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Brüssel Regeln für faule Wertpapiere ausgeweitet

25.02.2009 ·  Die EU-Kommission will staatliche Auffanglösungen für faule Wertpapiere für alle Banken öffnen. Jedes Institut soll unabhängig von seiner individuellen Lage toxische Papiere in eine Bad Bank auslagern können. Das geht aus einem internen Schriftstück hervor, das die Kommission in diesen Tagen präsentieren will.

Von Hendrik Kafsack, Brüssel
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Die Europäische Kommission kommt den EU-Staaten in der Frage der Ausgestaltung von staatlichen Auffanglösungen für sogenannte faule Wertpapiere entgegen. So sollen nicht nur Institute, die vor der Insolvenz stehen, sondern alle Banken „unabhängig von der individuellen Situation“ solche Wertpapiere auslagern oder anders staatlich absichern können.

Das geht aus einem internen Schriftstück der Kommission hervor, das die Behörde in diesen Tagen in Brüssel präsentieren will. Die EU-Staats- und Regierungschefs sollen das Kommissionspapier, mit dem die Union einen einheitlichen Rahmen für staatliche Auffanglösungen bekommen soll, schon am Sonntag auf dem Sondergipfeltreffen zur Finanzkrise diskutieren.

Reaktion auf Kritik Steinbrücks

Die neuen EU-Leitlinien sollen sowohl für sogenannte Bad Banks gelten, bei denen der Staat die Haftung für die von den Banken ausgelagerten Papiere übernimmt, als auch für Ausfallgarantien des Staates für faule Wertpapiere, die weiter in den Büchern der Institute stehen. Mit der Ausweitung auf nicht vor der Insolvenz stehende Banken reagiert die Kommission auch auf die Kritik des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD), der sich bei einer ersten Aussprache der europäischen Finanzminister über das Thema gegen eine beschränkte Auslagerung fauler Wertpapiere gewandt hatte.

Unter faulen Wertpapieren versteht die EU-Kommission nicht nur die sogenannten toxischen Papiere auf Basis amerikanischer Hypotheken, die die Finanzkrise ausgelöst haben. Da inzwischen auch andere Papiere stark an Wert verloren hätten, müssten diese ebenfalls von den neuen EU-Regeln abgedeckt werden, wenn die EU das Vertrauen in den Bankensektor erneuern wolle, argumentiert die Kommission. Damit in allen EU-Staaten dieselben Maßstäbe an faule Wertpapiere angelegt werden, schlägt die Kommission eine Einstufung der Papiere in verschiedene Kategorien vor. Generell sollen die Banken sechs Monate Zeit haben, um ein von einem Staat initiiertes Auffangpaket zu nutzen.

Banken sollen die Hälfte der Verluste tragen

So will die Kommission verhindern, dass eine Bank darauf spekuliert, zu einem späteren Zeitpunkt mehr Hilfen zu erhalten. Voraussetzung für die Auslagerung fauler Wertpapiere soll nach Vorstellung der Kommission sein, dass die Kreditinstitute die Risiken vollkommen offenlegen. Zudem sollen sie die Papiere soweit möglich nach marktnahen Kriterien abschreiben.

So will die EU-Behörde sicherstellen, dass der Wertverlust zunächst durch die Eigenmittel der Bank absorbiert und der Wettbewerb möglichst wenig verzerrt wird. Falls es keinen Markt für die faulen Papiere mehr gibt, soll dazu der langfristige Wert auf Basis der liquiden Mittel (Cash flow) herangezogen werden. Auf jeden Fall solle sichergestellt werden, dass Banken, die Auffanglösungen nutzten, mindestens die Hälfte des Verlustes trügen, heißt es in dem Papier.

Die Einstufung der Wertpapiere soll nicht nur von externen Gutachtern bewertet, sondern auch von den nationalen Aufsichtsbehörden geprüft werden. Die EU-Staaten sollen allerdings auch eigene Methoden für die Einstufung festlegen dürfen, die die Kommission dann überprüfen würde. Sollte die Bewertung ergeben, dass ein Institut ohne staatliche Hilfe nicht überlebensfähig ist, sollen es die Staaten abwickeln oder selbst verwalten.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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