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Rostocker Krawalle Steinewerfer muss zehn Monate ins Gefängnis

05.06.2007 ·  Drei Tage nach den schweren Ausschreitungen am Rande der G-8-Proteste ist der erste Randalierer wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

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Drei Tage nach den schweren Ausschreitungen am Rande der G-8-Proteste in Rostock ist der erste Randalierer verurteilt worden. Das Rostocker Landgericht verurteilte einen 31 Jahre alten Mann aus Baden-Württemberg zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung, wie eine Sprecherin mitteilte.

Ihm wird versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch vorgeworfen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Gabriele Krüger hatten zwei Polizeibeamte die Übergriffe als Zeugen bestätigt. Der Mann soll die Polizeikräfte mit Steinen beworfen haben. Einem vom Angeklagten aufgebotenen Entlastungszeugen folgte das Gericht nicht, wie es hieß.

Neun Haftbefehle

Das Amtsgericht Rostock hat insgesamt neun Haftbefehle gegen mutmaßliche Beteiligte der Krawalle erlassen, die möglichst noch in dieser Woche im sogenannten beschleunigten Verfahren vor Gericht kommen sollen. Ein zehnter Tatverdächtiger bleibt wegen anderer Anordnungen in Haft. Gegen ihn wird laut Staatsanwaltschaft ein gesondertes Verfahren eröffnet, da ihm wegen früherer Taten nach Einschätzung des Haftrichters eine längere Freiheitsstrafe droht.

Video: G-8-Gipfel: Demonstrationen und Debatten dauern an

Bei den Krawallen am Samstag waren Polizisten immer wieder von Autonomen mit Steinen beworfen worden. Insgesamt gab es knapp 1000 Verletzte, darunter 433 Polizisten. Rund 130 G-8-Gegner wurden festgenommen.

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