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Streit um WM-Ticketverkauf DFB und Verbraucherschützer erzielen Einigung

20.12.2005 ·  Im Streit um den Ticketverkauf bei der WM 2006 haben der DFB und der Bundesverband der Verbraucherschützer überraschend eine außergerichtliche Einigung erzielt. Fans bekommen ein Rücktrittsrecht.

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Im Streit um den Ticketverkauf bei der Weltmeisterschaft 2006 haben der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) am Dienstag abend in Bonn überraschend eine außergerichtliche Einigung erzielt.

Damit sind die Vertreter beider Parteien einer Auseinandersetzung vor dem Frankfurter Landgericht am 28. Dezember aus dem Weg gegangen. „Zwischen den beiden Parteien gibt es keine Gewinner und Verlierer. Alleine der Fan hat gewonnen“, sagte der Pressesprecher des WM-Organisationskomitees (OK), Jens Grittner. Nach wochenlangen Querelen und einer ersten Verhandlung vor dem Frankfurter Landgericht am vergangenen Mittwoch hatten sich am Dienstag abend im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die zerstrittenen Parteien zu weiteren Gesprächen zusammengefunden. Nach rund dreistündiger Verhandlung unter der Leitung von Verbraucherstaatssekretär Peter Paziorek (CDU) konnten die vzbv-Vorsitzende Edda Müller und die für den DFB anwesenden Horst R. Schmidt (Generalsekretär) sowie der Geschäftsführende DFB-Präsident Theo Zwanziger doch noch eine Einigung verkünden.

Der Vergleich zwischen dem DFB und der vzbv hat zum Inhalt, daß Bewerbern von Optionstickets seitens des Verbandes bis zum 15. April 2006 ein Rücktrittsrecht zugesichert wird. Das heißt, daß potentielle Kunden, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Karten erhalten und zuvor von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben, die gezahlten Ticketentgelte inklusive der Gebühren in Höhe von fünf Euro zurückerstattet bekommen. Im Gegenzug hat der Kunde, wie von der vzbv zunächst gefordert, aber kein Anrecht auf Verzinsung des zuvor gezahlten Betrages. Bei einer ersten Anhörung in der vergangenen Woche war die von der Kammer vorgeschlagene gütliche Einigung nicht zustande gekommen. DFB und vzbv hatten sich bei der Frage der Verzinsung bereits geleisteter Zahlungen zunächst nicht einigen können. Der DFB wollte pauschal einen Betrag einer gemeinnützigen Einrichtung zukommen lassen. Der vzbv wollte, daß die Zinsen direkt dem Verbraucher gezahlt werden. Am Dienstag konnte die Akte dann außergerichtlich geschlossen werden.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa und sid
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