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Insolvenzrecht Schlammschlacht im Auftrag von Thomas Middelhoff

09.03.2011 ·  Der in Bedrängnis geratene Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff fährt schweres Geschütz auf: Seine Anwälte werfen dem Karstadt-Insolvenzverwalter Görg Prozessbetrug vor. Derweil ermitteln Staatsanwälte gegen Middelhoff.

Von Joachim Jahn
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Die Anwaltskanzlei zählt zu den 20 größten in Deutschland. Gerade für ihre Arbeit mit der Sanierung von Unternehmen hat sie vom Branchendienst Juve schon mehrere Auszeichnungen eingeheimst. Und ihr Gründungs- und Namenspartner, der mittlerweile 70 Jahre alte Klaus Hubert Görg, gilt als einer der Altmeister des deutschen Insolvenzrechts.

Doch nach Ansicht der Rechtsanwälte von Thomas Middelhoff, dem einstigen Arcandor-Vorstandschef, ist Görg ein Krimineller. Mit seinen derzeit laufenden Millionenklagen gegen Middelhoff habe sich der Insolvenzverwalter wegen „versuchten Prozessbetrugs“ strafbar gemacht, sagte der Rechtsanwalt Winfried Holtermüller am Dienstag in Stuttgart: „Görg hat dem Gericht einen falschen Sachverhalt vorgetragen, um ein falsches Urteil zu erwirken.“ Vor einer Woche wurde die Strafanzeige losgeschickt. Die Anschuldigungen des Verteidigertrios von Middelhoff wiegen schwer. Alles, was den ehemaligen Karstadt-Manager entlaste, habe Görg in seinen beiden Zivilklagen verschwiegen. Mehr noch: „Er sitzt auf seinem Material und hält es so lange wie möglich unter Verschluss“, verkündete Holtermüller. „Aber er macht sich kaum die Mühe, es wenigstens selbst einmal durchzuarbeiten.“ In Tausenden von Leitzordnern lägen bei ihm die Akten herum – in „unvorstellbarer Unordnung“ und teilweise noch immer unbeschriftet in alten Pralinenschachteln. Monatelang hat sich das Anwaltsteam nach seinen Angaben vergeblich bemüht, an die Unterlagen mit Gegenbeweisen zu kommen.

„100.000 Euro zusätzliche Einnahme“

Schließlich habe ihnen Görg zwar erlaubt, dass sie selbst das Material sichten, dafür aber zunächst einen Anwalt mit einem Stundensatz von 300 Euro als Aufpasser verlangt. „Das hätte ihm 100.000 Euro als zusätzliche Einnahmequelle verschafft.“ Die unverhohlene Vermutung von Holtermüller und seinen beiden Kollegen, dem namhaften Strafverteidiger Sven Thomas und dem Wirtschaftsanwalt Hartmut Fromm, Gründer der Kanzlei Buse Heberer Fromm: Görg verdiene kräftig an den von ihm angestrengten Prozessen, die seine eigene Kanzlei führe. Und falls er mit seinen Behauptungen obsiege, mehre dies noch einmal sein Honorar als Insolvenzverwalter. Dieses beträgt ohnehin schon rund 30 Millionen Euro, manche sprechen gar von deutlich mehr.

Görg weist all diese Anschuldigungen zurück. „Der Insolvenzverwalter muss auch möglichen Ansprüchen gegen frühere Akteure nachgehen“, sagte er dieser Zeitung auf Anfrage. „Würde er dies unterlassen, würde er persönlich haften.“ Für Middelhoff, der nun trotzdem zu solch harten Bandagen greift, steht erst recht viel auf dem Spiel. Gleich zwei Klagen hat Görg gegen ihn eingereicht. Vor dem Landgericht Essen fordert er allein von ihm 175 Millionen Euro an Schadensersatz. Zehn weitere ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte sind ebenfalls ins Visier des Insolvenzverwalters geraten – darunter zwei Vertreter der Arbeitnehmerbank, die mit jeweils 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden sollen.

Schlechtere Konditionen zum eigenen Vorteil

Der Hauptvorwurf: Middelhoff habe für fünf wichtige Karstadt-Standorte überhöhte Mieten akzeptiert. Besonders pikant daran ist, dass er davon selbst profitierte. Denn er hatte privat Geld in geschlossenen Immobilienfonds angelegt, die die Privatbank Sal. Oppenheim gemeinsam mit dem Immobilienentwickler Josef Esch aufgelegt hatte. Das persönliche Investment fiel zwar in eine Zeit, als Middelhoff noch nicht für Karstadt tätig war. Doch soll er es nach seinem Amtsantritt unterlassen haben, auf bessere Konditionen für den Kaufhauskonzern zu dringen.

Alles falsch, sagt sein Anwalt Holtermüller dazu. Die Drohverlustrückstellungen, auf die sich Görg stütze, fußten auf einem Vergleich von Rohbaumieten mit dem tatsächlich gezahlten Mietzins. Doch seien die Geschäftsräume schlüsselfertig vermietet worden: „Sogar die Regale für die Damenoberbekleidung standen schon drin.“ Esch habe außerdem rund 400 Sonderwünsche abarbeiten müssen – von Blattgold auf der Außenverkleidung über Springbrunnen und Deckendurchbrüche bis hin zur Anbindung des Autoverkehrs. „Von diesen rechtsgültigen Mietverschaffungsverträgen hätte der Karstadt-Konzern gar nicht mehr zurücktreten können“, beteuert der Stuttgarter Advokat.

„Mit Middelhoff hätte es eine Insolvenz nicht gegeben.“

Bunter geht es bei einer zweiten Zivilklage zu, die Görg eingereicht hat. Hier soll Middelhoff mit 11 Millionen Euro haften. Anwalt Fromm versucht die Vorwürfe als kleinkariert hinzustellen. „Über ein Blumenbesteck im Wert von 200 Euro möchte ich hier keine Worte verlieren“, sagt er. Selbst eine Weinflasche mit 6,4 Litern Umfang im Wert von 10.000 Euro, die er weitgehend vom Unternehmen habe bezahlen lassen, sei ein „vollkommen nachvollziehbarer Vorgang“. Komplizierter wird es schon bei den Kosten für Charterflüge von 2 Millionen Euro. Die seien aber auch vom Finanzamt weitgehend akzeptiert worden, versichert Fromm, weil Middelhoff den privaten Anteil dieser Reisekosten stets selbst bezahlt habe. Am ehesten wird sich der Rechtsstreit wohl an den „Sonderboni“ festbeißen, die Middelhoff kurz vor seinem Ausstieg noch für seinen „strategischen Weitblick“ erhalten hat – kurz vor Einleitung des Insolvenzverfahrens. Dieses allerdings, so seine Verteidiger, sei ohnehin erst eine Idee seines Nachfolgers Karl-Gerhard Eick gewesen: „Mit Middelhoff hätte es eine Insolvenz nicht gegeben.“ Zumal es dafür wegen fortgeschrittener Fusionsverhandlungen um den Versandhändler Primondo und der Möglichkeit, die Beteiligung am Reisekonzern Thomas Cook zu verkaufen, gar keine Notwendigkeit gegeben habe.

Eben diese Verkaufsoption von Thomas Cook ist auch ein Hauptpunkt in einer Zivilklage, die ein früherer Arcandor-Aktionär gegen Middelhoff angestrengt hat. Jan-Eric Peters, mittlerweile Chefredakteur beim Axel-Springer-Verlag, sieht sich persönlich dadurch finanziell geschädigt, dass Middelhoffs Sprecher Jörg Howe einen solchen Schritt öffentlich stets ausgeschlossen hatte. Als kürzlich das Landgericht Essen erstmals über den Fall verhandelte, brachte Howe einen Stapel ausgedruckter E-Mails mit. Demzufolge hat er seine Darstellung stets auf Anweisung seines Vorstandsvorsitzenden Middelhoff verbreitet. Ebenso wie er lange jegliche Kapitalerhöhung dementierte, bis diese dann doch beschlossen wurde.

Kein „Brötchendiebstahl beim Bäcker“

Auch für diese Vorwürfe und Belege hat Middelhoff-Anwalt Fromm freilich eine Erklärung parat. Howe, der alsbald zu Daimler gewechselt ist, habe offenbar eine persönliche Auseinandersetzung mit seinem Chef gehabt, wiegelt er ab. Außerdem habe der damalige Leiter der Unternehmenskommunikation den Richtern nur seine eigenen Mails vorgelegt. „Während er beispielsweise seine Frage an den Vorstand von 11.00 Uhr vorgetragen hat, haben wir inzwischen die Antwort Middelhoffs von 11.02 Uhr nachgereicht.“

Aber auch von der Staatsanwaltschaft sieht der ehemalige Manager sich zu Unrecht verfolgt. Monatelang habe sie sein Betteln um eine Anhörung nicht erhört, sagt Middelhoff-Verteidiger Thomas. Weil er der Anklagebehörde immer wieder angeboten habe, ihnen selbst Material zu überreichen, sei auch die spätere Durchsuchung sinnlos und rechtswidrig gewesen. „Die Staatsanwaltschaft steht ausgesprochen dumm da, wenn die Zivilklage von Görg zusammenbricht, weil sie sich zu 80 Prozent auf dessen Angaben verlassen hat.“ Deren Sprecher Bernd Bienioßek sieht dies ganz anders: „Das ist nicht wie ein Brötchendiebstahl beim Bäcker“, sagte er dieser Zeitung: „Wenn wir jemanden anhören wollen, müssen wir vorher die umfangreichen Akten durchforsten.“ Und der Antrag auf eine Durchsuchung stütze sich schließlich niemals „eins zu eins“ auf die Unterlagen aus einer einzigen Quelle.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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