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Hypo Real Estate Regierung: Enteignung nur als „ultima ratio“

18.02.2009 ·  Es gehe nicht „um Leben und Tod“, verteidigt Finanzminister Steinbrück den Gesetzentwurf, an dessen Ende die Enteignung der Aktionäre der Hypo Real Estate stehen könnte. Nach F.A.Z. Informationen benötigt der Immobilienfinanzierer kurzfristig weitere Garantien über bis zu 20 Milliarden Euro.

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Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die umstrittenen Gesetzespläne für eine Verstaatlichung maroder Banken verteidigt. Ziel sei, eine systemrelevante Bank wie die Hypo Real Estate (HRE) zu stabilisieren, sagte er am Mittwoch nach der Kabinettsentscheidung in Berlin. Ein Zusammenbruch der HRE könne schwere Folgen für das Finanzsystem über Deutschland hinaus auslösen. Deshalb sei ein mögliches Enteignungsverfahren auf die HRE zugeschnitten.

Zuvor hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der auch eine Enteignung von Aktionären erlaubt. Das Gesetz ist zeitlich befristet. Die Regierung habe in diesem Zusammenhang keine anderen Banken im Visier, sagte Steinbrück, der bis zum späten Dienstagabend mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) Details des Gesetzes geklärt hatte. Das Gesetz sieht die Enteignung nur als „ultima ratio“ vor.

Offenbar benötigt die HRE weitere Milliardenhilfen. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sollen in den kommenden Wochen weitere Garantien über bis zu 20 Milliarden Euro nötig sein. Zudem mangelt es an Eigenkapital. In der Branche wird über einen Kapitalbedarf von rund zehn Milliarden Euro spekuliert. Mit dem Gesetz erhält der Rettungsfonds mehr Flexibilität, so soll er künftig Garantien über bis zu fünf Jahre vergeben dürfen. Die Pläne sehen vor, verstaatlichte Banken später wieder zu privatisieren. Alteigentümer sollen dann bevorzugt bedient werden.

Milliarden Steuergelder bedroht

Nach den Abstimmungen im Bundestag soll der der Bundesrat am 3. April dem Gesetz zustimmen. Danach könnten auf einer Sonder-Hauptversammlung der HRE die notwendigen Maßnahmen - Herabsetzung des Grundkapitals mit drastischer Kapitalerhöhung - zur Rettung des Instituts beschlossen werden. Sollten die Aktionäre nicht zustimmen oder klagen, werde es notfalls eine Enteignung geben, kündigte Steinbrück an. Der deutsche Staat ist mit über 100 Milliarden Euro Hilfen bei der HRE engagiert. Die Bundesregierung will verhindern, dass diese Steuergelder bei einem Kollaps des Instituts verloren gehen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte schon zuvor erklärt, der Staat strebe nach der Mehrheit an der HRE, „um die Marktwirtschaft zu erhalten, nicht um sie abzuschaffen.“ Sie habe „35 Jahre Staatsbetriebe in der DDR gesehen“, sagte Frau Merkel und werde jeden Betrieb gern wieder in die Marktwirtschaft entlassen.

Das Kabinett beschloss zudem einen Gesetzentwurf, mit dem die Einlagen der Kunden deutscher Banken in einem stärkeren Maß abgesichert werden sollen. Einlagen bis 50 000 Euro sollen von der zweiten Jahreshälfte an gesetzlich garantiert werden. Bisher sind maximal 20 000 Euro gesetzlich abgesichert, wobei der Anleger im allerschlechtesten Fall zehn Prozent des Verlustes selbst tragen könnte. Diese Verlustbeteiligung fällt künftig weg. Außerdem wird in einem zweiten Schritt vom Jahr 2011 an die Mindestdeckung auf 100 000 Euro erhöht. Dies ist in Europa verabredet worden.

„Als ob es um mehr als Leben und Tod geht“

Die Verhandlungen mit dem HRE-Großaktionär und amerikanischen Investmentbanker J.C. Flowers, der knapp 25 Prozent hält, hätten noch keine Ergebnisse gebracht, berichtete Steinbrück. Er kritisierte die deutsche Enteignungs-Debatte. In den Vereinigten Staaten, Großbritannien oder Irland seien Banken „ohne großes Getöse“ verstaatlicht worden, um die Finanzmärkte zu stabilisieren. In Deutschland sei der Eindruck erweckt worden, als ob es „um mehr als Leben und Tod geht“. Niemand in der Regierung und der Koalition stelle die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft infrage.

Will der Bund eine Bank gemäß dem neuen Gestetz verstaatlichen, so muss die Entscheidung dafür bis Ende Juni fallen. Bis Ende Oktober hat er laut Gesetzentwurf Zeit, um eine für diesen Fall vorgeschriebene Rechtsverordnung zu erlassen. Anteilseigner müssen dann „gegen eine angemessene Entschädigung“ enteignet werden. Bei börsennotierten Banken wie der HRE wird die Höhe der Entschädigung am Aktienkurs der letzten zwei Wochen vor Veröffentlichung der Übernahme-Entscheidung bemessen. Die Aktionäre bekommen dann ihre Entschädigung einmalig in bar ausgezahlt.

„Das äußerste Mittel“

Der Bund verpflichtet sich mit den neuen Regelungen, ein Unternehmen wieder zu privatisieren, sobald dieses „nachhaltig stabilisiert“ worden ist. Die Aktionäre, die vor der Verstaatlichung an dem Unternehmen beteiligt gewesen waren, sollen dann ein Vorgriffsrecht auf die Anteile haben.

