18.02.2009 · Die Regierung bahnt sich einen gesetzlichen Weg zur Enteignung von Banken. Bei der Rettung des schwer angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate ist sie unter enormem Zeitdruck. Nach Informationen der F.A.Z. sollen in den kommenden Wochen weitere Garantien über bis zu 20 Milliarden Euro nötig sein.
Von Manfred Schäfers, Henning Peitsmeier und Andreas MihmDie Bundesregierung sieht sich bei der Rettung des schwer angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) unter enormem Zeitdruck. Darauf wies Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hin, als er das vom Kabinett beschlossene Rettungsübernahmegesetz vorstellte. Bis Ende März muss die Gesellschaft ihren Jahresabschluss vorlegen. Es werden riesige Verluste erwartet. „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat darauf zu achten, dass die Kapitalquote von 4 Prozent eingehalten wird“, erläuterte der SPD-Politiker. Der Kapitalbedarf des Unternehmens sei „exorbitant hoch“.
Er verwies auf Berechnungen des Managements für verschiedene Szenarien. Details nannte er nicht, sagte nur: „Er ist hoch, sehr hoch.“ Der Kapitalbedarf falle geringer aus, wenn der Bund die Kontrollmehrheit erhalte. Darunter versteht Steinbrück, wie er sagte, 75 Prozent der Aktien plus eine Stimme. Doch werde sich die Gesellschaft günstiger refinanzieren können, wenn der Bund mehr als 90 Prozent halte.
Bislang Garantien und Kapitalhilfen von insgesamt 102 Milliarden Euro
Nach Informationen der F.A.Z. sollen in den kommenden Wochen weitere Garantien über bis zu 20 Milliarden Euro nötig sein. Ein Sprecher der HRE wollte dies nicht kommentieren. Er sagte lediglich, dass an „längerfristigen Maßnahmen“ zur Stützung der Bank gearbeitet werde. Bis heute wird das Institut mit Garantien und Kapitalhilfen von 102 Milliarden Euro am Leben erhalten, 87 Milliarden Euro davon sind vom Staat. Zudem fehlt Eigenkapital. In der Branche wird spekuliert, dass dafür rund 10 Milliarden Euro erforderlich seien, wenn die HRE mit ihrem Jahresabschluss die Mindestquoten für das Eigenkapital aus eigener Kraft nicht mehr erfüllen könne.
Mit dem Gesetz zur Bankenverstaatlichung ermöglicht die Regierung erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte zur Rettung einer angeschlagenen Bank die Enteignung ihrer Altaktionäre.
Im günstigsten Fall wird der Bundesrat das Gesetz am 3. April beschließen. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten würde es kurz darauf in Kraft treten. Eine erste Kapitalerhöhung zum Erhalt der Mindestkapitalquote dürfte daher noch nach dem alten Recht durch den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) vorgenommen werden müssen. Anschließend wird wohl eine Rettungshauptversammlung einberufen werden. Da die Bundesregierung eine Enteignung nur als letztes Mittel ansieht, muss sie zunächst diesen Weg beschreiten. Dabei helfen Änderungen im Gesellschaftsrecht, die ebenfalls Teil des Finanzmarktstabilisierungs-Ergänzungsgesetzes sind. Parallel dazu könnte es ein Übernahmeangebot für die Altaktionäre geben.
Rettungshauptversammlung könnte bald kommen
Unterschiedliche Darstellungen gibt es, ob der HRE-Großaktionär, das amerikanische Investmentunternehmen J. C. Flowers, sich gegen den Einstieg des Staates sperrt. Flowers erklärte am Mittwoch, Interesse an einer einvernehmlichen Lösung zu haben. Man habe Vorschläge unterbreitet, diese seien aber abgelehnt worden. Steinbrück sagte: Die Gespräche mit Flowers seien nicht so verlaufen, dass die Regierung von dem eingeschlagenen Weg einschließlich einer Enteignung als letztes Mittel Abstand genommen habe, „im Gegenteil“. Der Finanzinvestor, der zu einem Kurs von 22,50 Euro fast 25 Prozent der HRE-Aktien erworben hatte, dürfte bei einem Ausstieg rund 1 Milliarde Euro verlieren. Flowers’ Anteil ist nach mehreren Kapitalmaßnahmen auf etwa 17 Prozent gesunken. „Eine möglicherweise angestrebte Enteignung der HRE-Aktionäre könnte zu weiteren Verzögerungen führen“, erklärte Flowers nun.
Zur Rettungshauptversammlung kann nach dem neuen Recht bis zum 2. August mit der Frist von einem Tag eingeladen werden. Sie ist also noch für die erste Aprilhälfte zu erwarten. Änderungen im Gesellschaftsrecht sollen es dem Bund erleichtern, die Beschlüsse durchzusetzen, die notwendig sind, um die Kontrollmehrheit zu erlangen. Rekapitalisierungsbeschlüsse sollen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden können. Der Ausschluss von Bezugsrechten, was den Einfluss der Altaktionäre mindern würde, soll mit einer Mehrheit von zwei Drittel oder, wenn die Hälfte des Eigenkapitals vertreten ist, mit einfacher Mehrheit durchgesetzt werden können. Das gilt auch für einen Kapitalschnitt und eine Rekapitalisierung nach dem Bankenrettungsgesetz. Außerdem wird im Gesetzentwurf bestimmt: „Aktionäre, die eine für den Fortbestand der Gesellschaft erforderliche Kapitalmaßnahme, insbesondere durch ihre Stimmrechtsausübung oder die Einlegung unbegründeter Rechtsmittel, verzögern oder vereiteln, sind der Gesellschaft gesamtschuldnerisch zum Schadensersatz verpflichtet.“ Diese Beschlüsse sind „unverzüglich“ in das Handelsregister einzutragen. Das soll auf dem Rechtsweg nicht verhindert werden können.
Verhandlungslösung soll bis zum Schluss möglich sein
Wenn Übernahmeangebot und Kapitalmaßnahmen nicht reichen, steht für kurze Zeit die Enteignung als letztes Mittel zur Verfügung, „wenn sie für die Sicherung der Finanzmarktstabilität erforderlich ist und andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen in dem für die Sicherung erforderlichen Zeitraum nicht mehr zur Verfügung stehen“. Auch darf das Ziel nicht mit anderen Maßnahmen auf weniger einschneidende Weise erreichbar sein. Es gehe nicht um die Ausweitung von Staatseinfluss, sondern darum, den Kollaps eines systemrelevanten Instituts abzuwenden, betonte Steinbrück. Auch gelte es, gezahlte Milliardenhilfen des Staates im Interesse des Steuerzahlers abzusichern. Eingeleitet werden kann der Enteignungsakt bis zum 30. Juni durch einen Eröffnungsbeschluss der Bundesregierung. Der Enteignungsakt erfolgt durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Ihr muss der Bundesrat nicht zustimmen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Durchschnittskurs der letzten zwei Wochen vor dem Enteignungsverfahren. Bei der HRE wären dies derzeit etwa 270 bis 280 Millionen Euro. War der Kurs in den letzten drei Tage niedriger, gilt dieser. Eine Verhandlungslösung soll bis zum Schluss möglich sein.