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Mittwoch, 15. Februar 2012
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Dokumentation Vier Bundeskanzler stellten die Vertrauensfrage

23.05.2005 ·  Schon einmal, im November 2001, stellte Schröder die Vertrauensfrage - er wollte die SPD-Fraktion im Anti-Terror-Kampf einen. Seine Vorbilder dabei waren Brandt und Schmidt. Vor ihm hat auch Kohl vorgezogene Wahlen per Mißtrauensvotum herbeigeführt.

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Die Kanzler Willy Brandt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) leiteten per Mißtrauensvotum eine Auflösung des Bundestages ein, um eine Neuwahl herbeizuführen. Helmut Schmidt und Gerhard Schröder (beide SPD) disziplinierten so das eigene Lager.

22. September 1972: Willy Brandt unterliegt wie beabsichtigt mit 248 Nein- zu 233 Ja-Stimmen. Im Streit über die Ostpolitik hatte die SPD/FDP-Koalition zuvor ihre Mehrheit verloren. Bundespräsident Gustav Heinemann löst das Parlament sofort auf. Die Wahl am 19. November stärkt beide Regierungsparteien.

5. Februar 1982: Helmut Schmidt „zwingt“ SPD und FDP zur Billigung seiner Wirtschaftspolitik: 269 Ja, 224 Nein. Dennoch geht der Konflikt in der Koalition weiter. Schmidt wird mit Hilfe der FDP am 1. Oktober per Mißtrauensvotum gestürzt und durch Helmut Kohl ersetzt.

17. Dezember 1982: Helmut Kohl unterliegt wie geplant mit 218 Nein- zu acht Ja-Stimmen bei 248 Enthaltungen. In einer Neuwahl soll seine per Mißtrauensvotum an die Macht gekommene CDU/CSU/FDP-Regierung bestätigt werden. Bundespräsident Karl Carstens löst erst drei Wochen später den Bundestag auf. Wahlergebnis am 6. März 1983: Klarer Sieg für Kohl.

16. November 2001: Gerhard Schröder verbindet seine Vertrauensfrage mit der Abstimmung über den Einsatz der Bundeswehr im Anti-Terror-Kampf. Er gewinnt knapp mit 336 Ja- zu 326 Nein-Stimmen. Auch Abgeordnete von Rot-Grün, die zuvor dagegen waren, stimmen letztendlich zu, um den Fortbestand der Koalition zu sichern.

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