16.08.2008 · Zwischen Union und SPD ist neuer Streit über die innere Sicherheit ausgebrochen. Der hessische Justizminister Banzer (CDU) warf Bundesjustizministerin Zypries (SPD) vor, einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Aufenthalts in Terrorcamps zu verschleppen.
Von Markus Wehner, BerlinEtwa fünfzig junge Männer aus Deutschland sind nach Angaben des Bundeskriminalamts im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet für den Terrorkampf ausgebildet worden. Einer von ihnen, der Türke Cüneyt Ciftci aus Bayern, hat sich im Frühjahr in Afghanistan als Selbstmordattentäter in die Luft gesprengt. Von dem 21 Jahre alten Eric Breininger aus dem saarländischen Neunkirchen befürchten die Sicherheitsbehörden, dass er in Afghanistan einen Selbstmordanschlag gegen die Bundeswehr oder deutsche Einrichtungen ausführen wird. Immer noch halten sich ein Dutzend Islamisten aus Deutschland in den Lagern der Taliban, von Al Qaida oder der Islamischen Dschihad Union (IJU) im Grenzgebiet auf.
Einige andere, die dort mutmaßlich an der Waffe oder im Bombenbau unterrichtet wurden, sind mittlerweile nach Deutschland zurückgekehrt. Mit großem Aufwand werden diese „Gefährder“ durch Dauerobservation unter Kontrolle gehalten – das gelingt eher schlecht als recht. Strafrechtlich belangt werden können sie in Deutschland nicht. Denn das Gesetz, dass einen Aufenthalt im Terroristenlager unter Strafe stellt und auf dessen Notwendigkeit sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt hatten, existiert nicht einmal als Gesetzentwurf.
„Zypries verschleppt Gesetzgebungsverfahren“
Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) wirft Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) darum jetzt vor, ihre Amtspflichten zu verletzen. „Wenn man angesichts der realen Gefahr für die innere Sicherheit so zögerlich handelt, dann ist das pflichtwidrig“, sagte Banzer der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Man müsse den Strafverfolgungsorganen dringend eine gesetzliche Handhabe geben, gegen Terrorverdächtige vorzugehen, die aus Ausbildungslagern nach Deutschland zurückkehren. Er sei überrascht, dass Frau Zypries das Gesetzgebungsverfahren seit vielen Monaten verschleppe. „Ich möchte die Nerven dieser Frau haben“, sagte Banzer.
Auch der CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger forderte die Ministerin auf, unmittelbar nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf einzubringen. Es gehe um Terrorverdächtige, die willens und fähig seien, Terroranschläge auszuführen. „Ein längeres Nichtstun können wir uns nicht erlauben“, sagte Binninger der F.A.S.
Hinhaltetaktik trotz „Kofferbomben“
Zwar hatte Frau Zypries (SPD) nach langem Widerstand im April einen Referentenentwurf vorgelegt. Doch das bedeutet nicht, dass sie ihre Hinhaltetaktik aufgegeben hätte. Dabei hatte das Bundesinnenministerium unter Wolfgang Schäuble (CDU) schon im Dezember 2005, einen Monat nachdem der Koalitionsvertrag besiegelt worden war, detaillierte Vorschläge an das Justizressort gesandt. Mehr als ein halbes Jahr lang reagierte dort trotz mehrfacher Nachfragen niemand. Erst als im Juli 2006 zwei Studenten aus dem Libanon, die „Kofferbomber“, Sprengsätze in zwei Personenzügen deponiert hatten, die nur dank eines technischen Fehlers nicht explodierten, sagte Zypries’ Haus im August zu, die Vorschläge des Innenministeriums zu übernehmen.
Tatsächlich wurde nun an einem Gesetzentwurf gearbeitet. Bei einem ihrer „Kleeblatt“-Gespräche zeigten sich Zypries und Schäuble mit ihren Staatssekretären Lutz Diwell (Justiz) und August Hanning (Inneres) im Februar 2007 zufrieden über den Fortschritt. Strittig schien nur noch, wie man mit dem Problem der Auslandsstraftaten und dem Besitz von Bombenbauanleitungen umgehen sollte.
Die „Sauerländer“ lernten in Pakistan
Als die Terrorgruppe um den deutschen Konvertiten Fritz Gelowicz im Sommer 2007 immer unverfrorener einen Anschlag in Deutschland vorbereitete, bat Hanning Ende Juli seinen Kollegen Diwell schriftlich darum, die Erarbeitung des Gesetzentwurfs zu beschleunigen. Diwell antwortete einen Monat später, machte geltend, dass die bisher erzielten Vereinbarungen aus Sicht von Ministerin Zypries hinfällig seien. Die ganze Sache müsse noch einmal verfassungsrechtlich und strafrechtsdogmatisch vertieft geprüft werden. Im Übrigen habe die Ministerin das Recht, die bisherigen Entwurfsfassungen für ungültig zu erklären. Der Streit um die innere Sicherheit war damals zwischen Schäuble und der Ministerin eskaliert – Frau Zypries schaltete auf stur.
