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Bundesrat Keine Mehrheit für noch schärfere Telefon- und Internetüberwachung

08.06.2007 ·  Im Bundesrat sind einige Länder mit dem Vorhaben gescheitert, Telefondaten länger zu speichern als von der Bundesregierung vorgesehen. Auch sollen Online-Durchsuchungen nicht schon jetzt gesetzlich erlaubt werden. Man wartet vielmehr auf Minister Schäubles Entwurf.

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Die von einigen Bundesländern geforderte zusätzliche Verschärfung der Telefon- und Internetüberwachung hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Die umstrittene Online-Durchsuchung von Computern wird damit zunächst nicht ins Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung aufgenommen.

Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Regierung am Freitag wies die Länderkammer auch die meisten der Vorschläge ab, den Straftatenkatalog für verdeckte Ermittlungsmaßnahmen noch auszuweiten. Keine Mehrheit fand auch die Forderung, die Speicherung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Zurückgewiesen wurde schließlich auch der Vorstoß, im Zuge dieses Gesetzes die heimliche Online-Durchsuchung von Computern einzuführen.

„Unabdingbares Instrument“

Mit dem Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung will die Bundesregierung Unsicherheiten und Lücken bei der Rechtsanwendung beseitigen. Doch einigen Ländern ging der Entwurf nicht weit genug und sie forderten eine Verschärfung. So nannte die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) die Online-Durchsuchung der Computer ein „unabdingbares Instrument“ der Ermittler.

Die Mehrheit der Länder entschied sich aber dafür, den speziellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Computer-Ausspähung abzuwarten. Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich entschieden, dass die heimliche Überprüfung von Computerdaten nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig ist. (Siehe auch: BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig)

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD) erklärte, er sehe die „Grenze der Diskussionsfreiheit“ dann, wenn die Kosten für die Überwachung und die Belastung der Strafverfolgungsbehörden so gering wie möglich gehalten werden sollten. Dazu gehörten die Vorschläge zur Online-Überwachung. Schließlich müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Schutz der Grundrechte gewahrt werden.

Datenschützer lehnen Vorratsspeicherung ab

Die Datenschutzbeauftragten befürchten durch die geplante Verschärfung der Telefonüberwachung weitere Einschränkungen der Grundrechte. In einer am Freitag in Erfurt vorgelegten Entschließung haben sie die geplante Einführung der so genannten Vorratsspeicherung von Telefondaten erneut nachdrücklich abgelehnt.

Die Bundesregierung habe trotz der Bedenken der Datenschützer die Gesetzentwürfe weiter zuspitzt, sagte der Thüringer Datenschutzbeauftragte Harald Stauch, der die Konferenz der Beauftragten des Bundes und der Länder leitete. Die Bundesregierung habe in dem vorliegenden Entwurf den Schutz der Zeugnisverweigerung weiter verringert und die Pflicht der Benachrichtigung von überwachten Personen aufgeweicht. Zudem wolle sie die auf Vorrat gespeicherten Telefondaten auch zur Aufklärung von leichten Straftaten verwenden und den Nachrichtendiensten den Zugriff erlauben. Dies gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, sagte Stauch.

Im Bundesratsverfahren seien jetzt weitere Verschärfungen in der Diskussion, „die von mangelndem Respekt vor den Freiheitsrechten der Bürger“ zeugen, heißt es in der Erklärung. So solle die „ohnehin überzogene Speicherdauer von Verkehrsdaten von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Außerdem solle die Polizei bei ihren Ermittlungen stärker auf die Daten von Funkzellen für Mobiltelefone zugreifen, mit der sich der Standort der Besitzer ermitteln lässt.

„Ganz nebenbei will der Innenausschuss des Bundesrates eine Rechtsgrundlage für die heimliche Online-Durchsuchung von Computern schaffen“, sagte Stauch. Dies würde rechtsstaatlichen Grundsätzen „eklatant widersprechen und das Vertrauen in die Sicherheit der Informationstechnik massiv beschädigen“. Solche Forderungen zeugten von einem überzogenen Sicherheitsdenken und stünden in der Gefahr, für rechtswidrig erklärt zu werden. Eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs zur Vorratsspeicherung stehe noch aus, ebenso wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen, die in Nordrhein-Westfalen bereits erlaubt seien. Die

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