17.11.2006 · Der wegen Beihilfe zu den Anschlägen vom 11. September 2001 verurteilte Mounir al Motassadeq ist am Freitag abend festgenommen worden. Vorausgegangen war der Verhaftung ein Streit zwischen Bundesanwaltschaft und dem Hamburger Oberlandesgericht .
Der als Helfer der Attentäter vom 11. September 2001 rechtskräftig verurteilte Marokkaner Mounir al Motassadeq ist am Freitag wieder in Untersuchungshaft genommen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) beendete als letzte Instanz am Abend einen nach seinem Urteil am Vortag ausgebrochenen Streit zwischen Bundesanwaltschaft und dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) und ordnete die Verhaftung Motassadeqs an.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte, das Gericht sei dem Antrag der obersten Anklagebehörde weitgehend gefolgt, der unter anderem mit erhöhter Fluchtgefahr angesichts des drohenden höheren Strafmaßes begründet war. Das OLG hatte es zuvor zweimal abgelehnt, trotz eines von ihm eingeräumten höheren Fluchtanreizes den Marokkaner wieder in Haft zu nehmen und den Fall an den BGH verwiesen.
Erhöhte Fluchtgefahr
Der Marokkaner lächelte leicht, als er am Abend in Hamburg abgeführt wurde. Der BGH hatte Motassadeq am Donnerstag als Helfer der Anschläge vom 11. September 2001 wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen verurteilt. Darauf steht eine Höchststrafe von 15 Jahren. Das OLG hatte Motassadeq zu sieben Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Über das Strafmaß entscheidet abermals das Oberlandesgericht.
Wegen erhöhter Fluchtgefahr hatte die Bundesanwaltschaft die Inhaftierung des Marokkaners gefordert. Das Oberlandesgericht hatte hingegen noch am Mittag entschieden, Motassadeq bleibe „vorerst weiter vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont“. Das Oberlandesgericht in Hamburg räumte zwar ein, daß die Erwartung einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren wie auch die Ausreise seiner Frau und Kinder im September „den Fluchtanreiz des Angeklagten“ erhöhten. Eine Verschärfung der
Meldeauflagen reiche aber aus, um der Fluchtgefahr wirksam zu begegnen.
Vollzug der Untersuchungshaft „unverhältnismäßig“
Maßgeblich sei dabei das bisherige Verhalten Motassadeqs, der bislang „stets beanstandungsfrei alle Anweisungen“ befolgt habe. Daher erscheine es „unverhältnismäßig, die Untersuchungshaft zu vollziehen“, sagte eine Sprecherin des Gerichtes. Damit wies das OLG eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen den OLG-Beschluß vom Donnerstag abend zurück, Motassadeq in Freiheit zu belassen.
Motassadeq war 2003 als erster Angeklagter auf der Welt im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des BGH hob das Urteil im März 2004 jedoch auf, weil möglicherweise entlastende Aussagen des in amerikanischem Gewahrsam gehaltenen Terrorismusverdächtigen Ramzi Binalshibh nicht berücksichtigt worden waren.
In der Neuauflage des Prozesses wurde Motassadeq dann nur noch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Im Februar 2006 war er dann auf Veranlassung des Bundesverfassungsgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen worden.