20.03.2009 · Das Gesetz zur Enteignung der Hypo Real Estate ist noch nicht in Kraft, da hat es schon heftige Proteste von Aktionärsschützern ausgelöst. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sagte der F.A.Z.:„Hier werden Aktionärsrechte mit Füßen getreten.“
Von Henning Peitsmeier und Manfred SchäfersDas sogenannte Finanzmarktstabilisierungs-Ergänzungsgesetz ist noch nicht in Kraft, da hat es schon heftige Proteste von Aktionärsschützern ausgelöst. „Hier werden Aktionärsrechte mit Füßen getreten“, sagte am Freitag Ulrich Hocker der F.A.Z.
Für den Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz steht fest, dass die Bundesregierung andere Wege ohne Enteignung von Aktionären „nicht ernsthaft“ beschritten habe und nun der grundgesetzlich verbriefte Schutz des privaten Eigentums aufgeweicht werde. Hocker kündigte abermals eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an. „Wir prüfen jetzt Schadensersatzforderungen“, sagte er zudem. Vor einer konkreten Enteignung sehen Juristen allerdings keine Klagemöglichkeit - und auch dann nur für den Betroffenen selbst (F.A.Z. vom 4. März).
Bundestag billigte Gesetz am Freitagvormittag
Zuvor hatte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf, mit dem die Grundlage für eine Verstaatlichung des Immobilienfinanziers Hypo Real Estate AG (HRE) geschaffen werden soll gebilligt. Mit Ja stimmten 379 Abgeordnete, 107 waren dagegen, 46 enthielten sich. Artikel 3 des Gesetzes enthält das sogenannte Rettungsübernahmegesetz mit der Enteignung als letztes Mittel.
Wenn der Bundesrat am 3. April zustimmt, womit zu rechnen ist, können die Mittel von Rettungshauptversammlung, Einschränkung von Aktionärsrechten bis hin zur Enteignung eingesetzt werden, um dem Staat die gewünschte Kontrollmehrheit zu sichern. Union und SPD verteidigten das Maßnahmebündel als notwendig zum Schutz der Steuerzahler und des Finanzsystem. Die FDP beklagte einen Tabubruch, indem der Schutz des Privateigentums torpediert werde (siehe dazu auch: Hypo Real Estate: Bundestag billigt Banken-Enteignungsgesetz).
Kritik von Flowers
Schon vor der Abstimmung hatte der amerikanische HRE-Aktionär Christopher Flowers das Vorhaben der Regierung kritisiert. Die Investorengruppe von Flowers, die knapp 24 Prozent der Anteile hält, hatte zuletzt den Vorschlag unterbreitet, mit der Bundesregierung einen „Stimmrechtspool“ zu bilden. Denn Flowers will, wie er sagte, einer Sanierung des angeschlagenen Immobilienfinanzierers nicht im Weg stehen, er hält aber eine Staatsmehrheit von 75 Prozent und einer Aktie für ausreichend. Der Bund pocht dagegen zur ungestörten Sanierung auf eine Transaktionssicherheit und will 100 Prozent übernehmen.
Aktionärsschützer und Juristen halten eine Transaktionssicherheit ebenfalls bei 75 Prozent plus eine Aktie für gewährleistet, sofern Paragraph 7c des Finanzmarkstabilisierungsgesetzes geändert werde: Eine entsprechende Änderung müsse dazu führen, das Klagen von einzelnen Aktionären in Bezug auf Restrukturierungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung haben und nicht blockiert werden können.