26.07.2005 · Im Karlsruher Flowtex-Prozeß ist die milliardenschwere Haftungsklage gegen Baden-Württemberg abgewiesen worden. Mehr als 110 Gläubiger hatten den Finanzbeamten des Landes vorgeworfen, Scheingeschäfte gedeckt und gefördert zu haben.
Im Flowtex-Prozeß ist die milliardenschwere Haftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen worden. Das Landgericht Karlsruhe sah es am Dienstag nicht als erwiesen an, daß Finanzbeamte Beihilfe zum Betrug geleistet hätten, indem sie die Aufdeckung des Schwindels mit fingierten Bohrsystemen verhinderten.
Flowtex war bereits 1996 und 1997 von Betriebsprüfern kontrolliert worden. Mehr als 100 der geschädigten Banken und Leasinggesellschaften hatten beantragt, das Land wegen Amtsmißbrauchs der Finanzbeamten zu Schadenersatz von rund 1,1 Milliarden Euro zu verurteilen.
Klägeranwalt Eberhard Braun nannte das Urteil enttäuschend. Er werde mit den Gläubigern erörtern, ob Berufung eingelegt werde.
Braun hatte geltend gemacht, daß der Betrug schon 1996 hätte entdeckt werden müssen. Tatsächlich flog der größte Betrugsfall in der deutschen Nachkriegsgeschichte erst im Jahr 2000 auf. Die früheren Hauptgesellschafter der Flowtex-Gruppe, Manfred Schmider und Klaus Kleiser, wurden 2001 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Anonymen Anzeigen wurde nicht geglaubt
Durch die Betriebsprüfung hätten die Finanzbeamten zwar festgestellt, daß Leasingraten und Mietkosten nicht aus Einnahmen aus dem Einsatz der Bohrsysteme, sondern aus dem Verkauf von Geräten an Leasingfirmen gedeckt worden seien, urteilte das Gericht.
Sie hätten jedoch die Erläuterung des Flowtex-Chefs Schmider akzeptiert, dies beruhe nur auf Anlaufschwierigkeiten bei der Markteinführung der Technologie, und deshalb das Betrugssystem nicht durchschaut.
Hinweisen von anonymen Anzeigen sei zwar nachgegangen worden, ihnen sei aber kein Glauben geschenkt worden, insbesondere nachdem den Beamten für eine Stichprobe von Geräten mit ausländischen Standorten Testate von Wirtschaftsprüfern vorgelegt worden seien, hieß es in dem Urteil weiter. Schmider und Kleiser hatten extra Bohrsysteme ins Ausland bringen lassen, um die Betriebsprüfer zu täuschen.
Kein Amtsmißbrauch durch Finanzbeamte
Auch einen Amtsmißbrauch durch die Finanzbeamten konnte das Landgericht Karlsruhe nicht feststellen, hieß es in der verbreiteten Erklärung. Soweit bei der Betriebsprüfung und der Information der Staatsanwaltschaft sowie bei deren Tätigkeit möglicherweise Fehler unterlaufen seien, führe dies nicht zu Haftung des Landes. Die Amtspflicht der mit Besteuerung und Strafverfolgung befaßten Beamten schützten nicht Dritte vor der Begehung von Straftaten.
Die Zivilkammer hatte in dem Verfahren mehrere Zeugen vernommen. Der Hauptbeschuldigte, ein ehemaliger Betriebsprüfer, hatte den Vorwurf zurückgewiesen, mitschuldig an der verzögerten Aufdeckung des Milliarden-Betrugs zu sein. Der Finanzbeamte ist von der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Mannheim wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Ein Termin für die Hauptverhandlung vor einer Wirtschaftsstrafkammer stand zunächst nicht fest.