31.07.2008 · Die Auseinandersetzung um die Übernahme der Continental AG durch die fränkische Schaeffler-Gruppe könnte deutlich länger dauern als bislang geplant. Der Autozulieferer wird seine Aktionäre möglicherweise zu einer Hauptversammlung einladen. So würde Conti Zeit gewinnen im Abwehrkampf.
Von Johannes RitterDie Auseinandersetzung um die Übernahme der Continental AG durch die fränkische Schaeffler-Gruppe wird möglicherweise deutlich länger dauern als bislang geplant. Gemäß dem öffentlichen Übernahmeangebot, das Schaeffler am Mittwoch vorgelegt hat, haben die Conti-Aktionäre nur bis zum 27. August Zeit, den Schaefflers ihre Anteilsscheine anzudienen. Wie zu hören ist, prüft Conti allerdings die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung. Ein solcher Schritt würde automatisch dazu führen, dass sich die Annahmefrist von vier auf zehn Wochen verlängert. Mithin hätte der Conti-Vorstand unter Führung von Manfred Wennemer viel mehr Zeit, eine Abwehrmauer aufzubauen und mit Hilfe befreundeter Aktionäre ein Gegenangebot auf die Beine zu stellen.
Genau daran wird hinter den Kulissen fieberhaft gearbeitet – mit Unterstützung von Goldman Sachs, JP Morgan und Deutscher Bank. Der Conti-Vorstand versucht sich zu wappnen, weil Schaeffler die von ihm gestellten Bedingungen für einen einvernehmlichen Einstieg bei Conti bislang nicht erfüllt: Die Franken wollen sich weder auf einen Anteil von rund 20 Prozent beschränken, noch sind sie bereit den gebotenen Preis von 70,12 Euro je Conti-Aktie zu erhöhen. Sollte während der Annahmefrist ein konkurrierendes Angebot eingehen, so ist für alle Aktionäre allein dessen (neue) Annahmefrist entscheidend. Wer in einem solchen Fall seine Aktien schon an Schaeffler verkauft hätte, könnte dies rückgängig machen und sie stattdessen dem höher bietenden Konkurrenten andienen.
Der Conti-Aktienkurs stieg am Donnerstag leicht auf 72,20 Euro. Er reagierte also kaum auf die vorgelegten Zahlen zum zweiten Quartal, die etwas besser waren als vom Kapitalmarkt erwartet. Offenbar nahm man Conti auch nicht übel, dass der Vorstand die Umsatzprognose für dieses Jahr vorsichtig in Frage gestellt hat: Man plane zwar weiterhin mit einem Umsatz von mehr als 26,4 Milliarden Euro. Insbesondere durch die deutlichen Produktionskürzungen der Autohersteller in Amerika, sei dieses Ziel jedoch inzwischen schwieriger zu erreichen, erklärte Wennemer im Zwischenbericht. Keine Abstriche machte der Vorstandschef indes beim operativen Ergebnisziel: Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) in Relation zum Umsatz soll 2008 über dem Vorjahreswert von 9,3 Prozent landen. Dabei sind Abschreibungen aus der VDO-Kaufpreisallokation sowie Restrukturierungs- und Integrationskosten ausgeklammert.
Conti bewertet die Aussichten für die Autobranche düster
Nicht alle im Markt glauben, dass Conti sein Renditeziel wirklich erreicht: „Die 9,3 Prozent tatsächlich zu übertreffen, dürfte schwierig werden“, sagte Marc-René Tonn vom Bankhaus M.M. Warburg. Der Analyst begründet seine Skepsis mit der Abschwächung der Autokonjunktur und den im zweiten Halbjahr drohenden Produktionskürzungen europäischer Hersteller wie Daimler. Daher werde er sein bisheriges Kursziel für Conti von 100 Euro überprüfen, sagte Tonn.
Auch Conti bewertet die Aussichten für die Autobranche düsterer als zuletzt. „Die Konsumenten reagieren auf den Ölpreisanstieg mit einer niedrigeren Fahrtätigkeit und einer zunehmenden Zurückhaltung beim Neuwagenkauf“, erklärte der Konzern. Das drücke auf die Nachfrage im Reifengeschäft, das ohnehin unter der Verteuerung der Rohstoffe leidet und schrumpfende Gewinne verzeichnet. Im Lauf des Jahres hoffe der Konzern aber, die Belastungen kompensieren zu können. „Die vorgenommenen Preiserhöhungen werden erst zeitverzögert Ergebniswirkung zeigen.“
Wie schon im ersten Quartal zeigen sich im Ertragsbild des Konzerns hohe Belastungen aus der Übernahme des Wettbewerbers Siemens VDO. Aufgrund des Kaufs sind die Nettofinanzschulden auf 11 Milliarden Euro hochgeschnellt. Dies katapultierte den Zinsaufwand im ersten Halbjahr auf 415 (Vorjahr: 46) Millionen Euro. Hinzu kamen einmalige Restrukturierungs- und Integrationskosten sowie Abschreibungen auf den VDO-Kaufpreis. Unter dem Strich brach der Nettogewinn zur Halbzeit auf 386 (586) Millionen Euro ein. Die Ebit-Rendite schmolz auf 6,9 (11,4) Prozent ab. Nach Ansicht von Schaeffler liegen die Ergebnisse „im Rahmen der Erwartungen“. Zugleich betonte ein Sprecher des Familienunternehmens: „Wir sehen unseren Angebotspreis bestätigt.
Waffen im Abwehrkampf
Der Conti-Vorstand hat zur Abwehr des Schaeffler-Vorstoßes keine freie Hand. Das schreibt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vor. Dort ist seit dessen Verabschiedung vor sieben Jahren geregelt: Das angegriffene Management hat im Prinzip eine Neutralitätspflicht; schließlich soll es sich seine Eigentümer nicht selbst aussuchen können.
Schon seit der offiziellen Ankündigung des Übernahmeangebots durch Schaeffler darf der Conti-Vorstand deshalb keine Handlungen mehr vornehmen, die dessen Erfolg verhindern könnten (“Giftpillen“) - etwa eine künstliche Verteuerung der Aktien durch Erwerb eigener Anteile oder durch Ausgabe neuer. Verboten wäre auch der Verkauf wertvoller Unternehmensbestandteile (“Kronjuwelen“).
Erlaubt sind dagegen „Handlungen im normalen Geschäftsgang“ und die Suche nach einem „Weißen Ritter“, also einem dem Management angenehmeren Konkurrenzangebot. Auch eine ablehnende Stellungnahme ist möglich, zumal der Vorstand der „Zielgesellschaft“ - ebenso wie dessen Aufsichtsrat - sogar verpflichtet ist, sich öffentlich zu äußern.
Zulässig ist schließlich im Ernstfall die Einberufung einer Hauptversammlung, um konkrete Abwehrmaßnahmen zu beschließen. Um dies zu erleichtern, sieht das Gesetz verkürzte Fristen für zahlreiche Regularien vor. Sogar der Versammlungsort darf dann beliebig festgesetzt werden. Der Angreifer und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) müssen umgehend von der Einberufung verständigt werden. Wirtschaftsrechtler bezweifeln allerdings, dass all das innerhalb des engen Zeitkorridors von maximal acht Wochen gelingt, den das WpÜG für den Übernahmekampf vorsieht. Zudem könnte die Umsetzung von Beschlüssen, die auf einem solchen außerordentlichen Aktionärstreffen gefasst würden, wiederum durch Anfechtungsklagen verzögert werden. (jja.)