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Rechtsextremismus Im Namen der Versammlungsfreiheit

20.08.2004 ·  Der Aufmarsch von Rechtsextremisten im oberfränkischen Wunsiedel bleibt erlaubt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde des Freistaats Bayern gegen den „Heß-Gedenkmarsch“ zurück.

Von Susanne Kusicke
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Wunsiedel bereitet sich auf ein Wochenende im Ausnahmezustand vor. Wieder einmal. Die Einwohner wissen, was kommt: Samstag morgen um halb sieben erreichen die ersten Busse und Autos die oberfränkische Kreisstadt. Glatzköpfige und streng Gescheitelte steigen aus, schwarz gekleidete, meist junge Leute, und nehmen die Stadt ein.

Erst zu Dutzenden, dann zu Hunderten, dann zu Tausenden werden sie durch ihre Straßen laufen, einen Demonstrationszug bilden, sich zur "Gedenkkundgebung" für Rudolf Heß versammeln. Linke Gegendemonstranten werden Krach schlagen, wo und wie sie können. Mehr als tausend Polizisten werden an den Einfahrtstraßen kontrollieren, nach Waffen und verfassungsfeindlichen Materialien suchen, die Lage in der Stadt beobachten und die Züge auseinander halten.

Unfreiwillige Gastgeberin

Über der Stadt werden Hubschrauber kreisen. Fernsehteams werden die Bilder in die Welt senden, und am nächsten Sonntag wird es in vielen Zeitungen stehen: In Wunsiedel hat auch in diesem Jahr wieder eines der größten Neonazi-Treffen in ganz Europa stattgefunden. Die 7000 Bürger von Wunsiedel müssen es ertragen: im Namen der Versammlungsfreiheit.

Im Rathaus sitzt Bürgermeister Karl-Willi Beck (CSU) und redigiert eine Zeitungsanzeige, die an diesem Samstag in der regionalen Presse erscheinen soll. Darin distanziert sich die Stadt von dem rechtsextremen Auftrieb - sie ist unfreiwillig zur Gastgeberin geworden, seit Rudolf Heß hier begraben liegt.

Akt der Barmherzigkeit

Vor seinem Selbstmord am 17. August 1987 im Kriegsverbrechergefängnis der Alliierten in Berlin-Spandau hatte der Stellvertreter Hitlers gebeten, in Wunsiedel beigesetzt zu werden. Heß hatte zwar nie hier gelebt, sondern ein paar Dörfer weiter, aber in Wunsiedel liegt die Familiengrabstätte. Der damalige Kirchenvorstand hatte der Bitte entsprochen, nach Matthäus 25,40: "Was ihr getan habt einem unter diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan."

"Für uns war es ein Akt der Barmherzigkeit, aber keine Einladung an Neonazis", sagt der evangelische Gemeindepfarrer. An diesem Samstag will er mit dem katholischen Priester unter freiem Himmel einen ökumenischen Gottesdienst für die Opfer des Nationalsozialismus abhalten. Auch Schulen, Kirchen und alle Fraktionen im Stadtrat haben gemeinsam Kundgebungen, Ausstellungen und Gegenaktionen vorbereitet und sich in diesem Jahr erstmal professionelle Hilfe vom Bündnis für Demokratie und Toleranz in Berlin geholt. Der Friedhof bleibt an diesem Tag geschlossen.

„Trauermarsch für Märtyrer“

Schon im ersten Jahr nach der Bestattung hatten die Aufzüge von Rechtsradikalen begonnen, deklariert als "Trauermärsche" für einen "Märtyrer". Seither ist die Zahl der Teilnehmer von Jahr zu Jahr gestiegen. 3500 Teilnehmer waren es im vergangenen Jahr, und sie kommen längst nicht mehr nur aus Deutschland. "Im vergangenen Jahr sah ich Nummernschilder aus Dänemark und Holland, Frankreich, Polen und Italien, Rumänien und der Tschechischen Republik. Das beunruhigt mich sehr", sagt Bürgermeister Beck.

In seinen Augen gibt es viele, und bessere Gründe, Wunsiedel zu kennen. Jean Paul wurde hier geboren, die preußische Königin Luise hielt sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts mehrere Jahre lang in der Stadt auf, und der ganze Stolz des Bürgermeisters sind die sommerlichen Festspiele auf der nach ihr benannten Luisenburg. Es ist eine hübsche kleine Stadt, gepflegt, gefegt und ordentlich. Der Marktplatz wird gesäumt von Bäumen, Bänken, Sonnenschirmen. An den Laternenmasten hängen bis zum Ortsausgang üppige Petunienampeln in Gelb und Violett.

"Wunsiedel, die Festspielstadt"

Vom Friedhof aus, wo Heß begraben liegt, aber auch Opfer eines Todesmarsches von KZ-Häftlingen, der gegen Kriegsende hier vorbeiführte, blickt man auf die bewaldeten Höhen des Fichtelgebirges. Unten im Ort werden im Fichtelgebirgsmuseum Steine und Legenden aus der umgebenden Natur gepflegt. Gern wäre die Stadt weithin bekannt als "Wunsiedel, die Festspielstadt". Aber wenn der Bürgermeister in den Urlaub an die Nordsee fährt, kennt man Wunsiedel dort nur als Stadt der alljährlichen Heß-Umzüge, als braunes Nest irgendwo in Oberfranken.

