17.11.2008 · Das BKA-Gesetz droht zu scheitern. Gerade noch 35 Stimmen im Bundesrat galten bisher als sicher - genau die absolute Mehrheit. Bei einer Verweigerung Sachsens, wie am Wochenende angekündigt, und womöglich Schleswig-Holsteins fehlten die entscheidenden Stimmen.
Von Peter Carstens, BerlinDas BKA-Gesetz droht im Bundesrat zu scheitern. Ursache dafür könnte ein Ablehnungs-Antrag der sächsischen Jusos sein, der am vergangenen Wochenende auf einem Landesparteitag die Mehrheit fand. Der sächsische SPD-Vorsitzende und Wirtschaftsminister Thomas Jurk kündigte an, er fühle sich an dieses Votum gebunden. Die SPD regiert in Sachsen als kleinerer Partner gemeinsam mit der CDU.
Nachdem der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche das Gesetz mit der Mehrheit der großen Koalition und gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet hatte, bedarf es nun noch der Zustimmung durch die Länderkammer. Die allerdings ist inzwischen nicht mehr nur in Ländern mit einer Regierungsbeteiligung von FDP, Grünen oder Linkspartei fraglich, sondern mit Sachsen zumindest auch in einem Land, das von einer CDU-SPD-Koalition regiert wird. Nachdem auch Bayern seit einigen Wochen von einer Koalition geführt wird, bleiben im Bundesrat überhaupt nur drei Länder (Saarland, Thüringen und Hessen) unter alleiniger CDU-Kontrolle. Das macht zwölf Stimmen von 69.
Ein vorläufiges Scheitern in Zahlen
Die SPD kontrolliert alleine die vier Bundesratsstimmen von Rheinland-Pfalz. Hinzugerechnet werden die Stimmen der Länder, in denen die gleiche Koalition regiert wie im Bund, also Schleswig-Holstein (vier), Sachsen (vier), Brandenburg (vier), Mecklenburg-Vorpommern (drei) und Sachsen-Anhalt (vier). Zählt man diese zusammen, kommt man auf 35, also gerade eben die absolute Mehrheit. Die Verweigerung Sachsens und eventuell eines weiteren Bundeslandes würde also das Scheitern des Gesetzes bedeuten.
Ein solches weiteres Bundesland könnte Schleswig-Holstein sein. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay (SPD) verlangte am Montag in Kiel Korrekturen an dem Vorhaben. Sein Bundesland habe deshalb im Innenausschuss des Bundesrates einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Hay sagte weiter: „Es gibt nach wie vor zentrale Punkte im Gesetzentwurf, die verbessert werden müssen.“ So solle es bei der geplanten Online-Durchsuchung einen „umfassenden Richtervorbehalt“ geben. Außerdem müsse der Kreis der Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht auf Journalisten und Ärzte erweitert werden.
Nach den öffentlichen Bekundungen der vergangenen Woche steht außerdem zu erwarten, dass die vier Länder mit FDP-Beteiligung (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern) mit zusammen 24 Stimmen dem Gesetz nicht zustimmen werden. Dasselbe gilt für Länder, in denen die Linkspartei (Berlin) oder die Grünen (Hamburg und Bremen) mitregieren. Sollte sich die SPD-Führung in Sachsen wie angekündigt an einen Parteitagsbeschluss gebunden fühlen, wäre damit ein großes Reformprojekt in den deutschen Sicherheitsbehörden zumindest vorläufig gescheitert.
BKA als selbständig ermittelnde Bundes-Kriminalpolizei
Dabei waren die Neuordnung und Erweiterung der Aufgaben des Bundeskriminalamtes im Rahmen der Föderalismusreform bereits gründlich zwischen Bund und Ländern erörtert und dann mit verfassungsändernder Zweidrittel-Mehrheit beschlossen worden. Mit der Neufassung des Artikels 73 war dem Bundeskriminalamt eine gefahrenabwehrende Aufgabe zu gesprochen worden, sofern es sich um Gefahren des internationalen Terrorismus handelt und um eine Bedrohung, die nicht bloß ein Bundesland betrifft. Damit war beschlossen, dass sich das BKA von einer Informationssammelstelle in eine selbstständig ermittelnde Kriminalpolizei des Bundes verwandeln sollte.
