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Anti-Doping-Kampf Eine großangelegte Heuchelei

01.03.2006 ·  In Deutschland gibt es keinen wirksamen Anti-Doping-Kampf mehr. Auf der Vorderbühne wird empört über Doping geredet, der Finger auf die anderen gerichtet. Die Hinterbühne ist durch ein „Weiter so“ geprägt. Ein Standpunkt von Helmut Digel.

Von Helmut Digel
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Vor Jahren war es üblich, daß sich in Deutschlands Leichtathletik-Arenen noch Athletinnen und Athleten offen zum Kampf gegen den Dopingbetrug bekannten. Hochsprung-Olympiasiegerin Heike Henkel demonstrierte damals ihre Einstellung, indem sie ein T-Shirt mit der Aufschrift "To be top without Doping" überstreifte. Ihr Trainer Gerd Osenberg bekannte sich gleichermaßen öffentlich zu einem sauberen Hochleistungssport. Ganze Teams unterwarfen sich freiwillig zusätzlichen Wettkampf- und Trainingskontrollen und stellten sich beispielsweise als Probanden für Blutproben zur Verfügung. Zahlreiche, vielfältige Veranstaltungen gegen den Dopingbetrug fanden statt.

Seit damals hat sich in Deutschland die Situation dramatisch geändert. Die große Mehrheit der Spitzenathleten schweigt, wenn vom Doping die Rede ist. Die Trainer nehmen im aktiveren Anti-Doping-Kampf allenfalls eine nachgeordnete Rolle ein. Die Funktionäre reagieren meist nur dann, wenn über die Medien Delikte des Hochleistungssports offengelegt werden; und die offizielle Sportpolitik zeichnet sich nicht selten durch eine oberflächliche Rhetorik aus.

Anmaßende Trainer, unwissende Funktionären

Es findet wohl ein Dopingdiskurs statt - im Mittelpunkt stehen dabei jedoch die anderen. Die eigenen Athleten werden bedauert, weil sie angeblich sehr viel häufiger und konsequenter kontrolliert werden als die Konkurrenz. Kritisiert werden die internationalen Fachverbände, das Internationale Olympische Komitee und die Welt-Anti-Doping-Agentur. Trainer wie Jochen Behle maßen sich an, Entscheidungen von internationalen Experten in Frage zu stellen, wenn ihre eigenen Athleten betroffen sind. Sie werden dabei unterstützt von unwissenden Funktionären, und nicht selten erhalten sie auch parteiische Unterstützung durch die eigenen medizinischen Experten.

Betroffene Athleten bekunden tränengerührt ihre Unschuld, erreichen durch ihre Sympathie erheischenden Aktionen die Unterstützung der Zuschauer und die große Mehrheit der Massenmedien. Besonders das Fernsehen spielt dieses Spiel mit ganz eigenen Inszenierungen im Sinne einer mehr oder weniger guten Unterhaltung mit. Deutschland ist sauber, Deutschland hat eine Moral, Deutschland ist vorbildlich, wir sind Deutschland!

Der Sport gefährdet seine Autonomie

Ganz anders verhält es sich mit "denen da draußen" und jenen von "da drüben". Athleten werden in Italien angeblich kriminalisiert, die italienische Polizei maßt sich an, das Olympische Dorf zu kontrollieren. Bei der Tour de France gibt es Razzien, und in mehreren Ländern nimmt man nicht hin, daß Athleten bereit sind, mittels Medikamentenmißbrauch ihre eigene Gesundheit zu gefährden. Deutschland ist hingegen ein freies Land. Hier verweist man auf die besondere Freiheit, die sich dadurch auszeichnet, daß man seinen Körper selbst zerstören darf, ohne daß der Staat dies verhindern könnte. Deutschland ist ein freies Land, in dem der Sport auf seine Autonomie zu achten hat, auch dann, wenn seine Autonomie doch gerade durch den Dopingsumpf, in den der Sport nicht ganz unverschuldet geraten ist, gefährdet wird.

