10.05.2005 · Gegen Kardinal Roberto Tucci und den Jesuitenpater Pasquale Borromeo von Radio Vatikan hat ein römisches Gericht eine Strafe von zehn Tagen Haft verhängt: Sie wurden der Gesundheitsgefährdung in der Öffentlichkeit durch Elektrosmog für schuldig befunden.
Von Heinz-Joachim Fischer, RomGegen den Kardinal Roberto Tucci und den Jesuitenpater Pasquale Borromeo hat ein römisches Gericht eine Strafe von zehn Tagen Haft verhängt. Die beiden Verantwortlichen des päpstlichen Rundfunksenders "Radio Vatikan", Präsident und Generaldirektor, wurden der Gesundheitsgefährdung in der Öffentlichkeit durch Elektrosmog für schuldig befunden. "Gefährliches Wegwerfen von Sachen" nach Paragraph 674 des italienischen Strafgesetzbuches war die Begründung.
Die Sendeanlage des Vatikansenders, 1931 eingerichtet und ungefähr 20 Kilometer nordwestlich von Rom gelegen, habe mit der Ausstrahlung ihrer Programme von den rund 50 bis zu 100 Meter hohen Sendemasten mit starken Frequenzen in alle Welt die gesetzlich zugelassenen Grenzwerte erheblich überschritten.
Kompetenzstreit zwischen Vatikan und Republik
Ermittlungen waren vor sechs Jahren aufgenommen worden, nachdem sich Anwohner der in den vergangenen Jahrzehnten erbauten Siedlungen über die elektromagnetische Umweltverschmutzung mit möglichen, bislang wissenschaftlich noch nicht verifizierten Folgen beschwert hatten. Da das Sendergelände, früher im Besitz des deutschen Theologen-Kollegs "Germanicum", extraterritoriales Gebiet ist, kam es zu einem Kompetenzenstreit zwischen dem Vatikanstaat und der Republik Italien.
Die italienischen Stellen entschieden ihn mit der Drohung für sich, andernfalls den Strom abzudrehen. Gegen das Urteil der Richterin Luisa Martoni will der Vatikan Berufung einlegen. Niemand sei zu Schaden gekommen, sagte der vatikanische Programmleiter Lombardi.