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Limburg Zwei Farben: Rot

26.06.2008 ·  Als Muzaffer Saricicek während der EM beschloss, eine deutsche mit einer türkischen Fahne zu kombinieren und das Patchwork an seinem Limburger Dönerimbiss anzubringen, hat er nicht an Paragraph 90a des Strafgesetzbuchs gedacht. Zu Recht.

Von Timo Frasch
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Im Grundgesetz heißt es unter Artikel 22 kurz und knapp: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Wer auch nur „schwarz-rot-gelb“ sagt, kann unter Umständen gemäß Paragraph 90a des Strafgesetzbuchs verurteilt werden.

Der 27 Jahre alte türkischstämmige Muzaffer Saricicek, der seit 1991 in Hessen lebt, ist zumindest so deutsch, dass er sagt, beim Spiel Deutschland gegen die Türkei werde unabhängig vom Ergebnis sein Land gewinnen.

Als er während der EM beschloss, eine deutsche mit einer türkischen Fahne zu kombinieren und das Patchwork an seinem Limburger Dönerimbiss anzubringen, hat er trotzdem nicht an Artikel 22 oder Paragraph 90a gedacht.

Video: Fair Play auf den Fanmeilen

Hätte er das tun sollen? In der Kunst ist das Verfremden staatlicher Symbole innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt (der deutsche Künstler KP Brehmer hat einst mit seiner Fahne aus den drei unterschiedlich großen Farbflächen Schwarz, Rot und Gold die Vermögensverteilung in Westdeutschland zum Ausdruck zu bringen versucht). Aber Saricicek wollte keine Kunst schaffen.

Liegt hier also eine bloße Verunglimpfung vor? Das kann man Saricicek wohl so wenig unterstellen wie der Delmenhorsterin Sarah Connor, die beim Vortrag der deutschen Nationalhymne von „Brüh im Lichte dieses Glückes“ sang, oder den „Tagesthemen“, die vor ein paar Tagen die Deutschlandfahne mit falscher Farbkombination eingeblendet haben.

Eigentlich, sagt Saricicek, habe er - als Symbol der Völkerverständigung - eine deutsche und eine türkische Fahne an seinem Imbiss anbringen wollen; in dem Limburger Fahnengeschäft gab es aber nur eine große deutsche und eine viel kleinere türkische Fahne. So kam er auf die Idee, die kleine türkische Fahne auf die rote Fläche der großen deutschen zu nähen. Weil aber das deutsche Rot zu seinem Verdruss ein anderes war als das türkische, hat er schließlich den türkischen Halbmond auf eine noch größere deutsche Fahne gemalt.

Die Reaktionen von Deutschen wie von Türken, sagt Saricicek, seien nur positiv gewesen. Und auch bei der Staatsanwaltschaft Limburg waren bis zum Mittwochnachmittag noch keine Anzeigen wegen Verunglimpfung von Staatssymbolen eingegangen.

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Jahrgang 1979, Redakteur in der Politik.

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