06.02.2006 · An diesem Montag beginnt in Amerika der Prozeß gegen Zacarias Moussaoui, den mutmaßlichen zwanzigsten Mann des 11. September 2001. Seine Verteidiger wollen die Todesstrafe abwenden - aufgrund psychischer Störungen.
Von Katja Gelinsky, WashingtonViereinhalb Jahre ist es her, seit amerikanische Ermittler Zacarias Moussaoui in Minnesota verhafteten. Der Franzose marokkanischer Herkunft wurde am 16. August 2001 festgenommen, da er in einer Flugschule Verdacht erregt hatte. Die größte Fahndung in der amerikanischen Geschichte begann erst gut drei Wochen später: am 11. September 2001, als 19 Mitglieder der Terrororganisation Al Qaida die Vereinigten Staaten attackierten und ungefähr 3.000 Menschen in New York, Washington und Pennsylvania töteten.
Bei der anschließenden Verbrecherjagd wurden Khalid Scheich Mohammed und Ramsi Binalshibh festgenommen. Die beiden mutmaßlichen Drahtzieher der Terroranschläge werden auf Geheiß der amerikanischen Regierung an unbekannten Orten festgehalten. Der einzige Angeklagte, der sich vor einem amerikanischen Zivilgericht wegen der Angriffe auf das World Trade Center und das Pentagon verantworten muß, ist Zacarias Moussaoui.
„United States of America v. Zacarias Moussaoui“
Der Strafprozeß gegen den Franzosen ist deshalb von enormer symbolischer Bedeutung. Nach langen Verhandlungen und Auseinandersetzungen über schwierige prozessuale Fragen und etlichen Anhörungen, in denen Moussaoui die Vorsitzende Richterin Leonie Brinkema, die Staatsanwaltschaft und seine Pflichtverteidiger beschimpfte und beleidigte, beginnt nun die entscheidende Phase des Verfahrens „United States of America v. Zacarias Moussaoui“.
Von diesem Montag an werden in der Stadt Alexandria im Bundesstaat Virginia, nur einen Katzensprung vom Pentagon in Washington entfernt, die Geschworenen ausgewählt, die bald über Moussaouis Schicksal entscheiden werden. Die Regierung Bush fordert die Todesstrafe. Die Pflichtverteidiger Moussaouis dagegen wollen die Geschworenen, die aus Sicherheitsgründen anonym bleiben werden, überzeugen, daß eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung genügt.
„Feuerte“ seine Pflichtverteidiger
Über Schuld oder Unschuld des Angeklagten braucht das Geschworenengericht dagegen nicht mehr zu befinden. Denn Moussaoui, der während der Prozeßvorbereitungen schon für manche Überraschung sorgte, indem er zum Beispiel seine Pflichtverteidiger „feuerte“, hat sich im vergangenen April in sechs Anklagepunkten schuldig bekannt.
Der Franzose gestand, daß er sich mit Al Qaida verschworen habe, in den Vereinigten Staaten Flugzeuge als Massenvernichtungswaffen einzusetzen. Weiterhin unklar ist freilich, ob der Franzose selbst an den Anschlägen vom 11. September 2001 teilnehmen sollte und was er über die Vorbereitungen dazu wußte.
Schwor Usama Bin Ladin die Treue
Moussaoui hat schriftlich eingestanden, Mitglied von Al Qaida zu sein und dem Terroristenführer Usama Bin Ladin Treue geschworen zu haben. Bin Ladin persönlich habe ihn ausgewählt, an Flugzeugangriffen auf Gebäude in den Vereinigten Staaten teilzunehmen, und ihm gestattet, das Weiße Haus anzugreifen, gesteht der Angeklagte.
Ferner gibt er zu, zur Förderung der terroristischen Pläne Al Qaidas im Jahr 2001 Flugstunden in den Vereinigten Staaten absolviert zu haben und auch sonst mit finanzieller Unterstützung der Terrororganisation ähnliche Vorbereitungen wie die 19 Flugzeugentführer getroffen zu haben.
War für „breitere Verschwörung“ eingeplant
Doch hat Moussaoui energisch den Verdacht der Staatsanwaltschaft bestritten, er sei als 20. Entführer für die Angriffe vom 11. September 2001 vorgesehen gewesen. „Ich hatte nichts mit dem 11.9. zu tun“, behauptete der Angeklagte, als er im vergangenen Frühjahr das Schuldbekenntnis ablegte. Vielmehr sei er Teil einer „breiteren Verschwörung“ mit dem Ziel weiterer Terroranschläge nach dem 11. September gewesen.
