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Freitag, 17. Februar 2012
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Sicherheit bei der WM Verfassungsgericht genehmigt NPD-Marsch in Gelsenkirchen

09.06.2006 ·  Die NPD darf nun doch im WM-Spielort Gelsenkirchen demonstrieren. Das Bundesverfassungsgericht hat einem entsprechenden Eilantrag der rechtsextremen Partei gegen ein Demonstrationsverbot stattgegeben.

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Die rechtsextreme Partei NPD darf an diesen Samstag am WM-Spielort Gelsenkirchen demonstrieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es gab einem entsprechenden Eilantrag der Partei gegen eine Verbotsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster statt. Die Genehmigung ist nicht mit Auflagen durch das Bundesverfassungsgericht verbunden.

Die Neonazi-Kundgebung findet damit nur 15 Stunden nach dem Spiel Polen gegen Ecuador statt. Die Polizei erwartet den Aufmarsch von rund 200 Rechtsextremisten. Außerdem werden mehrere Tausend Teilnehmer zu Gegendemonstrationen erwartet.

„Für bunte Vielfalt, gegen braune Einfalt“

Der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski hat die Bürger unter dem Motto „Für bunte Vielfalt, gegen braune Einfalt“ zu einer Kundgebung gegen Rechtsextremismus aufgerufen. „In aller erster Linie wollen wir in Gelsenkirchen friedlich zeigen, daß die WM-Besucher herzlich als Gast in unserer Stadt willkommen sind, braune Gesinnung aber nicht!“, erklärte er. Auf der Kundgebung wird am Samstagmittag auch Vizekanzler und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering sprechen.

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein juristisches Tauziehen vorangegangen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte den Aufmarsch mit der Begründung untersagt, von der Demonstration gehe eine „unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ aus. Die Fußball-WM sei ein Ereignis von globaler Bedeutung, erklärte das OVG. Es sei zudem eine der zentralen Garantien der Bundesregierung, für eine sichere WM Sorge zu tragen.

Rassistische Propaganda

Mit seiner Entscheidung hatte das OVG ein vom Gelsenkirchener Polizeipräsidenten Rüdiger von Schoenfeldt erlassenes Verbot bestätigt, das zwischenzeitlich von einem Verwaltungsgericht aufgehoben worden war. Schoenfeldt hatte den Aufmarsch der NPD verboten, damit die Rechtsradikalen die Fußball-Weltmeisterschaft nicht als Forum zum Verbreiten rassistischer Propaganda mißbrauchen können. Er sehe den geplanten Aufmarsch in direktem Zusammenhang „mit der bundesweiten Kampagne der NPD zur WM 2006, mit der sie dunkelhäutige Spieler verunglimpft“, hatte Schoenfeldt erklärt. Er befürchtet, daß das weltweite Ansehen Deutschlands „nachhaltig geschädigt“ werde.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dies reiche nicht aus, um das hohe Rechtsgut der Demonstrations- und Meinungsfreiheit einzuschränken. Das Ansehen Deutschlands sei gerade geprägt durch die freiheitliche Grundordnung, zu der auch diese Grundrechte gehörten.

Hinweise auf drohende Gewalt

In zweiter Instanz hatte dagegen das OVG Münster diese Entscheidung
aufgehoben und das Verbot unter Hinweis auf drohende Gewalt bestätigt. Nach Hinweisen des italienischen Innenministeriums hätten rechtsextremistische Fanclubs, die Jungen Nationaldemokraten und andere extremistische Organisationen, über die Möglichkeit gesprochen, „Zusammenstöße und Unfälle“ zu provozieren, insbesondere „bei der Gelegenheit der Demonstration, die am 10. Juni 2006 in Gelsenkirchen stattfinden“ werde. Dabei sah das OVG keine Anhaltspunkte, an der Seriosität der italienischen Erkenntnisse zu zweifeln.

Diese Einschätzung teilte das Bundesverfassungsgericht offenbar nicht. Gründe für ihren Eilbeschluß gaben die Karlsruher Richter aber noch nicht bekannt. Am Vorabend der nun erlaubten NPD-Demonstration sollen in Gelsenkirchen die Nationalteams von Polen und Ecuador aufeinandertreffen; am Montag ist die Schalker WM-Arena dann Schauplatz des Spiels Vereinigte Staaten gegen Tschechien.

Quelle: FAZ.NET mit dpa und Reuters
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