Home
http://www.faz.net/-g9q-t23p
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Im Wortlaut Die Entscheidung der Fifa zum Fall Frings

03.07.2006 ·  Die Disziplinarkommission des Fußball-Weltverbandes Fifa hat folgende Urteilsbegründung gegeben: „Für eine Verurteilung Frings sprachen die eindeutigen TV-Bilder, die seine Tätlichkeit gegenüber Cruz dokumentierten. Diese objektiven Beweismittel konnten nicht entkräftet werden.“

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (11)

Die Disziplinarkommission der Fifa unter Vorsitz von Marcel Mathier (Schweiz), Jan Peeters (Belgien) und Mehmet Spaho (Bosnien-Herzegowina) verurteilte den deutschen Nationalspieler Torsten Frings auf Grund von Paragraph 48 des Disziplinarreglements wegen Tätlichkeit.

Weil eine Provokation vorlag (Paragraph 33), wurde nur auf zwei Spiele Sperre entschieden. Das Urteil ist zudem rechtskräftig. Laut Paragraph 122 kann es keine Berufung geben, wenn weniger als drei Spiele Sperre ausgesprochen werden. Die Bewährungsfrist gilt nur für Länderspiele. Sollte sich Frings in dieser Zeit erneut eine Tätlichkeit erlauben, müßte er die Sperre für das zweite Spiel dann verbüßen.

Die Urteilsbegründung im Wortlaut:

„Der Spieler des deutschen Nationalspielers, Torsten Frings, ist heute von der Fifa-Disziplinarkommission für zwei Spiele gesperrt worden. Auf Grund einer zuvor erfolgten gegnerischen Provokation wurde die Sperre für das zweite Spiel auf sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt. Frings kann deshalb, je nach Ausgang des Halbfinales vom 4. Juli zwischen Deutschland und Italien, im Endspiel oder in der Partie um den dritten Platz wieder eingesetzt werden. Zudem belegte die Disziplinarkommission Frings mit einer Geldstrafe von 5000 Schweizer Franken. Der Entscheid der Kommission ist endgültig.

Die Kommission sah es als erwiesen an, daß Frings dem Spieler der argentinischen Nationalmannschaft, Julio Cruz, im Anschluss an das WM-Viertelfinalspiel Deutschland - Argentinien am 30. Juni einen Faustschlag versetzt hatte. Diesen Vorgang qualifizierte die Kommission als Tätlichkeit. Die Fifa-Disziplinarkommission hatte die Ermittlungen gegen Torsten Frings auf Grund von TV-Bildern am Sonntagnachmittag aufgenommen. Im Verlaufe des Verfahrens wurden dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) sowie dem beschuldigten Spieler Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Nennung von entlastenden Beweismitteln gegeben. Für eine Verurteilung Frings sprachen die eindeutigen TV-Bilder, die seine Tätlichkeit gegenüber Cruz dokumentierten. Diese objektiven Beweismittel konnten vom DFB und vom Spieler nicht entkräftet werden.“

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, sid
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen