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Meckenheim Die Messe ist vorerst gelesen

18.09.2008 ·  Pfarrer Michael Jung darf nicht mehr als Priester tätig sein. Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hat ihn suspendiert. Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorsstands bezeichnen das Vorgehen des Erzbistums als „befremdlich“.

Von Thomas Jansen
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Dass Pfarrer Michael Jung am vergangenen Samstag in der Kirche St. Johannes der Täufer in Meckenheim die Vorabendmesse zelebrierte, war vom Erzbistum Köln nicht vorgesehen. Ursprünglich sollte ein Vertreter des Erzbistums in diesem Gottesdienst der Gemeinde die Amtsenthebung Jungs als Pfarrer des Seelsorgebereichs Meckenheim mitteilen. Doch dazu kam es nicht.

Als ein von Erzbischof Joachim Kardinal Meisner bestellter Pfarrverweser Jung einen Tag zuvor zur Übergabe der Schlüssel für die Kirchen und das Pfarrbüro aufforderte, verweigerte er dies. Eine kurzfristig von Jung erwirkte einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Rheinbach untersagte dem Erzbischof oder einem Vertreter außerdem, die Amtsenthebung Jungs im Gottesdienst zu verkünden.

Das Erzbistum legte Widerspruch ein und lud den Priester zu einem Gespräch über seine weitere Verwendung ein. Das Erzbistum wirft Jung unter anderem vor, sich im April 2008 einer Visitation seines Seelsorgebereiches durch den Weihbischof verweigert zu haben und dem Generalvikariat zudem die Veruntreuung von Kirchensteuermitteln unterstellt zu haben.

Der als streitbar bekannte Jung, der im vergangenen November von der Kanzel aus verkündete, er habe für die Abwahl der Bürgermeisterin gestimmt, lehnte ein Gespräch ab, weil es nicht ergebnisoffen sei. Er sieht seine Amtsenthebung als unzulässig an. Eine Visitation habe er nur verweigert, weil die Visitationsordnung des Erzbistums nicht dem kanonischen Recht entspreche. Der Erzbischof habe die Abstände zwischen den Visitationen von fünf auf sechs Jahre erhöht, ohne den dafür nötigen Dispens des Papstes zu veröffentlichen. Sobald dies geschehe sei er jederzeit zu einer Visitation bereit.

Mit dieser „abseitigen“ Rechtsauffassung stehe Jung isoliert im Erzbistum da, heißt es hierzu im Generalvikariat. Nachdem Jung auch eine weitere Frist des Erzbistums verstreichen ließ, suspendierte der Kölner Erzbischof Jung. Der darf nun überhaupt nicht mehr als Priester tätig sein. Unterdessen sprachen sich die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes für eine Rücknahme der Amtsenthebung Jungs aus. Sie bezeichnen das Vorgehen des Erzbistums als „befremdlich“.

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