01.12.2005 · Der Streit über den Verkauf von Optionstickets für die Fußball-WM geht jetzt vor Gericht. Die Fans müssen die Tickets vorab bezahlen - ohne zu wissen, ob sie eine Karte bekommen.
Der Streit zwischen den Verbraucherschützern und den Organisatoren der Fußball-Weltmeisterschaft um den Ticketverkauf wird jetzt vor Gericht geführt. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) klagt gegen die Verkaufspraktiken vor dem Landgericht Frankfurt/Main auf eine einstweilige Verfügung und will damit die geltenden Bedingungen stoppen.
Für den Verband teilte am Donnerstag in Berlin Patrick von Braunmühl mit, daß der sogenannte Optionsverkauf unzulässig sei. Dabei gehen die Käufer in Vorleistung, ohne zu wissen, ob sie tatsächlich Tickets bekommen. Außerdem gehen die Verbraucherschützer gegen ihrer Ansicht nach widerrechtliche Servicegebühren vor.
Leider keine „sachorientierte, konstruktive Kritik“
Der Vizepräsident des Organisationskomitees, Horst R. Schmidt, sagte, er sehe der Klage gelassen entgegen. Der Rechtsstreit orientiere sich nicht an den wirklichen Interessen der Fußballfans. Schmidt bedauerte, daß die aus Sicht des WM-OK bisher gute und sachliche Atmosphäre der Gespräche mit den Verbraucherschützern durch die juristischen Maßnahmen eskaliert sei.
„Die Spezialmaterie Kartenverkauf ist sehr komplex und für Außenstehende nicht immer sofort nachvollziehbar. Grundsätzlich sind wir immer bereit, Kritiker von unserem guten Kurs zu überzeugen“, sagte Schmidt. Gerechtfertigte Kritik habe man in der Vergangenheit sofort aufgegriffen und auch umgesetzt. „Was hier geschieht, geht leider an einer sachorientierten, konstruktiven Kritik vorbei. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß mancher die prominente Plattform, die die WM 2006 bietet, in eigener Sache nutzen möchte“, kritisierte der OK-Vizepräsident die Kläger.
61.000 Bestellungen für 140.000 Options-Tickets
Zugleich verteidigte Schmidt das Vorgehen beim Angebot der Options-Tickets: „In einigen Fällen wird eine Zuteilung nur wenige Tage vor dem Spiel erfolgen können.“ Daher müsse man im Interesse aller Fans darauf bestehen, daß der tatsächliche Erwerbswille im Voraus durch Zahlung dokumentiert werde. Das OK werde an dem geplanten Verfahren festhalten.
Schmidt teilte weiterhin mit, daß im Optionsticket-Programm bis zum 30. November mehr als 61.000 Bestellungen für rund 140.000 Tickets eingegangen sind. Zum Auftakt waren weltweit rund 820.000 Tickets erworben worden. Eine dritte Phase beginnt über die Internet-Adresse www.FIFAworldcup.com am 12. Dezember mit bis zu 300.000 weiteren Tickets, die wie zu Beginn der Aktion verlost werden. Ziel sei „die volle Besetzung der WM-Arenen“.
Verstößt deutsche Praxis gegen EU-Recht?
Die Verbraucherschützer halten dagegen, daß die derzeitige Praxis den Ticket-Anbietern für mehrere Monate eine Art zinslosen Kredit gewährt. Das überwiesene Geld soll erst nach dem WM-Turnier zurückgezahlt werden. Falls der Bewerber am Ende keine Karte bekomme, müsse er auch noch illegal Gebühren dafür bezahlen. Parallel zu dieser Kritik hat deshalb der FDP-Abgeordnete im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, eine Anfrage an die zuständige EU-Kommission in Brüssel gerichtet.
Damit soll geklärt werden, ob die deutsche Praxis gegen EU-Recht verstößt. Es bestünde der Verdacht, daß das OK sein Monopol mißbraucht. In der Folge müßte die EU Zwangsgelder verhängen. Alexander Graf Lambsdorff sagte zum aktuellen Verfahren: „Dies ist eine Abzocke der Fans.“ Von Braunmühl sagte, die WM-Veranstalter zeigten eine „arrogante Haltung als Monopolisten, mit der sie den Fans die Bedingungen diktieren wollen“.