Home
http://www.faz.net/-g87-varw
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Rechtsstreit Warhols Hand

01.08.2007 ·  Eine eigene Verwertungs- und Beglaubigungsindustrie hat sich um die Werke Andy Warhols gebildet. Joe Simon-Whelan tritt als Hauptkläger in eigener Sache auf, wurde doch sein Besitz zweifach entwertet. In diesem Fall geht es um mehr als nur die wiederholte Abstemplung als „DENIED“.

Von Lisa Zeitz, New York
Artikel Bilder (2) Video (1) Lesermeinungen (0)

Die Preise für Andy Warhol scheinen ins Unermessliche zu steigen, wie die New Yorker Frühjahrsauktionen mit Zuschlägen bei 25 Millionen Dollar für seine „Lemon Marilyn“ und 64 Millionen für seinen „Green Car Crash“ vor Augen geführt haben. Für manchen Besitzer eines - vermeintlichen - Warhol-Werks ist das Anlass genug, sich zitronengelb oder crash-grün zu ärgern, wenn nämlich jenes Werk eben nicht die Anerkennung des „Andy Warhol Art Authentication Board“ findet. Jetzt steht die in New York ansässige Expertenkommission wieder einmal im Kreuzfeuer der Kritik: Die Anwaltskanzlei Dreier LLP hat bei einem New Yorker Gericht eine Multimillionen-Dollar-Sammelklage eingereicht, die sich nicht nur gegen das „Board“ richtet, sondern auch gegen die Stiftung, aus der es hervorgegangen ist, gegen deren Verkaufsagenten Vincent Fremont und gegen Warhols Nachlass.

Hauptkläger ist der in London lebende amerikanische Filmproduzent Joe Simon-Whelan, dessen Warhol-Selbstporträt die Kommission zweimal abgelehnt hat. Er klagt auf zwanzig Millionen Dollar Schadensersatz und wirft der Stiftung vor, ein verschwörerisches und korruptes Unternehmen zu sein, das die völlige Dominanz des Warhol-Markts anstrebe und originalen Werken die Echtheitsbestätigung vorenthalte, um durch künstliche Verknappung den Wert der eigenen Warhol-Arbeiten zu steigern.

Nachlassverwalter in eigener Sache?

Der Mitangeklagte Fremont soll als Verkaufsagent der „Andy Warhol Foundation for the Visual Arts“ seit Warhols Tod 1987 Kunst für geschätzt mehr als 200 Millionen Dollar verkauft haben. Bis 1990 habe Fremont bis zu fünfzig Prozent an Kommissionen eingestrichen, so vermutet Simon-Whelans Anwalt Seth Redniss auf Anfrage dieser Zeitung, später bekam er zehn, dann sechs Prozent. Sowohl Fremont als auch der mittlerweile verstorbene Nachlassverwalter Fred Hughes stellten nach Warhols Tod Echtheitsbestätigungen aus.

Joe Simon-Whelan hat 1988 bei einem New Yorker Kunsthändler für 195 000 Dollar einen sechzig mal fünfzig Zentimeter großen Siebdruck mit Warhols Selbstporträt gekauft, der am Rand eine handschriftliche Echtheitsbestätigung von Fred Hughes trägt. Auch Fremont soll den Siebdruck 1987 für echt erklärt haben. Das Bild ist 1965 entstanden: Andy Warhol gab seinem Freund Richard Ekstract eine Schablone mit seinem Selbstporträt, damit dieser von einem Drucker eine kleine Anzahl von Siebdrucken anfertigen lassen konnte. Die Bilder verteilte Warhol später, als Dank für verschiedene Gefälligkeiten, an Ekstract selbst und andere Personen. Es herrscht Einigkeit darüber, dass Warhol ein Werk nicht angefasst haben muss, damit es als authentisch gilt - nicht umsonst hieß sein Atelier factory.

Doppelte Ablehnung mit Konsequenzen

Im Jahr 2001 fand Simon-Whelan einen Käufer für sein Bild, der bereit war, zwei Millionen Dollar zu bezahlen - unter der Bedingung, dass das „Authentication Board“ die Echtheit bestätige. Der Schock war groß, als es mit dem roten Stempel „DENIED“ auf der Rückseite zurückkam. Simon-Whelan reichte es ein zweites Mal mit unterstützenden Briefen von ehemaligen Factory-Mitarbeitern wie Paul Morrissey ein, doch das Resultat war ein zweiter Stempel „DENIED“, der wie zum Hohn auf der Vorderseite der Leinwand durchscheint. Als einen der Gründe für die Ablehnung gab die Kommission an, dass das Bild auf Baumwolle und nicht auf Leinen gedruckt sei. „Und wenn es auf Toilettenpapier gedruckt wäre“, sagt Anwalt Seth Redniss, „solange Warhol es autorisiert hat, ist es authentisch.“ Die zwanzig Millionen Dollar Schadensersatz für Simon-Whelan wertet die Anwaltskanzlei übrigens nur als Ausgangspunkt: „Seit die Klage eingereicht wurde“, sagt Redniss, „haben sich noch eine Menge weiterer Leute bei uns gemeldet.“

Quelle: F.A.Z., 28.07.2007, Nr. 173 / Seite 45
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen