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Reform des Laufbahnrechts Leistungsstufen für Beamte: „Ein Meilenstein“

04.10.2004 ·  Die Besoldung und Beförderung der Beamten in Deutschland soll nach einer Übereinkunft von Bundesinnenminister Schily (SPD) mit dem Deutscher Beamtenbund und Verdi grundlegend neu geregelt werden.

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Die Besoldung und Beförderung der Beamten in Deutschland soll nach einer Übereinkunft von Bundesinnenminister Schily (SPD) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, Deutscher Beamtenbund und Verdi, grundlegend neu geregelt werden. Beide Seiten stellten am Montag in Berlin ein gemeinsames "Eckpunktepapier" vor, das auch eine begrenzte Flexibilisierung der Besoldung von Landesbeamten und Experimentiermöglichkeiten im Laufbahnrecht vorsieht.

Der Kern des neuen Besoldungsrechts besteht aus der Festsetzung eines einheitlichen Basisgehalts, das zunächst um bis zu vier, später um bis zu zehn Prozent niedriger ausfallen kann als das jetzige Grundgehalt, und der Vergabe von Leistungsstufen, die das Gehalt um zunächst bis zu acht Prozent, später um bis zu zwanzig Prozent erhöhen können.

„Zeitnah und unbürokratisch“

Die bisherige Praxis, nach der sich aus zunehmendem Lebensalter ein Anspruch auf Besoldungserhöhungen ergab, wird weitgehend aufgegeben. Statt diesen bisher alle zwei oder drei Jahre eintretenden Besoldungserhöhungen sind nun nur drei Erhöhungen für die gesamte Dauer einer Beamtenlaufbahn, „Erfahrungsstufen" genannt, vorgesehen, die nach fünf, zehn und zwanzig Jahren wirksam werden.

Zum Basisgehalt sollen künftig bis zu fünf Leistungsstufen gezahlt und, bei sich vermindernder Leistung, auch wieder „abgeschmolzen“ werden können. Die Leistungsbeurteilung durch Vorgesetzte soll nach den Worten von Schily "zeitnah und unbürokratisch" stattfinden.

Wahlmöglichkeit für ältere Beamte

Schily sagte, es sei zudem wesentlich, daß die Umstellung der Besoldungskriterien schrittweise und ohne dauerhafte Zusatzkosten vollzogen werde. Zur Finanzierung der geplanten Leistungszulagen zeigten sich die Gewerkschaften bereit, die bisherige Verheiratetenzulage zur Disposition zu stellen. Zudem soll es für ältere Beamte eine Wahlmöglichkeit geben.

Alle, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens weniger als sieben verbleibende Dienstjahre bis zur Ruhestandsgrenze haben, können sich aussuchen, ob sie im bisherigen Besoldungssystem bleiben oder in das neue System wechseln möchten. Schily kündigte an, die Eckpunkte sollten voraussichtlich im nächsten Frühjahr in einen Gesetzentwurf verwandelt werden; zuvor seien die Ergebnisse der Föderalismuskommission von Bund und Ländern abzuwarten. Er gab an, das neue Beamtenrecht könne voraussichtlich zum Jahresanfang 2007 in Kraft treten.

„Durchaus bewegungsfreudig“

Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Heesen, beteuerte, seiner Organisation sei an einer möglichst schnellen Verwirklichung der Eckpunkte gelegen. Das Modernisierungspapier sei ein "offenkundiger Beleg" dafür, daß die Gewerkschaften in Deutschland "durchaus bewegungsfreudig" seien. Heesen gab an, die Eckpunkte enthielten auch eine Einladung an die Bundesländer, von jüngsten Forderungen abzugehen, das einheitliche Rahmenrecht für die Beamten ganz aufzugeben.

Der Vorschlag des Bundes und der Gewerkschaften sehe statt dessen Spielräume für die Länder vor, die künftig um fünf Prozent nach beiden Seiten von den vereinbarten Grundgehältern abweichen dürfen, gleichzeitig werde durch diese Öffnungsklausel aber die prinzipielle Einheitlichkeit der Besoldung gewahrt. Heesen gab sich überzeugt, daß die Beschäftigten mit den Regelungen der Übereinkunft "hervorragend werden leben können".

Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Bsirske, nannte die Modernisierungsgrundsätze einen "Meilenstein". Die Übereinkunft für die Beamten sei zugleich ein positiver Antrieb für die Verhandlungen über die Dienstrechtsreform bei Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst. Bsirske kündige an, für diese Beschäftigten solle in den nächsten drei Monaten eine Einigung erreicht werden.

Neue Bezahlungsstruktur

Das gemeinsame Papier von Gewerkschaften und Bundesinnenministerium sieht überdies vor, die neue Bezahlungsstruktur auch auf die daraus resultierenden künftigen Versorgungsbezüge der Beamten zu übertragen. Außerdem soll zur Sicherung der Altersversorgung ein Versorgungsfonds für neu berufene Bundesbeamten, Richter und Soldaten geschaffen werden, der durch Ersparnisse gespeist werden soll, die sich nach der Erhöhung der Arbeitszeit der Beamten auf 40 Stunden aus dann möglichen Stellenstreichungen ergeben.

Schily sagte, der Bund folge damit einem Modell, das in Rheinland-Pfalz schon seit acht Jahren Geltung habe. Weitere grundsätzliche Übereinkünfte zwischen Schily und den Gewerkschaften wurden festgehalten bei der beiderseitigen Verpflichtung zu Fort- und Weiterbildung und bei der Absicht, die Arbeitszeiten der Beamten - wo immer möglich - flexibler zu handhaben. Überdies vereinbarten beide Seiten weitere Gespräche zu der Frage der Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Quelle: Lt.; Frankfurter Allgemeine Zeitung
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