08.07.2008 · Die beiden Münchner U-Bahn-Schläger sind wegen versuchten Mordes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der 21 Jahre alte Türke Serkan A. muss für zwölf Jahre ins Gefängnis, der 18 Jahre alte Grieche Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Haft. Die Verteidiger haben bereits Revision angekündigt.
Harte Strafen für die beiden Münchner U-Bahn-Schläger: Das Landgericht München verurteilte sie am Dienstag wegen versuchten Mordes. Der 21-jährige Türke Serkan A. erhielt eine Haftstrafe von zwölf Jahren nach Erwachsenenstrafrecht und der 18 Jahre alte Grieche Spyridon L., der zur Tatzeit noch 17 war, achteinhalb Jahre nach dem milderen Jugendstrafrecht.
In seiner Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter die Tat als „brutal und kaltblütig“. Diese sei an „Rohheit nicht zu überbieten“. Die beiden Männer hätten in „erbarmungsloser“ und „gnadenloser“ Weise zugeschlagen. Ihnen sei bewusst gewesen, dass sie ihrem Opfer tödliche Verletzungen hätten zufügen können. Es liege damit „bedingter Tötungsvorsatz“ vor.
Richter: „völlig sinnlose Tat“
Die beiden hätten den möglichen Tod des Pensionärs billigend in Kauf genommen. Durch den Alkoholkonsum der beiden vor der Tat sei ihr „natürliches Hemmungsvermögen“ zwar eingeschränkt, ihre Steuerungsfähigkeit aber nicht beeinträchtigt gewesen. Diese „völlig sinnlose Tat“ stehe „auf sittlich niedrigster Stufe“.
Die Verteidiger der beiden Männer erklärten, in jedem Fall Revision einlegen zu wollen. Der Anwalt von Spyridon L., Wolfgang Kreuzer, sagte, Richter Baier habe wohl zeigen wollen, „was eine bayerische Harke ist“. Kreuzer und auch die beiden Verteidiger von Serkan A. bestritten, dass es sich bei dem Überfall um einen versuchten Mord handelte. Rechtsanwalt Oliver Schmidt sagte, außerdem hätte nach seiner Auffassung bei seinem zur Tatzeit 20 Jahre alten Mandanten Serkan A. nicht das Erwachsenenstrafrecht hinzugezogen werden dürfen.
CSU für Abschiebung
Die CSU fordert die Abschiebung der beiden Täter nach der Entlassung. Der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) schloß sich am Dienstag nach der Urteilsverkündung der Forderung mehrerer CSU-Politiker nach einer Ausweisung der beiden Münchner U-Bahnschläger an. „Zum Schutz der Bevölkerung“ sei dies dringend notwendig, sagte Beckstein. Eine Abschiebung werde „sicherlich nicht einfach“ durchzusetzen sein. Dies hätten andere Fälle von jugendlichen Straftätern gezeigt. „Wir werden uns aber in jedem Fall anstrengen“, betonte der Ministerpräsident. SPD und Grüne warfen der CSU Populismus vor.
Die Stadt München betonte in einer ersten Reaktion, eine Abschiebung sei nur möglich, wenn die Staatsanwaltschaft auf die weitere Vollstreckung der Strafe verzichte. Erfahrungsgemäß erlasse die Staatsanwaltschaft aber erst nach Verbüßen von ein bis zwei Dritteln der Haftzeit einen solchen Bescheid.
Debatte über Jugendkriminalität
Der Überfall in der U-Bahn hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die jungen Männer hatten einen 76-jährigen ehemaligen Lehrer zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt. Die Jugendkammer folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft, blieb nur im Fall des 18-Jährigen ein halbes Jahr darunter.
Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert und für Serkan A. höchstens vier Jahre und für Spyridon L. eine „angemessene“ Jugendstrafe verlangt. Der ehemalige Lehrer hatte die beiden Männer, die in der U-Bahn rauchten, auf das Rauchverbot hingewiesen. Nach dem Aussteigen waren sie von hinten über ihn hergefallen. Das Verbrechen vier Tage vor Weihnachten 2007 war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden und hatte eine bundesweite Debatte über Jugendkriminalität ausgelöst.