Die Fakten und die Entwicklungen sprechen freilich eine ganz andere Sprache. Nicht die anderen waren es, die zuerst eine Dopingkontrolle unterlaufen haben. Es war ein deutscher Trainer, der im Sinne einer besonderen Innovation anstelle seines Athleten den eigenen Urin in die Kontrolle einschleuste. Es waren deutsche Sprinterinnen, die in Südafrika in ihren Scheiden Fremdurin, in einem Beutel mitgetragen, bei der Dopingkontrolle abgaben und damit eine Methode kreierten, die mittlerweile weltweit Nachahmung gefunden hat.

Es waren deutsche Trainer, deutsche Sportler

Es waren deutsche Schwimmer, die bei den Olympischen Spielen in Montreal bereits 1976 versuchten, sich einen unerlaubten Vorteil zu verschaffen, indem sie Luft in ihren Darm bliesen. Es war ein deutscher Trainer, der seine Athletinnen wie Tiere im Tierexperiment behandelt hat. Clenbuterol, eine Substanz zur Kälbermast, war bei der Leistungssteigerung von Kathrin Krabbe, Grit Breuer und weiteren ehemaligen DDR-Athletinnen ganz wesentlich beteiligt.

Es war schließlich auch ein deutscher Fall, in dem ein Athlet behauptet hat, daß die erhöhten Nandrolon-Werte, die eine Analyse seiner Urinprobe an den Tag brachten, auf ein Attentat mittels einer Zahnpasta zurückzuführen sei. Es war ein deutscher Ringer, es war ein deutscher Radsportler, es war eine deutsche Marathonläuferin... Die beispielhafte Rolle, die Deutschland in bezug auf den Betrug im Hochleistungssport gespielt hat, könnte fortgeschrieben werden.

Zunächst vor der eigenen Türe kehren

Es gibt deshalb gute Gründe, warum außerhalb von Deutschland viele irritiert sind in bezug auf die Rolle, die deutsche Athleten im internationalen Spitzensport spielen. Es gibt gute Gründe, warum auch deutsche Athleten den Zielkontrollen unterworfen werden - und zwar, weil ein besonderer Verdacht besteht. Es gäbe noch sehr viel bessere Gründe, wenn wir aus all dem die Lehre ziehen würden, daß wir zunächst einmal vor unserer eigenen Türe zu kehren haben, daß unser "Wir sind Deutschland" sich eigentlich dadurch auszeichnen müßte, daß wir die Dopingbetrüger an den Pranger stellen, daß wir alles tun, um die sauberen Athleten zu schützen, und daß wir insbesondere verhindern, daß immer wieder junge Athleten den Rubikon überschreiten und sich auf die Seite der Manipulation begeben. Doch davon sind wir weit entfernt.

Seit mehr als zehn Jahren wird die Notwendigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes diskutiert, werden die Befürworter einer derartigen Aktion vertröstet, werden die damit verbundenen Probleme vertagt. Jahr für Jahr wurde versprochen, daß das Arzneimittelgesetz dahingehend zu überprüfen ist, ob es wirklich auch in bezug auf den Dopingbetrug wirksam ist. Der Abschlußbericht dieser Untersuchung ist mittlerweile in den Schubladen der verantwortlichen Behörden verschwunden.

Öffentliche Empörung wird zur Schau gestellt

Mit großem Pomp wurde die Nationale Anti-Doping-Agentur ins Leben gerufen. Daß sie heute nach wie vor unzureichend ausgestattet ist, kaum eine besondere Autorität aufweist und den größten Teil der ihr zugewiesenen Aufgaben nicht erfüllen kann, das kümmert nur ganz wenige. Daß die Anzahl der Trainings- und Wettkampfkontrollen angesichts wachsender Kosten eher rückläufig ist - wen stört es? Daß sich die Pharmaindustrie, wie auch die übrige Wirtschaft, die ganz erheblich vom Sport profitiert, sich am Anti-Doping-Kampf so gut wie gar nicht beteiligt - wer stellt es in Frage?

