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Der abgelehnte Rettungsplan 110 Seiten zur Rettung des amerikanischen Finanzsystems

29.09.2008 ·  Im vom Repräsentantenhaus Rettungspaket von Regierung und Kongress wäre für jeden etwas dabei gewesen. Banken wären ihre faulen Kredite losgeworden, Steuerzahler von den Geldinstituten entschädigt worden. Auch die Bilanzregeln kämen unter die Lupe.

Von Claus Tigges, Washington
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Das Repräsentantenhaus hat den Rettungsplan für das amerikanische Finanzsystem abgelehnt, auf den sich Regierung und Kongress nach harten Verhandlungen verständigt hatten. Der Plan hätte dem Finanzministerium unter Führung von Henry Paulson weitreichende Vollmacht zum Kauf und Verkauf fauler Kredite und problematischer Wertpapiere gegeben. Diese belasten derzeit Banken und andere Finanzmarktakteure und verstopfen den Kreditmarkt.

Folgende Maßnahmen sah der Plan vor:

Fonds: Der Entwurf für das „Notfallgesetz zur wirtschaftlichen Stabilisierung 2008“ sieht als zentrales Element die Schaffung eines Fonds von 700 Milliarden Dollar vor, aus dem das Finanzministerium schöpfen kann. Das Geld, das über die Ausgabe neuer amerikanischer Staatsanleihen auf dem Kapitalmarkt aufgebracht werden soll, wird dem Ministerium in Teilbeträgen zufließen.

Zunächst sind 250 Milliarden Dollar vorgesehen, weitere 100 Milliarden werden freigegeben, wenn das Weiße Haus dies für notwendig hält. Die andere Hälfte der Summe, 350 Milliarden Dollar, könnte vom Kongress blockiert werden. Dazu bedarf es allerdings einer entsprechenden Resolution, die innerhalb von 15 Tagen nach dem Antrag der Regierung verabschiedet werden muss. Damit die Staatsanleihen am Markt plaziert werden können, wird die Höchstgrenze der amerikanischen Staatsverschuldung von 10,6 auf 11,3 Billionen Dollar angehoben.

Verwalter: Das Finanzministerium wird Vermögensverwalter engagieren, die mit dem Kauf und der Verwaltung der problematischen Wertpapiere betraut werden sollen. Das Gesetz verpflichtet das Finanzministerium, die Wertpapiere zum niedrigsten Preis zu kaufen, der möglich ist. Das Ministerium kann die Papiere entweder im Rahmen von Auktionen oder aber direkt von den Finanzmarktakteuren erwerben.

Die Details des Vorgehens will das Finanzministerium mit den Vermögensverwaltern besprechen. Innerhalb von 45 Tagen muss es Richtlinien veröffentlichen, unter anderem für die Auswahl der Vermögensverwalter sowie für die Auswahl und Bewertung der zu übernehmenden Wertpapiere und Kredite. Darüber hinaus soll eine Liste mit jenen Wertpapieren veröffentlicht werden, die gekauft werden sollen.

Auktionen: In den Auktionen, deren Details mit Hilfe von Fachleuten festgelegt werden, können Banken und andere Finanzinstitute Gebote abgeben. Den Zuschlag erhalten jene, die den niedrigsten Preis bieten. Das Finanzministerium wird wohl zunächst die einfachsten Wertpapiere ersteigern – solche, die mit Forderungen aus Hypothekenanleihen besichert sind.

Komplizierte Anleihen wie die sogenannten „collateralized debt obligations“ sollen später an der Reihe sein. Generell wird die Regierung nur Kredite und abgeleitete Wertpapiere übernehmen, die am 14. März dieses Jahres oder davor vereinbart oder aufgelegt waren. Zum Verkauf berechtigt sind nicht nur gewöhnliche Geschäftsbanken, sondern auch Finanzmarktakteure wie Pensionsfonds, Kreditanstalten, Sparkassen sowie ausländische Zentral- und Geschäftsbanken.

Gegenleistung: Die demokratische Kongressmehrheit hat sich unter anderem mit der Forderung durchgesetzt, die Regierung solle im Gegenzug zur Finanzhilfe an den geretteten Banken beteiligt werden. Dies wird in Form von stimmrechtslosen Aktien geschehen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass spätere Gewinne über die Dividenden an das Ministerium und damit an die Steuerzahler zurückfließen.