Neuer Beweisantrag abgelehnt
Die Angeklagten hatten die Tat gestanden. Vor Gericht wies das Opfer die Bitte der Täter um Entschuldigung zurück und bezweifelte deren Aufrichtigkeit. „Sie haben mit meinem Kopf Fußball gespielt“, sagte der 76-Jährige. Gutachter bescheinigten beiden Tätern volle Schuldfähigkeit und hohes Aggressionspotenzial.
Kurz vor der Urteilsverkündung beantragten die Verteidiger von Serkan A., erneut in die Beweisaufnahme einzutreten und Zeugen zu laden. Das Opfer des Überfalls könnte die Täter durch eine rassistische Äußerung provoziert haben, erklärte Rechtsanwalt Michael Gallus. Serkan hatte ausgesagt, nach der Beschimpfung des 76-Jährigen als „deutsches Schwein“ habe der Mann beim Aussteigen aus der U-Bahn gesagt: „Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht.“
Ein ehemaliger Schüler könne möglicherweise bestätigen, dass der pensionierte Lehrer auch in der Schule eine rassistische Äußerung gemacht habe, sagte Verteidiger Gallus. Staatsanwalt Laurent Lafleur warf dem Anwalt eine absolute Unverfrorenheit und „besonders niederträchtige Art der Verteidigung“ vor. Das Gericht lehnte den Antrag ab.
Jugendstrafrecht
Beim Jugendstrafrecht steht die Erziehung, nicht die Bestrafung im Vordergrund. Für jugendliche Straftäter, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendstrafrecht uneingeschränkt. Das trifft auf den jüngeren Spyridon L. zu, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war. Wer 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. Hier entscheidet das Gericht, ob das in der Regel härtere Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Der ältere Angeklagte Serkan A. war bei der Tat 20 Jahre alt - seine Verteidiger wollten deshalb auch für ihn ein Urteil nach Jugendstrafrecht.
Die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts gelten im Jugendstrafrecht nicht unmittelbar. Stattdessen gibt es Erziehungsmaßnahmen und Arreste. Die Jugendstrafe - also Freiheitsstrafe - als härteste Maßnahme soll nur unter besonderen Voraussetzungen verhängt werden: Es müssen beim Täter „schädliche Neigungen“ vorliegen, oder es muss eine besondere Schwere der Schuld gegeben sein. Beides hatte der Staatsanwalt in diesem Fall bejaht.
Die Dauer der Jugendstrafe beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Für Verbrechen, für die das allgemeine Strafrecht mehr als zehn Jahre vorsieht - etwa Mord oder versuchter Mord -, kann die Staatsanwaltschaft auch für Jugendliche bis zu zehn Jahre betragen. Das Gericht soll die Strafe aber so bemessen, dass eine erzieherische Wirkung auf den Jugendlichen erzielt werden kann.
Neu ist die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche, die der Bundestag am 20. Juni geschaffen hat. Damit können besonders gefährliche Kriminelle, die mindestens sieben Jahre Jugendstrafe bekommen haben, nach Haftverbüßung weiter eingesperrt werden. Zwei Gutachten müssen aber ihre Gefährlichkeit belegen.
Richtiges und nachvollziehbares Urteil
Patrick Hawighorst (Patrick-OS)
- 08.07.2008, 14:52 Uhr
Richtig !
tarkan Tan (tarkan-tan)
- 08.07.2008, 15:00 Uhr
Richtig so. Lange Haftstrafen für die Täter.
Lars Kuntermann (Leserlein)
- 08.07.2008, 15:01 Uhr
"Volk" ist eben nicht gleich "Volk"
Arndt Ludwig (Lorddersith)
- 08.07.2008, 15:36 Uhr
Konsequenzen des eigenen Handelns erfahren
Los Närgli (lma666)
- 08.07.2008, 15:47 Uhr