Was kommt bei all dem zum Ausdruck? Die aktuelle Situation im Kampf gegen den Dopingbetrug zeichnet sich in Deutschland durch eine großangelegte Heuchelei aus, die unter Legitimationsgesichtspunkten höchst erfolgreich ist. Auf der Vorderbühne wird über Doping geredet. Öffentliche Empörung wird zur Schau gestellt. Der Finger wird auf die anderen gerichtet. Die Hinterbühne ist hingegen durch ein "Weiter so" geprägt.

Es reicht, wenn man reagiert, agieren ist nicht erforderlich. Die Zeit ist von Kurzlebigkeit geprägt, schnell wird vergessen, was gestern war. Wer abhakt und zur Tagesordnung übergeht, kann sich der Unterstützung seines Handelns sicher sein. Von dem Problem des Dopings, das kann als sicher gelten, wird man dabei gewiß immer wieder eingeholt. Doch die Mehrheit, die das Problem verdrängt, ist die Mehrheit, die das Sagen hat. Heucheln und verdrängen hat eine größere Legitimationswirkung als aufklären und verfolgen. Die kleine Minderheit bleibt die Minderheit, die sich der Aufklärung verschrieben hat. Sie ist allenfalls Nestbeschmutzer, unbeliebt, und - was dabei entscheidend ist - letztendlich ist sie wirkungslos.

Professor Helmut Digel, Tübinger Sportwissenschaftler, war Vizepräsident des Nationalen Olympischen Komitees. Er amtiert als Vizepräsident ndes Internationalen Leichtathletik Verbandes.

Aus dem italienischen Anti-Doping-Gesetz

Artikel 9 (Strafbestimmungen)

1. Außer bei Straftaten erschwerenden Charakters wird mit Haft von drei Monaten bis zu drei Jahren und Geldstrafe von 5 Millionen Lire (2590 Euro; d. Red.) bis zu 100 Millionen Lire (518000 Euro) bestraft, wer Mittel oder biologisch oder pharmakologisch wirkende Substanzen ..., die keinen Heilungszweck haben und den physisch-körperlichen oder biologischen Zustand des Organismus mit dem Ziel verändern können, die Wettkampfleistungen der Sportler zu verfälschen, oder welche die Ergebnisse der Kontrollen bezüglich des Gebrauchs solcher Mittel und Substanzen verändern sollen, anderen verschafft, sie selbst einnimmt oder jedenfalls ihre Anwendung begünstigt.

2. Die Strafe wie in Absatz 1 wird... auch gegen jeden verhängt, der medizinische Praktiken..., die keinen Heilungszweck haben und den physisch-körperlichen oder biologischen Zustand des Organismus mit dem Ziel verändern können, die Wettkampfleistungen der Sportler zu verfälschen, oder welche die Ergebnisse der Kontrollen bezüglich des Gebrauchs solcher Mittel und Substanzen verändern sollen, anwendet oder sich ihnen unterzieht.

3. Die Strafe wie Absätze 1 und 2 wird verschärft:

a) wenn die Tat einen gesundheitlichen Schaden zur Folge hat;

b) wenn die Tat an einem Minderjährigen begangen wird;

c) wenn die Tat von einem Mitglied oder einem Beschäftigten des Coni (italienischer Sportverband; d. Red.) oder eines nationalen Sportbundes, einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer Förderstelle begangen wird, die vom Coni anerkannt sind.

4. Wenn die Tat von einem Angehörigen der Heilberufe begangen wird, hat die Verurteilung ein zeitlich begrenztes Berufsausübungsverbot zur Folge.

...

7. Wer die Mittel... über andere Wege in den Handel bringt als über die allgemeinen oder die Krankenhausapotheken, die für die Allgemeinheit zugänglichen Dispensarien und die anderen Einrichtungen, die unmittelbar Heilmittel zur Anwendung am Patienten zur Verfügung halten, wird mit Haft von zwei bis zu sechs Jahren und mit Geldstrafe von 10 Millionen Lire (5180 Euro; d. Red.) bis zu 150 Millionen Lire (777000 Euro) bestraft.

Quelle: F.A.Z., 28.02.2006, Nr. 50 / Seite 31
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