Doch es geht nicht nur um den Ruf der Stadt. Es geht auch um Rechte, deren Sinn in den Augen vieler Wunsiedeler verdreht wird. Immer wieder hat die Stadt versucht, die Aufzüge zu verbieten. Im vergangenen Jahr erging dazu eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsacheverfahren am Bundesverfassungsgericht. Damals hatte das Landratsamt die Genehmigung für die Versammlung verweigert.

Enormes Polizeiaufgebot

Das Verbot wurde zunächst vom Verwaltungsgericht Bayreuth mit der Begründung bestätigt, mit der Kundgebung, die ein Hamburger Rechtsanwalt angemeldet hatte, solle eine Führungsperson des Nationalsozialismus verherrlicht werden; das widerspreche der Wertordnung des Grundgesetzes und gefährde die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der Verwaltungsgerichtshof in München teilte diese Rechtsauffassung und bestätigte das Verbot des Landratsamtes.

Der Veranstalter zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht. Zwei Tage vor der geplanten Kundgebung hob das Gericht das Verbot auf. "Das Bundesverfassungsgericht argumentierte, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, daß die Sicherheit der Stadt und der Bürger gefährdet sei", sagt Beck. Tatsächlich, bestätigt der Bürgermeister, verhielten sich die Teilnehmer in der Regel ruhig - dafür habe schon allein das enorme Polizeiaufgebot der vergangenen Jahre gesorgt.

Beschwerde des Veranstalters

"Sie haben viele Ordner dabei, und sie wissen genau, was sie tun und sagen dürfen, und was nicht", sagt Beck. Bei der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts handele es sich dennoch um einen Zirkelschluß: Wegen der vielen Polizisten verliefen die Aufzüge ruhig, und weil sie ruhig verliefen, befinde das Gericht, die Ordnung sei nicht gefährdet.

In diesem Jahr scheiterte das Landratsamt schon vor dem Verwaltungsgericht. Es erlaubte die Versammlung, versah die Erlaubnis aber mit der Auflage, daß auf der Veranstaltung kein Bezug zu Hitler hergestellt werden dürfe. Eine Beschwerde des Freistaats Bayern gegen die Erlaubnis wies der Verwaltungsgerichtshof in München ab.

Auf eine Beschwerde des Veranstalters hin hob er auch die Auflage auf, da die Verherrlichung der nationalsozialistischen Ideologie ohnehin ein Straftatbestand ist. Wieder wird der Zug durch Wunsiedel ziehen, und in diesem Jahr setzt die Stadt in einem Flugblatt über ihre Gegenaktionen das Wort "Recht" in Anführungszeichen und versieht es mit dem Zusatz "juristisch".

Gesetzesnovelle in Vorbereitung

"Natürlich ist die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein hohes Gut, aber so wird sie nahezu pervertiert", sagt Beck. "Die Väter unseres Grundgesetzes würden sich doch im Grabe umdrehen." Seit seinem Amtsantritt vor vier Jahren versucht der Bürgermeister, die Umzüge zu verhindern.

Im Frühjahr war er gerade dabei, zusammen mit einem Fachmann für Versammlungsrecht von der Universität Passau einen Versammlungsrechtstag in seiner Stadt vorzubereiten, als ihm aus dem Bundesinnen- und dem Justizministerium in Berlin mitgeteilt wurde, daß eine Gesetzesnovelle in Vorbereitung sei. In das Versammlungsrecht sollte ein neuer Paragraph 15a eingefügt werden, der es ermöglichen werde, bestimmte Orte als ebenso schützenswert wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu bewerten.

Demonstrationsrecht einschränken

Der bayerische Innenminister Beckstein hatte Innenminister Schily (SPD) die Situation in Wunsiedel immer wieder vorgetragen; auch einige andere Länder haben oder erwarten ähnliche Schwierigkeiten mit Aufmarschplätzen von Rechtsradikalen, Berlin beispielsweise wegen des Holocaust-Mahnmals. Eine Arbeitsgruppe des Bundes und der betroffenen Länder hatte einen Gesetzentwurf erarbeitet, in dem das Demonstrationsrecht eingeschränkt werden soll, um Märsche und Kundgebungen rechtsextremer Gruppierungen in der Nähe von Orten des Gedenkens an den Holocaust verbieten zu können.

Die Novelle sollte noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, aber seit einiger Zeit mehren sich Widersprüche grüner und auch sozialdemokratischer Rechts- und Innenpolitiker. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wiefelspütz, kritisierte im Juni, daß Schily mit der Fraktion über das Vorhaben noch nicht gesprochen habe. Es wurde nun auf den Herbst vertagt.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.08.2004, Nr. 194
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