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Bayern Das Land der Raucherclubs

23.04.2008 ·  Im Freistaat setzt sich der immer noch verbreitete Hang zur Anarchie durch: Es werden Raucherclubs in einer Geschwindigkeit und einer Zahl gegründet, dass den Kontrolleuren der Kommunen auch ohne Nikotingenuss schwarz vor Augen wird.

Von Albert Schäffer, München
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Ihrem Ruf als strikt antimarxistische Kraft werden die Bayern wieder einmal gerecht. Wobei der Bezugspunkt nicht Karl Marx, sondern Groucho Marx ist, der ein schlüssiges Grundprinzip der offenen Gesellschaft in letztgültiger Wahrheit formuliert hat: „Ich würde nie einem Club beitreten, der bereit wäre, jemanden wie mich als Mitglied aufzunehmen.“

Was die Bayern aber nicht davon abhält, in Scharen in Raucherclubs einzutreten und um den Begriff von der normativen Kraft des Faktischen die allerschönsten Rauchkringel zu legen.

Legislativer Torso

Das Gesetz, mit dem die Gaststätten in Bayern zu rauchfreien Zonen werden sollten, ist erst seit Jahresbeginn in Kraft. Zunächst wurde es von der CSU als strengste Schutzbestimmung in der Republik gefeiert; den anderen Landesgesetzgebern, die sich mit sperrigen Worten wie Einraumgaststätte plagten, sollte gezeigt werden, dass nur im tiefen Süden rechtspolitische Durchsetzungskraft beheimatet ist. Doch nach wenigen Monaten ist das Gesundheitsschutzgesetz, schmissig GSG abgekürzt, schon ein legislativer Torso.

Ursprünglich sollte es nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein, sich in Wirtschaften eine Virginia zum Bier anzuzünden – nämlich in geschlossenen Gesellschaften. Als im Gesetzgebungsverfahren Warnungen laut wurden, damit werde das Ziel gefährdet werden, das Rauchen aus der Gastronomie zu bannen, gab sich die CSU siegesgewiss. Der Vollzug werde so gestaltet, dass kein leichtfüßiger Wandel eines Raucherstammtischs in eine geschlossene Gesellschaft stattfinden könne, wurde versichert.

Markig wurde in den Vollzugshinweisen zum GSG festgelegt, dass die Firmierung als Raucherclub nur zulässig sei, wenn eine „echte Mitgliederstruktur“ vorliege, die Mitgliedschaft nicht erst beim Betreten für einen einmaligen Besuch erworben werden könne und „Einlasskontrollen“ stattfänden; „Laufkundschaft“ dürfe keinen Zutritt erhalten.

Hang zur Anarchie

Die besten Voraussetzungen waren gegeben, ein urdeutsches Verwaltungsmonstrum zu schaffen; allein mit der Auslegung des Begriffs „echte Mitgliederstruktur“ hätten Legionen von Verwaltungsjuristen in Arbeit und Brot gebracht werden können. Doch dann setzte sich der in Bayern immer noch verbreitete Hang zur Anarchie durch: Es wurden Raucherclubs in einer Geschwindigkeit und einer Zahl gegründet, dass den Kontrolleuren in den Stadtverwaltungen und Landratsämtern auch ohne Nikotingenuss schwarz vor Augen wurde. In München stießen sie bei der Kontrolle von 2000 Wirtschaften auf 700 Raucherclubs; in Nürnberg entdeckten sie bei einer Nachschau unter 700 Kneipen und Pilsbars 250 Raucherclubs. Aus anderen Kommunen werden ähnliche Zahlen gemeldet.

Bayern ist damit auf dem besten Weg, ein Land der Raucherclubs zu werden. Nicht nur manche Boazn – wie die landestypische, nicht unbedingt liebevolle Bezeichnung für Kneipe lautet – hat unerwartete Exklusivität gewonnen. Auch aus Großraum-Diskotheken mit jugendlichen Tanzbegeisterten werden allabendlich nach 23 Uhr kleine intime Raucherclubs. Der Münchner Gastronom und Wiesn-Wirt Ludwig Hagn, genannt Wiggerl, hat die Rechtslage auf eine umfassende Formel gebracht: „Die einen halten sich dran, die anderen nicht.“

„Zum Nichtrauchen bitte vor die Tür!“

Dem Bayerischen Städtetag geht die neue bayerische Clubseligkeit zu weit. Der Begriff der geschlossenen Gesellschaft müsse „im herkömmlichen Sinn“ definiert und auf Familienfeiern, Betriebsfeste und Vereinssitzungen beschränkt werden, fordert der kommunale Spitzenverband.

Doch damit trifft er bei der CSU auf eine saisonal bedingte Schwerhörigkeit. Am 28. September wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt; da erhält die Zahl der Raucherclubs ihre eigene demoskopische Durchschlagskraft, zumal die CSU schon nach den Kommunalwahlen unversehens erkannt hat, wie es um die Gemütslage der Nikotinliebhaber in Bierzelten bestellt ist.

Weder am Gesetz noch an den Vollzugshinweisen werde es Änderungen geben, verspricht Gesundheitsminister Bernhard, der GSG-Spezialist der Staatsregierung. Zumindest bis zum 28. September werden die Schilder in Gaststätten, pardon Raucherclubs, bleiben können, mit denen Gäste freundlich aufgefordert werden: „Zum Nichtrauchen bitte vor die Tür!“

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Jahrgang 1957, politischer Korrespondent in München.

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