Die Neuregelung der Gedenkpraxis für verstorbene ehemalige Angehörige des Auswärtigen Amtes spaltet das Ministerium. In einem Brief an Außenminister Fischer macht der deutsche Botschafter in Bern, Frank Elbe, seinem Unmut Luft. FAZ.NET dokumentiert das Schreiben.
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
Ihr Brief vom 17. März 2005 an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird die gegenwärtige Spaltung unter den Kollegen im Auswärtigen Dienst vertiefen. Er bietet nur eine bürokratische Neuregelung der Gedenkpraxis für verstorbene ehemalige Angehörige des Auswärtigen Amtes an, gibt aber keine Antwort, warum Botschafter a.D. Krapf ein ehrendes Gedenken für seine Verdienste im Amt und für die Bundesrepublik Deutschland verweigert wird.
Es geht in der gegenwärtigen Diskussion auschließlich um die Frage, wie das Auswärtige Amt mit einem geachteten Kollegen umgeht. Das ist der Kern des Unmutes, nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Was hindert Sie daran, Ihren Respekt vor der Leistung des Kollegen Krapf im Auswärtigen Dienst zum Ausdruck zu bringen? Botschafter a.D. Krapf ist von Kollegen in den letzten Wochen ausführlich gewürdigt worden. Ich kann aus eigener früher Anschauung nur beitragen, wie er als Nato-Botschafter Anfang der siebzigerJahre mit großer Kompetenz die Ost- und Entspannungspolitik der Bundesregierung im Bündnis umgesetzt und die Achtung unserer Verbündeten erfahren hat. Später als Botschafter in Tokio habe ich erlebt, wie sich viele Japaner mit höchster Achtung an die Vertretung Deutschlands durch Botschafter Krapf erinnerten.
Es gehört zur Tradition des Abendlandes, die Toten zu ehren und nichts außer Gutes über sie zu sagen. Ein ehrendes Gedenken im Fall Krapf würde nicht unsere historische Schuld und Verantwortung relativieren. Wir schulden den Opfern des Nationalsozialismus Menschlichkeit, aber keine bürokratischen Erlasse, die Zweifel aufkommen lassen, daß wir nicht zwischen anständigen und vermeintlich kompromittierten Mitarbeitern des Auswärtigen Dienstes unterscheiden können.
Sie müssen den Ärger ernst nehmen, den Amtsangehörige wie ich, die aus ihrem Abscheu gegen den Nationalsozialismus nie einen Hehl gemacht haben und die lange Jahre am Prozeß der Aussöhnung mit unseren Nachbarn teilnehmen durften, über die Verweigerung des Nachrufs für Botschafter a.D. Krapf empfinden.
Das Management der gegenwärtigen Krise ist miserabel. Ich kann verstehen, daß Reaktionen auf den Nachruf eines Generalkonsuls a.D. Überlegungen zur Neugestaltung der Gedenkpraxis ausgelöst haben, obgleich sich die Frage stellt, warum die Personalabteilung diesen Einzelfall - unterstellt, daß er wirklich problematisch war - nicht gründlicher geprüft und bei berechtigten Zweifeln nicht der Leitung zur Entscheidung vorgelegt hat. Letztlich haben bürokratische Schlampigkeit und ein Mangel an politischer Empfindsamkeit jene Entrüstung ausgelöst, auf die Sie sich in Ihrem Schreiben beziehen. Daraufhin ist eine bürokratische Lösung herausgekommen, die am Kriterium der Zugehörigkeit zur NSDAP festgemacht hat.
Offenbar hat man keinerlei Überlegungen angestellt, ob in künftigen Einzelfällen diese starre Gedenkpraxis nicht doch ungerecht sein könnte. Erst das Ableben von Botschafter a.D. Krapf hat die Schwächen dieser Konstruktion offenbart. Da das Auswärtige Amt nun nicht einsehen will, daß eine Ehrung des Kollegen Krapf angezeigt gewesen wäre, verteidigt es seine Haltung mit einer unsensiblen Grundsätzlichkeit, die das Haus tief spaltet. Leider drängt sich zusätzlich der Eindruck auf, daß das Auswärtige Amt in seiner Pressearbeit diejenigen Kollegen, die sich für eine Ehrung ausprechen, als Nazisympathisanten diskreditieren läßt, und damit den Graben vertieft.
Der Auswärtige Dienst verträgt keine Spaltung. Seine Angehörigen sind nur allzu häufig Krisensituationen ausgesetzt, die einen engen menschlichen Zusammenhalt erfordern. Die „corporate identity“ reicht im Auswärtigen Amt weiter als in einem auf Profit orientierten Wirtschaftsunternehmen. Der Zusammenhalt baut auf dem Respekt vor den menschlichen und professionellen Leistungen auf. Dieser Respekt verlangt natürlich auch Abwägungen gegen die Schattenseiten eines Menschen. Er darf aber nicht verweigert werden, wenn bei der Gesamtwürdigung Fehler, auch politische Fehler, verziehen und vergeben werden können.
... Es ist nicht zu spät für ein Zeichen der Versöhnung mit den Angehörigen von Botschafter a.D. Krapf und den Kollegen, die über die Versagung seiner Ehrung bestürzt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Elbe
