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Bundesjustizministerin Berlin will Zerschlagung von Krisenbanken erlauben

26.02.2010 ·  Wie werden die vagen Vorgaben des Koalitionsvertrages zum Thema Krisenbanken umgesetzt? Dazu hat sich erstmals die Justizministerin geäußert. Gerät eine Bank in Schieflage, solle künftig der Staat die systemrelevanten Teile abspalten können - auch gegen den Willen des Geldinstituts.

Von Joachim Jahn
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Wenn eine Großbank in eine Schieflage gerät, soll der Staat die systemrelevanten Teile abspalten können - auch gegen den Willen des Geldinstituts. „Dadurch sollen sie gegenüber den Folgen einer Insolvenz des Instituts abgeschottet werden“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf einer Tagung der Anwaltskanzlei DLA Piper in Hamburg. Dieses Konzept habe sie zusammen mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) entwickelt, erklärte die FDP-Politikerin. Erstmals wird damit deutlich, wie die vagen Vorgaben des Koalitionsvertrags umgesetzt werden sollen.

„Die Kosten für die Bewältigung solcher Schieflagen kann grundsätzlich nicht der Staat tragen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. „Hier sind vor allem die Eigentümer gefordert.“ Dieses „hoheitliche Eingriffsverfahren“ soll nur zum Einsatz kommen, wenn sich Banken und Gläubiger nicht in Verhandlungen auf eine Auffanglösung einigen können. Vorrang erhält deshalb ein sogenanntes Reorganisationsverfahren. Dieses orientiert sich grundsätzlich an dem Planverfahren, das nach der Insolvenzordnung bei angeschlagenen Unternehmen schon jetzt möglich ist. Für die Bankenbranche planen Justizministerin und Finanzminister aber Besonderheiten.

So wird ein förmliches „Sanierungsverfahren“ eingeführt, in dem die Geschäftsführung selbst frühzeitig Rettungsmaßnahmen ergreifen kann. Danach soll es einen schlankeren Rechtsschutz für Gläubiger geben, um das Verfahren zu beschleunigen. Zugleich werden die Anteilseigner miteinbezogen, damit sie einen erfolgversprechenden Rettungsplan nicht vereiteln können. „Der Widerstand privater Akteure gegen eine Restrukturierung kann dann durch hoheitliche Anordnung überwunden werden“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Dahinter steckt offenbar die Erfahrung mit dem amerikanischen Finanzinvestor Christopher Flowers, den die vorherige Regierungskoalition notfalls sogar enteignen wollte, um die Bank Hypo Real Estate (HRE) aufzufangen.

Reformen auch für andere Branchen

Auch für alle anderen Branchen soll es Reformen geben. Bislang scheuten notleidende Unternehmer einen frühzeitigen Insolvenzantrag „wie der Teufel das Weihwasser“, sagte die Ministerin. Deshalb soll die bisher kaum genutzte Möglichkeit zur Eigenverwaltung erleichtert werden: Dabei darf die Geschäftsführung selbst die Sanierung verantworten, statt dass - so die Ressortchefin - „ein Insolvenzverwalter das Regiment übernimmt“. Auch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern soll gefördert werden - möglicherweise durch einen Vollstreckungsschutz. Mehr Einfluss sollen die Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters bekommen, damit sie wissen, „mit wem sie sich auf die Reise begeben“.

Beseitigen will Leutheusser-Schnarrenberger zudem das „Blockadepotential“ einzelner Forderungsinhaber, etwa bei der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital („Debt-Equity-Swap“). „Es gibt nicht nur räuberische Aktionäre, sondern auch skrupellose Gläubiger, die ein sinnvolles Planverfahren scheitern lassen, weil sie Rechtsmittel missbrauchen.“ Nach den Schwierigkeiten beim Kaufhauskonzern Arcandor soll ferner verhindert werden, dass mehrere Insolvenzverwalter im selben Konzern an verschiedenen Orten unkoordiniert ans Werk gehen. Privatverbraucher können künftig bereits nach einer „Wohlverhaltensperiode“ von drei Jahren (bislang: sechs) von sämtlichen Schulden befreit werden.

Eine schärfere Managerhaftung, die das Regierungsbündnis angekündigt hatte, soll sich nach dem Willen der Ministerin hingegen auf eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen beschränken. Auf EU-Ebene tritt Leutheusser-Schnarrenberger nach ihren Worten dem Widerstand der spanischen Ratspräsidentschaft entgegen, um kleine Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der GmbH & Co. KG von den Anforderungen des europäischen Bilanzrechts zu befreien. Außerdem setzt sie sich für die Einführung einer „Europäischen Privatgesellschaft“ - eine Alternative zur deutschen GmbH - ein. Diese solle ein Mindestkapital von 8000 Euro aufweisen. Die „deutschen Standards der Mitbestimmung“ dürften nicht unterlaufen werden, versicherte die Freidemokratin. „Ich will aber auch keinen Import von zusätzlicher Mitbestimmung.“

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