rettungsfonds vom Bundesfinanzministerium, die operative Arbeit übernimmt die Bundesbank. Viele Details, die in Verordnungen geregelt werden sollen, liegen noch nicht vor. Doch gibt es in der Gesetzesbegründung eine erste Äußerung zu den Kosten für die Banken. So heißt es dort: „Das für die Übernahme von Garantien erhobene Entgelt sollte grundsätzlich eine Höhe von 2 Prozent im Jahr nicht unterschreiten.“ Wie Steinbrücks Sprecher am Dienstag hervorhob, wird das Sondervermögen sofort handlungsfähig sein. „Was am Freitag beschlossen wird, gilt ab sofort.“ Die Durchführungsverordnungen würden rechtzeitig vorliegen.

Schon kommende Woche soll der Fonds bereitstehen. Doch wenn Vorstand und Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens sich für eine Finanzspritze entschieden, müssten sie dies in einer Ad-Hoc-Mitteilung umgehend publik machen. Nach Angaben des Ministeriums existiert keine Liste über mögliche Kandidaten, die Geld aus dem Hilfsfonds beziehen wollen.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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