Zum Schutz der Steuerzahler wurde außerdem beschlossen, von den geretteten Banken nach fünf Jahren eine Entschädigung zu verlangen, sollten bis dahin über den Verkauf der Wertpapiere und Kredite an private Investoren die ursprünglichen Ausgaben von 700 Milliarden Dollar nicht mindestens hereingeholt worden sein. Der amerikanische Präsident könnte ein solches Entschädigungsgesetz auf den Weg bringen.

Hausbesitzer: Zugleich soll durch das Rettungspaket auch jenen Hausbesitzern geholfen werden, denen der Verlust ihres Heims droht, weil sie ihre Hypothek nicht mehr bedienen können. Das Ministerium soll, nachdem es die Wertpapiere und Darlehen erworben hat, auf diejenigen Finanzdienstleister einwirken, die sich um das Eintreiben der Forderungen gegen die Hausbesitzer kümmern. Nach Möglichkeit sollen Zwangsversteigerungen verhindert werden.

Versicherung: Auf Druck konservativer Republikaner findet sich in dem Gesetz auch der Auftrag an das Finanzministerium, eine staatliche Versicherung für verbriefte Forderungen aus Hypothekendarlehen zu schaffen. Die Teilnahme daran soll den Finanzinstituten freigestellt sein. Entschließen sie sich zum Beitritt, müssten sie die Prämie an die Regierung bezahlen, die im Gegenzug die betreffenden Wertpapiere gegen Ausfall versichert.

Managergehälter: Ebenfalls im Rettungspaket enthalten sind Vorgaben für die Vergütung der Vorstände jener Banken, die vom Ministerium gerettet werden. Bei jenen Instituten, denen das Ministerium direkt zu Hilfe eilt und dafür einen Kapitalanteil erhält, dürfen für die Dauer des Engagements keine millionenschweren Abfindungen („goldene Fallschirme“) an ausscheidende Manager bezahlt werden. Auch für Banken, die sich im Rahmen der geplanten Auktionen von der Last fauler Kredite befreien, gelten solche Einschränkungen.

Jene Institute, die Wertpapiere für mehr als 300 Millionen Dollar an das Ministerium verkaufen, dürfen ihren Vorständen ebenfalls keine „goldenen Fallschirme“ geben. Außerdem wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Gehältern von mehr als einer halben Million Dollar im Jahr eingeschränkt. Auf diese Maßnahmen haben ebenfalls die Demokraten gedrungen, Paulson war zunächst skeptisch. Die Demokraten hoffen, auf diese Weise zumindest einen Teil jener Amerikaner zu besänftigen, die im Rettungspaket eine Hilfe für Wall Street auf Kosten der Steuerzahler sieht.

Kontrolle: Das Ministerium wird durch den Plan zwar mit großer Macht ausgestattet, doch es wird gleichzeitig eine scharfe Kontrolle der Transaktionen und der Entwicklung des Fondsvermögens geben. Eine überparteiliche Kommission des Kongresses soll jeden Monat über den Fortgang unterrichtet werden. Ein Rat, der aus dem Finanzminister, dem Notenbankgouverneur, dem Vorsitzenden der Börsenaufsicht und weiteren hochrangigen Regierungsvertretern besteht, soll das Geschehen ebenfalls überwachen.

Außerdem wird der Rechnungshof, das Government Accountability Office, einen Vertreter in das Finanzministerium entsenden, der ein Auge auf die Wertpapiertransaktionen werfen soll. Spätestens am 30. April 2009 soll das Finanzministerium dem Kongress einen Reformplan für die Regulierung der Finanzmärkte vorlegen.

Bilanzregeln: Die Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), wird durch das Gesetz angewiesen, die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften zu überprüfen. Insbesondere soll die Vorschrift, wonach Finanzinstitute Vermögenswerte jeweils zu ihren Marktpreisen zu bewerten haben (mark-to-market), genau analysiert werden. Diese Form der Bewertung hat in den vergangenen Monaten dazu geführt, dass viele Banken hohe Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Kredite und Wertpapiere vornehmen mussten, die durch die fallenden Häuserpreise und die Krise auf dem Hypothekenmarkt einen Großteil ihres Werts verloren haben.

Ausland: Schließlich findet sich in dem 110 Seiten langen Gesetz auch die Aufforderung an den amerikanischen Finanzminister, gegebenenfalls mit ausländischen Regierungen und Notenbanken über die Auflegung eines ähnlichen Rettungsplans zu verhandeln und diesen mit dem amerikanischen Paket abzustimmen.

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