19.06.2009 · Die Finanzbranche bekommt engere Zügel angelegt: Von 2010 an sollen Banken, Wertpapierdienstleister und Versicherer von europäischen Behörden beaufsichtigt werden. Diese sollen dafür sorgen, dass die EU-Finanzmarktregeln in Europa einheitlich angewandt werden.
Von Hendrik KafsackDie EU-Staats- und Regierungschefs haben sich am Freitag weitgehend hinter die Vorschläge der EU-Kommission für eine stärkere Aufsicht über die Finanzmärkte gestellt. Damit erhält die Europäische Union drei neue Aufsichtsbehörden: Je eine für Banken, Wertpapierdienstleister und Versicherer. Diese sollen dafür sorgen, dass die EU-Finanzmarktregeln in Europa einheitlich angewandt werden. Außerdem sollen sie zwischen den nationalen Behörden vermitteln, wenn diese über die Aufsicht eines international tätigen Kreditinstituts streiten.
Sie erhalten für die Schlichtung aber – entgegen den ersten Vorschlägen der Europäischen Kommission – nur eingeschränkte Weisungsbefugnisse gegenüber den Behörden der Staaten. Die Entscheidungen der Behörden dürften sich „in keiner Weise auf haushaltspolitische Zuständigkeiten der Staaten auswirken“, heißt in der Abschlusserklärung des Rates. Darauf hatten die britische Regierung und die deutsche Bundesregierung gedrungen.
Ein Frühwarnsystem für die Finanzmärkte
Konkrete Gesetzesvorschläge für die neue europäische Aufsichtsarchitektur will die Kommission nun auf Basis dieser Linie im Herbst vorlegen. Damit könnte die EU die neue Aufsichtsstruktur wie geplant im Jahr 2010 umsetzen. Der Beschluss vom Freitag sieht weiter vor, dass die in Paris angesiedelte Behörde für die Wertpapieraufsicht die Aufsicht über die Ratingagenturen in der EU übernimmt. Auch dagegen hatte es zunächst Widerstand von einigen Mitgliedstaaten gegeben, die die Aufsicht über Agenturen wie Standard & Poor’s oder Moody’s nicht vollkommen der EU überlassen wollten. Die Agenturen werden für die Finanz- und Wirtschaftskrise mitverantwortlich gemacht, weil sie Wertpapiere auf Basis amerikanischer Hypothekenkredite, die von Banken ausgegeben wurden, lange viel zu positiv bewerten haben.
Unterstützt haben die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vorschlag, einen „Europäischen Rat für Systemrisiken“, kurz ESRC für „European Systemic Risk Council“, bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt anzusiedeln. Der Rat soll in Zusammenarbeit mit den drei neuen Aufsichtsbehörden als Frühwarnsystem für die internationalen Finanzmärkte dienen, vor Risiken warnen und empfehlen, wie die EU mit ihnen umgehen soll. Mitglieder des Gremiums sollen neben den Präsidenten der 27 nationalen Zentralbanken der Präsident und der Vizepräsident der EZB, die drei Vorsitzenden der neuen Aufsichtsbehörden und ein Mitglied der Kommission sein.
Am Sitz der Behörden soll sich nichts ändern
Den Vorsitz des Risikorats soll auf Druck der britischen Regierung nicht automatisch der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) übernehmen. Er soll stattdessen von den Mitgliedern des Rats gewählt werden. Damit könnte auch der Präsident der Bank von England den Vorsitz übernehmen. Das wiederum würde voraussetzen, dass nicht alle Mitglieder des Euro-Raums für den EZB-Präsidenten stimmen. Nach Ansicht von Fachleuten besteht in dem Verfahren die Gefahr, dass das Votum über den Rats-Vorsitz zum Misstrauensvotum über den EZB-Präsident missbraucht wird.
Grundlage für die drei neuen europäischen Aufsichtsbehörden sollen die Ausschüsse sein, in denen derzeit schon die nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten. Das ist für die Banken der in London sitzende CEBS, für den Wertpapiersektor das Pariser CESR und für die Versicherungen der in Frankfurt angesiedelte CEIOPS. Am Sitz der Behörden soll sich nichts ändern. Um Schwierigkeiten zu klären, die die drei Finanzmarktsektoren übergreifen, soll ein Lenkungsausschuss geschaffen werden. Damit reagiert die EU auf die Kritik, dass etwa CEBS als reine Aufsicht für den Bankensektor nicht geeignet sei, den Handel mit komplizierten Wertpapieren zwischen Banken und Versicherungen zu kontrollieren.
Die Regierungschefs der EU-Staaten haben bei ihrem Gipfeltreffen keine Zusagen dazu gemacht, wie sie den Entwicklungsländern im Kampf gegen den Klimawandel beistehen wollen. Sie versprachen nur, sich mit der Finanzierung des Klimaschutzes in den ärmeren Ländern so bald wie möglich zu befassen und beim Gipfeltreffen im Oktober eine Entscheidung zu fällen. Dabei soll die Höhe der Finanzhilfe von der Wirtschaftskraft und dem Treibhausgasausstoß des Mitgliedstaates abhängen. Gegen letzteres sperren sich vor allem die osteuropäischen Staaten. Genaue Zahlen dazu, wie viel Geld aus der EU in die Entwicklungsländer fließen muss, gibt es nicht. Eine Studie der EU bezifferte den Bedarf auf jährlich 100 Milliarden Euro. Tatsächlich dürfte er noch größer sein. Verbände wie Greenpeace kritisierten, die Zurückhaltung der EU gefährde die Verhandlungen über ein Weltklimaabkommen. Aus der Europäischen Kommission hieß es dazu, es sei sinnlos, über eine Verteilung der Lasten zu reden, bevor man wisse, wie hoch die Rechung sei. An dem Ziel, den Treibhausgasausstoß bis 2020 um bis zu 30 Prozent zu reduzieren, hält die EU trotz der Wirtschaftskrise fest.