So habe er sich darauf vorbereitet, zu einem späteren Zeitpunkt eine Boeing 747 in das Weiße Haus zu fliegen, um Forderungen Al Qaidas nach der Freilassung des blinden Scheichs Omar Abdel Rahman Nachdruck zu verleihen, der eine lebenslange Freiheitsstrafe in einem Hochsicherheitsgefängnis in Colorado verbüßt, erläuterte Moussaoui.
Rücksicht auf die schwere Kindheit ?
Gerätselt wird darüber, warum er sich damit selbst als Terrorist entlarvte. Lebensmüde ist der Franzose jedenfalls nicht. Er werde „jeden Zoll gegen die Todesstrafe kämpfen“, kündigte Moussaoui im vergangenen Frühjahr an. Dabei deuten sich jedoch abermals Differenzen mit den Pflichtverteidigern an, denen Moussaoui vorgeworfen hat, sie arbeiteten gemeinsam mit der Regierung auf seine Hinrichtung hin.
Die Verteidigung, die nach dem Zeitplan des Gerichts ebenso wie die Staatsanwaltschaft am 6. März ihr Eröffnungsplädoyer halten soll, will die Jury dazu bewegen, mit Rücksicht auf die schwere Kindheit des Angeklagten und eine angebliche psychische Störung Moussaouis auf die Todesstrafe zu verzichten. So hat die Verteidigung mehrere Zeugen benannt, die schildern würden, wie sehr Moussaoui in Frankreich unter zerrütteten Familienverhältnissen und Rassismus gelitten habe.
Gutachten ohne vorherige Gespräche
Außerdem haben die Verteidiger eine Gutachterin benannt, die aussagen werde, daß Moussaoui unter einer schweren Störung leide. Die Psychiatrieprofessorin Nancy Andreasen hat Moussaoui allerdings nie untersucht. Sie stützt ihre Vermutung, daß er „aller Wahrscheinlichkeit nach“ an Schizophrenie erkrankt sei, auf die Berichte eines Psychologen, der Moussaoui im Gefängnis besucht hat, sowie auf die bisweilen wirren Äußerungen des Franzosen in Schriftsätzen und vor Gericht.
Nach Überzeugung der Pflichtverteidiger hätte Richterin Brinkema schon das Schuldbekenntnis Moussaouis nicht anerkennen dürfen, da der Angeklagte außerstande gewesen sei, dessen Tragweite zu erkennen. Als Moussaouis im Sommer 2002 versucht hatte, ein Geständnis abzulegen, hatte Brinkema ihn daran gehindert. Gegen das Schuldbekenntnis, das nun Grundlage des Prozesses ist, erhob sie dann aber keine Einwände mehr.
Antrag auf Todesstrafe unabwendbar
Moussaoui sei „extrem intelligent“ und verstehe mehr vom amerikanischen Rechtssystem „als manche Anwälte, die vor Gericht aufgetreten sind“, argumentierte die Richterin. Der Angeklagte hatte die Richterin im Februar 2003 davon überzeugen können, daß er Gelegenheit haben müsse, Binalshibh und andere Al-Qaida-Mitglieder als Entlastungszeugen zu befragen.
Als die Regierung Bush dies ablehnte, entschied die Richterin, daß die Staatsanwaltschaft nicht länger die Todesstrafe gegen Moussaoui beantragen dürfe. Ein Berufungsgericht befand allerdings später, daß die Befragung der Al-Qaida-Mitglieder die nationale Sicherheit gefährden würde, und beschied die Regierung, daß sie die Todesstrafe beantragen dürfe.
Angehörige der Opfer als Zeugen vermutet
Die Staatsanwaltschaft hat zur Begründung dafür die niedrige Gesinnung Moussaouis und die verheerenden Folgen seiner Taten genannt. Besonders schwer wiege, daß Moussaoui nach seiner Verhaftung terroristische Absichten bestritten habe, um nicht die Pläne seiner „Brüder“ zu gefährden, Flugzeuge in amerikanische Gebäude zu stürzen.
Dagegen will die Verteidigung vortragen, daß die Nachrichtendienste und die Bundespolizei FBI die Terrorangriffe trotz Moussaouis Lügen hätten verhindern können, wenn sie bei der Terrorabwehr vor dem 11. September 2001 ordentliche Arbeit geleistet hätten. Unterstützung erhoffen sich die Anwälte dabei von einem früheren FBI-Agenten, der den Geschworenen schildern soll, welche Kenntnisse die Regierung über zwei der Flugzeugentführer hatte.
Die Anklagebehörde hat ihre Zeugenliste noch nicht veröffentlicht. Doch haben Staatsanwälte angekündigt, Dutzende von Angehörigen umgekommener Terroropfer als Zeugen zu laden. Deren schmerzvolle Schilderungen könnten entscheidende Bedeutung für den Ausgang des Prozesses haben, vor allem, wenn Moussaoui weiterhin den Eindruck erweckt, als lebe er nur für den Kampf gegen Amerika.