In der entsprechenden Arbeitsgruppe der Föderalismusreformer war seinerzeit der sächsische CDU-Politiker Thomas de Maizière als Sprecher vertreten. Sachsen hatte der Gesamtreform später im Bundesrat zugestimmt. Doch seither ist die gesetzliche Gestaltung dieser Ermächtigung umstritten. SPD und CDU/CSU ringen seit ihren Koalitionsverhandlungen im November 2005 darum. Immer wieder entbrannte Streit darüber, ob dem Bundeskriminalamt zuviel Kompetenzen eingeräumt und dadurch Bürgerrechte unangemessen eingeschränkt würden.
Wütende Briefe zwischen Schäuble und Zypries
Zeitweise hatten sich Innenminister Schäuble (CDU) und Justizministerin Zypries (SPD) über den Gesetzentwurf zerstritten und wütende Briefe ausgetauscht. Kern der Auseinandersetzung war die Einführung einer Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern. Ehe hier eine Entscheidung fallen konnte, wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe abgewartet, was abermals zu mehrmonatigen Verzögerungen in der Gesetzgebung führte. Nach einer Expertenanhörung im Bundestag im September sah die SPD abermals die Notwendigkeit für Nachbesserungen. Vorletzte Woche endlich hatte man sich geeinigt.
Allerdings wird unterdessen das Bundesland Bayern nach der Landtagswahl von einer neuen Mehrheit bestimmt. Die dortige FDP - unter der erklärten Gegnerin des BKA-Gesetzes Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - hat ihre Zustimmung verweigert. Der Bundestagabgeordnete Wiefelspütz (SPD), ein Befürworter neuer Kompetenzen für das BKA, brachte am Montag den Vermittlungsausschuss des Bundesrates ins Spiel, der dem Gesetz doch noch durch die Länderkammer helfen könnte. Wiefelspütz sagte am Montag im Deutschlandfunk, er nehme zwar „Ängste ernst“. Diese müssten aber „irgendwo auch einen rationalen Kern haben“. Wenn dies nicht der Fall sei, dann werde eine Debatte „sehr schwierig“.
Entwurf in den Vermittlungsausschuss?
Weiter sagte Wiefelspütz: „Die Genossen in Sachsen müssten möglicherweise das eigene Polizeigesetz in Sachsen anzweifeln, wenn sie gegen diese BKA-Novelle sind.“ Es handele sich dabei nämlich um ein „völlig normales Polizeigesetz“. Die Online-Durchsuchung sei zwar neu, aber „millimetergenau so im Gesetz abgebildet worden, wie das Bundesverfassungsgericht es in einer sehr bemerkenswerten Entscheidung für verfassungskonform gehalten hat“.
Der sächsische Juso-Vorsitzende Holger Mann sagte dagegen, sein SPD-Landesverband habe „sehr klar gegen weitere Einschränkungen bei Freiheits- und Bürgerrechten entschieden“. Nun müsse das BKA-Gesetz „wohl in den Vermittlungsausschuss“ von Bundestag und Bundesrat. Damit schloss er sich Wiefelspütz an, der das schon am Sonntag angedeutet hatte. In der Union äußerte man sich fassungslos darüber, dass ein Juso-Landesverband die ohnehin mühsam erarbeitete Vorlage noch zu Fall bringen könnte.
Herrlich zu hören...
Martin Loeffler (Rdogpink)
- 17.11.2008, 15:43 Uhr
Endlich stoppt...
Andreas Spengler (a.spengler)
- 17.11.2008, 17:19 Uhr
Liebe Richter und Bundesratsmitglieder: Verteidigt unsere Freiheit!
rolf bovier (bovier)
- 17.11.2008, 18:03 Uhr