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Prozess gegen Sauerland-Gruppe Vom Rädelsführer zum Klassensprecher

09.02.2010 ·  Der Prozess gegen die Sauerland-Gruppe geht in die Schlussphase. Die Verteidiger von Fritz Gelowicz bezeichnen in ihrem Plädoyer den Vorwurf der Rädelsführerschaft als haltlos: „Er mag ein Klassensprecher gewesen sein, Schulleiter war er aber sicher nicht.“

Von Markus Bickel, Düsseldorf
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Die Verteidiger des wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens angeklagten Fritz Gelowicz haben eine Freiheitsstrafe unter zehn Jahren für ihren Mandanten gefordert. „Ich beantrage einstellig“, sagte einer der beiden Anwälte des 30 Jahre alten Islam-Konvertiten am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, wo seit April gegen den gemeinsam mit drei anderen Mitgliedern der islamistischen Sauerland-Gruppe Angeklagten verhandelt wird.

Die Verteidigung begründete das Strafmaß mit dem „umfassenden Geständnis“ ihres Mandaten, der im Juni 2009 damit begonnen hatte, in Untersuchungshaft und vor Gericht über seine Ausbildungszeit in Terrorlagern der Islamischen Dschihad Union (IJU) in Pakistan und die Anschlagspläne der Sauerland-Gruppe gegen amerikanische Einrichtungen in Deutschland auszusagen. So hätten Gelowiczs Einlassungen bereits zu Urteilen in Verfahren gegen IJU-Unterstützer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt geführt. (Siehe auch: Bewährungsstrafe für islamistischen Terrorhelfer)

Vergangene Woche hatten die Vertreter des Generalbundesanwalts zwölfeinhalb Jahre Haft für den als Anführer der Sauerland-Gruppe geltenden Gelowicz gefordert, der mit zwei anderen Gruppenmitgliedern im September 2007 im sauerländischen Medebach-Oberschledorn verhaftet worden war. Das bezeichneten seine Verteidiger am Dienstag als „deutlich über dem sonst üblichen“ Strafmaß gelegen.

Nachdem das Gericht den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer inländischen Terrorvereinigung im Januar fallen gelassen hatte, bezeichneten sie zudem den ursprünglich gegen Gelowicz erhobenen Vorwurf der „Rädelführerschaft“ als haltlos: „Er mag ein Klassensprecher gewesen sein, Schulleiter war er aber sicher nicht.“ Die Angeklagten hatten in dem Prozess gestanden, im Auftrag der IJU Anschläge auf amerikanische Bürger und amerikanische Einrichtungen in Deutschland vorbereitet zu haben. Das Urteil soll am 4. März verkündet werden.

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Jahrgang 1971, Redakteur in der Politik.

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