Erst die Festnahme der Gruppe um Gelowicz am 4. September 2007 brachte wieder Bewegung in die Sache. Das Justizministerium sah sich nun unter öffentlichem Druck. Schließlich waren alle drei Tatverdächtigen, die bei Vorbereitungen zu ihren Anschlägen in einem Ferienhaus im Sauerland festgenommen worden waren, in Lagern der IJU in Pakistan ausgebildet worden. Dort dürften sie auch die Fertigkeiten, große Sprengstoffexplosionen vorzubereiten, erlernt haben. Zwei Wochen nach der Festnahme stellte Ministerin Zypries öffentlich Eckpunkte für ein „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von Gewalttaten“ vor. Bis Mitte November waren abermals nur noch wenige Punkte in der Abstimmung zwischen den Ressorts offen.
Aufenthalt oder Vorsatz strafbar?
Darunter war allerdings die wesentliche Frage, ob allein schon der Aufenthalt in einem „Terrorcamp“ strafbar sein soll. Frau Zypries will das nicht. Nur wenn nachweisbar sei, dass der Camp-Besucher eine Straftat begehen will, soll das Gesetz zur Anwendung kommen. Die Union sieht das als falsch an. Wenn man dem Absolventen eines „Terrorcamps“ nachweisen müsse, dass er auch wirklich einen Anschlag plane, werde das Gesetz zu einem stumpfen Schwert, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Gehb. „Wer Handgranaten werfen übt, will nicht auf Tontauben schießen“, sagte Gehb.
Nach einer Verhandlungspause zu Jahresbeginn wegen der hessischen Landtagswahl schafften die Beamten aus dem Justiz- und dem Innenressort im Frühjahr dieses Jahres einen vermeintlichen Durchbruch – Frau Zypries stellte den Referentenentwurf ihres Hauses vor. Doch die Ministerin bremst seitdem weiter. Auch unmittelbar nach der Sommerpause will sie den Gesetzentwurf nicht im Kabinett beschließen lassen. Zur Sitzung am 27. August werde man noch nicht soweit sein, allenfalls „im Frühherbst“ könne das der Fall sein, heißt es in ihrem Haus. Derzeit würden die Stellungnahmen der Bundesländer ausgewertet. Banzer widersprach dieser Darstellung. „Einen ernsthaften Versuch, sich mit uns abzustimmen, hat es nicht gegeben“, sagte der hessische Justizminister.
Das Zeitfenster schließt sich
Die Opposition wird überdies nach der ersten Lesung eine Anhörung verlangen. Dass das Gesetz in diesem Jahr noch den Bundestag passieren und den Bundesrat erreichen wird, ist dann so gut wie ausgeschlossen. Im kommenden Jahr aber wird der Vor-Wahlkampf noch mehr das Handeln der Koalitionsparteien bestimmen, als er es heute schon tut. „Wenn die große Koalition es nicht schafft, dieses Gesetz zu verabschieden, dann schafft das keiner mehr“, warnt Jürgen Gehb.
Die Union fordert nun, Frau Zypries müsse ihren Entwurf endlich im Kabinett einbringen. Genau das aber passiert nicht – mit Methode. Da die Ministerin immer wieder hinter die von ihrem Haus gemachten Vorschläge zurückfällt, gilt sie im Innenministerium nicht mehr als belastbare Verhandlungspartnerin. Minister Schäuble hat von seinem Plan, ein Gesetz zur Reform des Verfassungsschutzes zu machen, deshalb schon Abschied genommen.
Gesetz ohne Anwendung?
Die Ministerin sei von der Angst getrieben, für die angebliche Schäublesche Bürgerrechtsbeschneidung in Mithaftung genommen zu werden, heißt es in der Union. Die SPD zeigt indes wenig Willen, überhaupt ein handhabbares Gesetz hinzubekommen. Zwar stimme es theoretisch, dass eine Strafbarkeitslücke im Fall des Aufenthalts in „Terrorcamps“ bestehe, sagt der Justitiar der SPD-Fraktion, Klaus Uwe Benneter. „Ich bin aber ohnehin sehr skeptisch, ob dieser Straftatbestand je zur Anwendung kommen wird“, fügt er hinzu.
Zumindest was die innere Sicherheit angehe, könnten Union und SPD mehr erreichen als jede andere Koalition, hatten Politiker beider Parteien zu Beginn der großen Koalition prophezeit. Auch das hat sich als Illusion erwiesen.
Das Strafgesetzbuch hat erhebliche Lücken
Bryan Hayes (bhayes)
- 17.08.2008, 14:20 Uhr
Markus Wehner Jahrgang 1963, politischer Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.
Jüngste Beiträge