Das Schweizer Bundesgericht hat endgültig die Beschwerde der wegen Dopings gesperrten Eisschnellläuferin Claudia Pechsteins gegen das Cas vom 25. November abgelehnt. In seiner Begründung erklärte das Bundesgericht, dass es lediglich überprüfe, ob es bei dem Cas-Verfahren zu formalen Fehlern gekommen sei. Das war offenbar nicht der Fall. Zu inhaltlichen Aspekten wie etwa der Präsentation neuer Gutachten könne das Gericht keine Beurteilung abgeben, hieß es.
Die fünfmalige Olympiasiegerin Pechstein erklärte indes, dass sie den Kampf um ihre Rehabilitation fortsetzen wolle. Die Berlinerin will nun ebenfalls vor dem Schweizerischen Bundesgericht ein Revisionverfahren beantragen, das Ende des laufenden Monats auf den Weg gebracht sein soll.
„Ich finde es bemerkenswert, dass das Bundesgericht in seiner Urteilsbegründung betont, dass es ihm im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht möglich war, die neuen Gutachten zu berücksichtigen“, sagte Pechstein und bewertete die Begründung positiv: „Ich schöpfe daraus neue Hoffnung für das Revisionsverfahren, denn hier stehen diese Erkenntnisse im Mittelpunkt“, erklärt Claudia Pechstein. „Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, früher oder später vollständig rehabilitiert zu werden.“
Pechstein kündigt Revisionsantrag an
Der Präsident der Deutschen Eisschnelllaufgemeinschaft (DESG),Gerd Heinze, erfuhr in Vancouver von der Entscheidung des Gerichts. „Wir müssen das akzeptieren und können das nur so zur Kenntnis nehmen“, sagte Heinze. „Hier bei Olympia werden wir als Verband nichts weiter dazu sagen.“ Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), teilte lediglich mit: „Das ist erneut ein formales Urteil und ändert nichts am Sachverhalt.“
Für Heinze und die DESG sei das Urteil indes nicht überraschend gekommen. Ziel des umfangreichen Beschwerdeantrags im Hauptverfahren sei es vor allem gewesen, ein mögliches Revisionsverfahren zu erleichtern, meinte Heinze. Nach der Bestätigung der Zwei-Jahres-Sperre durch den Cas am 25.November müssen Pechsteins Anwälte den Antrag auf Revision bis zum März stellen. Pechsteins Anwalt Simon Bergmann kündigte an, ihn fristgemäß einzureichen. „Die aktualisierte wissenschaftliche Bewertung des Blutbildes meiner Mandantin wird Bestandteil unseres Revisionsantrages sein“, teilte Bergmann mit.
Disziplinarverfahren beim Arbeitgeber
Pechsteins Anwalt Simon Bergmann blieb gelassen: „Diese Entscheidung kommt für uns nicht überraschend, schließlich hatte das Bundesgericht bereits den Eilantrag unserer Mandantin auf ein Startrecht bei Olympia abschlägig beschieden und damit begründet, die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren seien gering“, sagte Bergmann. Das Schweizer Bundesgericht hatte am 26. Januar einen Eilantrag Pechsteins auf Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zum endgültigen Urteilsspruch abgelehnt. Damit war klar, dass Pechstein nicht bei den Winterspielen in Vancouver (12. bis 28. Februar) starten darf.
Ungemach droht der Bundespolizistin Pechstein nach dem neuesten Richterspruch nun allerdings durch ihren Arbeitgeber. Das Disziplinarverfahren war bisher ausgesetzt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte mehrfach erklärt, erst den Ausgang des Hauptverfahrens abwarten zu wollen. Nach der ablehnenden Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes könnte das Disziplinarverfahren gegen Pechstein nun wieder aufgenommen werden.
Falsche Berufswahl
Edwin Klein (edelkin)
- 10.02.2010, 18:37 Uhr
