22.04.2009 · Gut eineinhalb Jahre nach ihrer Festnahme hat in Düsseldorf unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen der Terrorprozess gegen die „Sauerland-Gruppe“ begonnen. Waffenbeschaffer, Schlepper, Rädelsführer und Kassenwart - so lässt sich die Sitzordnung der Islamisten auf der Anklagebank beschreiben.
Von Markus Bickel, DüsseldorfDer ersten Mahnung des Vorsitzenden Richters kam Adem Yilmaz noch nach: Als Ottmar Breidling den Angeklagten auffordert, seine Kopfbedeckung abzusetzen, zieht er die weiße Kappe schnell hinunter. Doch schon eine Viertelstunde später zeigt sich der 30 Jahre alte Türke aus dem hessischen Langen von seiner bockigen Seite. „Ich stehe nur für Allah auf“, ruft der laut Anklageschrift für die Verwaltung der Gelder der Sauerland-Gruppe zuständige Yilmaz und bleibt sitzen. Auch der Antrag von Bundesanwalt Volker Brinkmann, Ordnungshaft von drei Tagen anzusetzen, beeindruckt ihn nicht.
Gut anderthalb Jahre nach seiner Festnahme im Sauerland-Örtchen Medebach-Oberschledorn im September 2007 sitzt Yilmaz an diesem Mittwochmittag gemeinsam mit den beiden anderen damals gefassten Mitgliedern der Zelle im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Eine kugelsichere Glaswand trennt sie von ihren acht Pflichtverteidigern, ein Dutzend Polizisten hat sich zwischen die Angeklagten und entlang der Querfront des hohen hellen Saales postiert. Immer wieder fährt sich Yilmaz während der Verlesung der Anklageschrift durch seinen Bart, schaut gelangweilt zur Decke oder raunt einem der neben ihm sitzenden Beamten etwas zu. Dabei lacht er.
Ganz anders Fritz Gelowicz. Der von der Bundesanwaltschaft als „Rädelsführer“ der Gruppe bezeichnete Konvertit aus Ulm sitzt zur Rechten von Yilmaz, nur getrennt durch drei Polizisten. Am Morgen wurde der 29 Jahre alte mutmaßliche Kopf der angeblich im Auftrag der usbekischen Islamischen Dschihad Union (IJU) handelnden Vereinigung als erster in den Saal geführt, während der einstündigen Verlesung der Anklageschrift verzieht er kaum eine Miene. Nur als Brinkmann aus einem Abhörprotokoll zitiert, schüttelt er einmal energisch den Kopf: „Wenn jeder fünfzig tötet, paar verletzt, das sind 150 tot“, soll er kurz vor der Festnahme gesagt haben.
Abgehörte Gespräche
Jeder fünfzig also - getötet durch in mindestens drei Autos platzierte, 250 Kilogramm schwere Bomben, das war das Ziel, das die Angeklagten in belauschten Telefonaten zur Tarnung als „Arbeit“, „Prüfung“ oder „Party“ bezeichneten. Nicht zuletzt auf von deutschen und ausländischen Sicherheitsdiensten abgehörten Gesprächsfetzen wie diesem baut die Anklage der Bundesanwaltschaft auf: Neben Gelowicz und Yilmaz wirft sie Daniel Schneider (23) und Atilla Selek (24), die ganz links hinter der Glaswand sitzen, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im In- und Ausland, Anschlagsvorbereitung und Verabredung zum Mord vor.
Schneider droht zudem eine lebenslange Haftstrafe, weil er bei seiner Festnahme in Medebach-Oberschledorn einem Polizisten die Waffe entriss und auf ihn geschossen haben soll. Der erst später in der Türkei verhaftete Selek soll die Zünder für die Bomben beschafft haben.
Wie Yilmaz trägt Schneider zu Beginn des Prozesses die weiße Kappe gläubiger Muslime, das Gericht sieht in ihm zudem einen wichtigen „Vermittler fundamentalistischer Glaubensbrüder“ an die IJU. So soll er auch geholfen haben, den wahrscheinlich in Pakistan untergetauchten Erik Breininger in den Mittleren Osten zu schleusen. Und für die kurz vor Abschluss der Anschlagsvorbereitungen „noch zu erledigenden Arbeiten“ war er laut Bundesanwaltschaft ebenfalls zuständig: Auf einer Schreibkladde habe er sich unter dem Stichwort „Supermarkt“ unter anderem Mehl notiert - ein wichtiger Bestandteil in der Sprengstoffmischung mit Wasserstoffperoxyd.
Sitzordnung des Terrors
Waffenbeschaffer, Schlepper, Rädelsführer und Kassenwart - auch so lässt sich die Sitzanordnung hinter der Glaswand beschreiben. Denn während bei Gelowicz „die einzelnen Kommunikationsstränge“ zusammengelaufen sein sollen, war Yilmaz offenbar als „Finanzverantwortlicher in die Vereinigung eingebunden“: Bargeld in Höhe von 5300 Euro habe er in einem Briefumschlag aufbewahrt, der die arabische Aufschrift „Staatskasse“ trug.
An diesem Mittag aber wirkt er wie der eigentliche Kopf der Truppe - mit seinem widerspenstigen Auftreten stellt er den unwesentlich jüngeren Golowicz in den Schatten. Auch wenn die Bundesanwaltschaft den Ulmer Konvertiten als „auf der Leitungsebene maßgeblichen Entscheidungsträger“ bezeichnet und ihm „bestimmenden Einfluss in der Vereinigung“ zuschreibt.
Dass dieser nicht nachgewiesen werden kann ohne Informationen von Geheimdiensten und undemokratischen Regimen zu verwenden, machte Bundesanwalt Brinkmann unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift deutlich. Bereits zuvor hatten die Pflichtverteidiger moniert, das Verfahren kranke „an der Vermischung von Geheimdienst- und Verfassungsschutzinformationen, die unter Missachtung des verfassungsrechtlich verankerten Trennungsgebotes an die Polizei weitergegeben wurden“.
Brinkmann weist den Vorwurf zurück, indem er auf den internationalen Charakter der Vereinigung verweist: Wer glaube, „heute ohne Hilfe der Dienste ermitteln“ zu können, „der hinkt der Zeit hinterher“.
Den mutmaßlichen Einfluss von Geheimdiensten und möglichen V-Leuten auf die Anschlagspläne der Truppe nachzugehen, wird dem Gericht noch viel Zeit bleiben. Allein bis Ende August sind vierzig Verhandlungstage angesetzt, Juristen rechnen mit mindestens zwei Jahren Prozessdauer.