Binnen zwei Wochen nach der Entscheidung zur Verstaatlichung können Anteilseigner vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Antrag gegen die Maßnahme stellen. Die Entscheidung soll laut Gesetzentwurf spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags ergehen. Eine Berufung ist nicht möglich. Bei Streit über die Höhe der Entschädigung entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH). Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) drohte bereits mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Übernahme-Gesetz (siehe auch: Kritik am Enteignungsgesetz: „Ein Tabubruch“).

Eine Verstaatlichung ist dem Gesetzentwurf zufolge das äußerste Mittel, zu dem nur gegriffen werden darf, wenn „andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen“ nicht zur Verfügung stehen. Sie ist nur bei Finanzinstituten zulässig, die relevant für das Finanzsystem und in großen Schwierigkeiten sind.

Zugleich sieht der Gesetzentwurf auch Möglichkeiten vor, auf anderen Wegen als über eine Zwangsverstaatlichung die Kontrolle bei einer Bank zu erlangen. So ist für eine Kapitalerhöhung bei schwer angeschlagenen Banken künftig nur noch die einfache Mehrheit auf der Hauptversammlung nötig, nicht mehr 75 Prozent. Bei einem Übernahme-Angebot darf der Bund die Frist zur Annahme der Offerte zudem auf bis zu zwei Wochen verkürzen. Die Gesetzesänderung würde es, wenn Bundestag und Bundesrat sie so beschließen, erleichtern, die HRE auf regulärem Weg durch ein Übernahmeangebot zu übernehmen.

Die Regierung hat sich außerdem auf eine Verlängerung der Garantiefrist des Stabilisierungsfonds Soffin für Bürgschaften an Banken von 36 auf 60 Monate verständigt - obwohl in der Unionsfraktion davor gewarnt wurde, aus Sorge, dass andere Akteure am Kapitalmarkt unter dieser Regelung leiden könnten.

„Ein Tabubruch, der nicht mehr tragbar ist“

Scharfe Kritik gab es im Vorfeld der Einigung aus der Union an den Plänen der Regierung. „Die Pläne der Bundesregierung, mit dem Rettungsübernahmegesetz in diesem Land den Weg für Enteignungen frei zu machen, ist ein ordnungspolitischer Tabubruch, der nicht mehr tragbar ist“, urteilte der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Josef Schlarmann. Der Wirtschaftsrat warnte, wenn die Union ein Enteignungsgesetz vorlege, werde die FDP in der nächsten Bundestagswahl „über die 20-Prozent-Hürde gehoben“. Auch aus der Wirtschaft gab es Protest gegen den Enteignungsplan.

Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle sagte, zwar könne der Staat Anteile an Unternehmen erwerben und Miteigentümer werden, aber „eine Enteignung - das ist Sozialismus, aber nicht soziale Marktwirtschaft.“ Die öffentliche Debatte über Enteignungen in Deutschland sei „eine Beschädigung des Standortes und gegenüber ausländischen Investoren ein abschreckendes Signal. Hundert Konjunkturpakete können nichts bewirken, wenn ein einziges Enteignungsgesetz die Investoren aus Deutschland vertreibt“, fügte Westerwelle hinzu.

Lafontaine: Risiken bleiben weiter verborgen

Die Partei Die Linke kritisierte die Pläne der Bundesregierung als unzureichend. Der Gesetzentwurf habe keine klare Linie, erklärte Partei- und Fraktionschef Oskar Lafontaine: „Ob es zu einer Verstaatlichung oder Enteignung kommt, bleibt ungewiss.“ Während in der Fachwelt die Verstaatlichung von Großbanken längst als billigste und wirksamste Methode anerkannt wurde, um den Geldfluss unter den Banken wieder in Gang zu bringen, schleiche Kanzlerin Merkel, „um dieses Thema weiter wie die Katze um den heißen Brei“. Dabei koste jeder Tag, den die Regierung Merkel verstreichen lasse, den Steuerzahler Geld. „Risiken bleiben weiter verborgen, weil die Regierung sich zu fein ist, den Bankvorständen und Aktionären wie Flowers auf die Finger zu hauen“, fügte Lafontaine hinzu: „Merkel und Steinbrück enteignen lieber weiter die Steuerzahler als Bankaktionäre und Heuschrecken. Das ist verantwortungslos.“

Auch der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, kritisierte, der Gesetzentwurf komme „auf den letzten Drücker“ und sei „halbherzig“. Die mögliche Enteignung der HRE sei keineswegs ein sozialistischer Akt. Es sei vielmehr ein „kleiner Schritt, um die Finanzwirtschaft vom Kopf auf die Füße zu stellen“.

„Lernerfolg für Guttenberg“

Die Grünen begrüßten dagegen den Gesetzentwurf: „Diese intelligente Form der Teilverstaatlichung von Banken haben wir schon im vergangenen Jahr als Bestandteil des Finanzmarktrettungsschirms gefordert“, sagte Grünen-Fraktionchef Fritz Kuhn. Anders als die Regierungen in London oder Washington, die schon Ende 2008 ihre Banken zum Schutz des Finanzsystems verstaatlichten, habe sich die Bundesregierung zusammen mit der FDP in „ideologische Schützengräben“ begeben, erklärte Kuhn. Erst jetzt, wo HRE schon mehr als hundert Milliarden Euro staatlicher Hilfszusagen erhalten habe, „ist ein echter Durchgriff des Staates kein Tabu mehr“.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Trittin, hielt Bundeswirtschaftsminister Guttenberg vor, sich im Vorfeld der Kabinettentscheidung zunächst gegen eine Enteignung ausgesprochen zu haben. Noch am Montag habe der neue Wirtschaftsminister erklärt, bei der Enteignung von Aktionären würde sich Ludwig Erhard im Grabe herumdrehen. Zwei Tage später habe er dem Gesetz zur Enteignung von Bankaktionären zugestimmt. „Dieser Lernerfolg ist zu begrüßen.“

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