02.05.2006 · Dem Internationalen Fußball-Verband (Fifa) drohen nach der jüngsten juristischen Niederlage im Markenrechtsstreit Rückforderungen von Sponsoren. Die Geldgeber hatten für exklusive Rechte gezahlt. Die Fifa versucht, den Schaden zu begrenzen.
Dem Internationalen Fußball-Verband (Fifa) drohen nach der jüngsten juristischen Niederlage im Markenrechtsstreit millionenhohe Rückforderungen von Sponsoren. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach der Begriff "Fußball-WM 2006" keine geschützte Marke darstellt, hätten die gekauften Markenrechte deutlich an Wert verloren, äußerten Fifa-Partner. Einzelne Geldgeber erwägen demnach, von der Fifa einen Rechnungsnachlaß für die erworbenen Exklusivrechte von 20 Prozent zu fordern.
Die Gesamteinnahmen der Fifa aus dem Kreis ihrer 15 Sponsoren sowie der sechs nationalen Sponsoren des deutschen WM-Organisationskomitees belaufen sich auf zusammen rund 750 Millionen Euro. Im Gegenzug war den Partnern Exklusivität zugesichert worden. "Das ist nicht schön, und wir können hier nicht gelassen bleiben, denn wir erleiden einen Verlust an Exklusivität", sagte Johanna Meessen, Sprecherin des Unternehmens Obi, der Berliner Zeitung. "Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, ob wir weitere Schritte einleiten", ließ Postbank-Sprecher Joachim Strunk wissen.
Gang zum EuGH bleibt der Fifa
Die Sponsoren ließen durchblicken, daß angesichts der nach dem BGH-Urteil veränderten Situation über die genauen Bedingungen eines möglichen Rechnungsnachlasses in einem Schiedsverfahren verhandelt werden könne.
Im Gegenzug versucht die Fifa, den Schaden zu begrenzen. Vor allem vertraut der Weltverband darauf, daß seine Markenschutzliste weiterhin vom Europäischen Harmonisierungsamt im spanischen Alicante gedeckt ist. Die Fifa könnte noch den Europäischen Gerichtshof anrufen, sagen Experten und vertreten die Meinung, daß der Weltverband dort größere Erfolgsaussichten als beim BGH habe.
Werbeschutz ist nicht gleich Markenschutz
Die Karlsruher Richter entschieden, daß der Eintrag der Marke "Fußball-WM 2006" für eine lange Liste mit 850 Waren und Dienstleistungen aus dem Register gelöscht werden muß. Fifa-Jurist Martin Stopper beharrt jedoch darauf, daß die Bezeichnung "Fußball-WM 2006" nach dem Karlsruher Urteil keineswegs frei verfügbar sei. "Es wurde uns lediglich der Markenschutz versagt, aber natürlich nicht der Werbeschutz", sagte Stopper. Die Behauptung, daß nun jeder mit dem Begriff "Fußball-WM 2006" werben dürfe, stimme nicht.