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EU Alle Spareinlagen gleich gut absichern

12.07.2010 ·  Die EU-Kommisson will die gesetzliche Einlagensicherung vereinheitlichen. Dafür soll die im Zuge der Finanzkrise befristet beschlossene Deckungssumme von 100.000 Euro dauerhaft eingeführt werden. EU-Binnenmarktkommissar Barnier will außerdem den Schutz von Fondsanlegern verbessern.

Von Werner Mussler, Brüssel
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Die Europäische Kommission will die gesetzliche Sicherung der Spareinlagen in der EU harmonisieren. Neben einer einheitlichen Deckungssumme schlägt sie vor, dass die Sparer im Fall des Zusammenbruchs einer Bank ihre gesicherten Einlagen schneller ausgezahlt bekommen als bisher. Außerdem soll die Finanzierung der jeweils nationalen Einlagensicherung vereinheitlicht werden. Die Banken werden ein Mehrfaches als bisher an Geld in ihre Sicherungstöpfe einzahlen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier an diesem Montag in Brüssel vorstellen wird.

Nach seinen Plänen soll die im Zuge der Finanzkrise befristet beschlossene Deckungssumme von 100.000 Euro einheitlich und dauerhaft eingeführt werden. Damit wären nach Kommissionsberechnungen die Guthaben von 95 Prozent aller Inhaber von Sparkonten abgesichert. Außerdem sollen die Gelder innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bislang kann dies Monate dauern. Auch soll die Auszahlung über die Grenzen hinweg unkomplizierter werden. Wer beispielsweise in Deutschland wohnt und Guthaben bei einer britischen Bank hat, soll künftig im Fall von deren Insolvenz aus der deutschen Anlagensicherung entschädigt werden, die sich das Geld anschließend vom britischen Sicherungssystem zurückholen kann.

Genossenschaftsbanken an der Einlagensicherung beteiligen

Zugleich will Barnier die Finanzierung der gesetzlichen Einlagensicherung innerhalb von zehn Jahren auf eine neue Grundlage stellen. Dafür müssen die Einlagensicherungssysteme erstens nach Ablauf der zehn Jahre 1,5 Prozent der erstattungsfähigen Einlagen abrufbereit vorhalten. Der Beitrag der einzelnen Institute soll nach deren Risikoprofil errechnet werden; die EU-Behörde schlägt dafür einheitliche Indikatoren vor. Je nach Risikogewichtung sollen die Beiträge zwischen 75 und 200 Prozent des Standardbeitrags liegen. Als Zweites müssen die Banken bei Bedarf weitere 0,5 Prozent der erstattungsfähigen Einlagen einzahlen. 75 Prozent der Mittel für die Sicherungsfonds müssen also vorab, 25 Prozent nachträglich eingezahlt werden. Im Fall akuter Liquiditätsengpässe sollen die nationalen Sicherungssysteme drittens einander Kredite gewähren können. Schließlich fordert die Kommission von der Einlagensicherung weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die nicht näher bezeichnet sind. Die Mittel aus den Fonds sollen in Sonderfällen auch für die Sanierung von Instituten eingesetzt werden können.

Dem Einlagensicherungssystem müssen sich nach dem Entwurf alle Banken anschließen. Das gilt auch für die Sparkassen und die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken, die eigene Fonds zur gegenseitigen Stützung im Notfall betreiben. Vor allem die Genossenschaftsbanken hatten diese Absicht kritisiert. Die EU-Behörde erkennt den speziellen Stabilitätsbeitrag des Genossenfonds nun zwar an. Dieser soll weiterexistieren dürfen. Dennoch sollen die Genossenschaftsbanken an der vereinheitlichten Einlagensicherung beteiligt werden. Ihre Beiträge sollen aufgrund des niedrigen Risikoprofils aber unter dem Durchschnitt liegen. Die Kommission begründet diesen Vorschlag damit, dass der Genossenfonds die Beteiligung an der allgemeinen Einlagensicherung nicht ersetzen könne, weil er vor allem der gegenseitigen Absicherung der Institute und nicht der Einlagensicherung diene.

Europäischer Insolvenzschutz für Versicherte

Barnier will außerdem in einem getrennten Vorschlag den Schutz von Fondsanlegern verbessern. Dazu soll die in der EU bestehende Mindestdeckung zur Anlegerentschädigung von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht werden. Diese Deckung entspricht nach dem Urteil der Kommission dem durchschnittlichen Wert der von Kleinanlegern gehaltenen Anlagen.

Nach Barniers Vorstellungen sollen die beiden Gesetzentwürfe schnell von Ministerrat und Europaparlament beraten werden und schon zum Jahresbeginn 2011 in Kraft treten. Zusätzlich plant der Kommissar auch einen europäischen Insolvenzschutz für Versicherte. Anders als die Sparer sind die Versicherten bislang nicht einheitlich geschützt. Das Weißbuch, das Barnier am Montag vorstellen wird, enthält allerdings nur erste Diskussionspunkte. Die Vorlage eines Gesetzentwurfs ist für November geplant.

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