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Benedikt XVI. Neuer Papst will Geschiedenen Kommunion gewähren

22.04.2005 ·  Einem Zeitungsbericht nach hat Benedikt XVI., als er noch Leiter der Glaubenskongregation war, angeregt, daß Geschiedene künftig an der Eucharistiefeier teilnehmen dürfen. Damit würde er seinem konservativen Ruf entgegenwirken.

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Die Katholische Kirche könnte einem Pressebericht nach „schuldlos“ Geschiedenen künftig die heilige Kommunion gewähren.

Eine entsprechende Änderung habe Papst Benedikt XVI. ausgearbeitet, als er noch Leiter der Glaubenskongregation gewesen sei, berichtete die italienische Tageszeitung „La Repubblica“ am Freitag. Bislang dürfen katholische Geschiedene nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen. Künftig solle der Ehepartner, der den anderen nicht verlassen habe und somit zur Scheidung „gezwungen“ worden sei, die Kommunion aber erhalten, berichtete die Zeitung.

Eine entsprechende Änderung in der katholischen Glaubenslehre wäre aus theologischer, besonders aus pastoraler Sicht eine Sensation. Laut "La Repubblica" haben sich viele Bischöfe und Kardinäle gegen das Dokument widersetzt, aber Ratzinger soll sich dafür stark gemacht haben. In der Praxis ist allerdings so, daß mancher Gemeindepriester schon jetzt wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion gewährt - entweder, weil er die persönlichen Lebensumstände der Meßbesucher nicht kennt, oder weil er dire römische Vorschrift, Wiederverheirateten die Kommunion zu verweigern, für falsch hält.

Ein wirklich Großer dieser Erde

Falls Ratzingers Vorschlag Wirklichkeit würde, müßte allerdings bei der Frage nach der Kommuniongewährung zuvor die Schuld an der Scheidung geklärt werden. Im deutschen Recht ist das Verschuldens-Prinzip seit längerem abgeschafft, es gilt das Zerrüttungs-Prinzip, nach dem beide Partner gleichermaßen Verantwortung für das Mißlingen der Ehe tragen.

Zu seiner Zeit als Kardinal habe Joseph Ratzinger zudem verfügt, daß Bischöfe und Kardinäle künftig erst mit 80 Jahren dem Papst ihren Rücktritt anbieten müssen. Bislang liegt die Altersgrenze bei 75 Jahren. Der Papst entscheidet dann, ob er den Kirchenvertreter im Amt beläßt oder nicht.

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