23.09.2008 · Verkaufen? Vererben? Stiften? Jeder nimmt gern große Kunst. Aber auch Ritterkreuze und Weihnachtsmänner suchen ein Zuhause.
Von Peter RawertHeinrich K. hatte eine beachtliche Sammlung zusammengetragen - einige tausend Orden und Ehrenzeichen aus mehr als vier Jahrhunderten. Mit Akribie hatte er ihre Geschichte studiert, und nicht nur die Vitrinen seines Wohnzimmers waren prall gefüllt mit Eichenlaub und Schwertern. Auch Dutzende von Schubladen und Kästchen in Dachböden und Kellerräumen quollen über von vergangener Glorie: Medaillen, Bruststerne, Großkreuze; aus Bayern, Preußen, Russland.
Als der Sammler starb, war seine Familie einig, verkauft sollte alles werden. Niemand hatte sich je so recht für die Leidenschaft des Patriarchen interessiert. Fest stand bloß, dass er ein bürgerliches Vermögen in sein Hobby investiert hatte. Aber was da genau im Nachlass schlummerte, war so rätselhaft wie der Impetus des Verschiedenen zum Erwerb all der behüteten Schätze.
Die Erben sind beschäftigt
„Mehrere Jahre hat es gedauert, alles zu verwerten“, weiß der Sohn des Sammlers leidvoll zu berichten. Ein Verzeichnis aller Stücke existierte nicht; mühsam mussten zunächst Bestände aufgenommen werden. Die Hoffnung auf einen Gesamtverkauf zerschlug sich schnell. Kein einzelner privater Erwerber oder auch Händler war bereit, eine Sammlung dieser Größe abzunehmen. Eine einzige Versteigerung, so wiederum bestätigten mehrere Auktionshäuser, werde den Markt vermutlich hoffnungslos überfordern.
Am Ende war es notwendig, in mehreren Segmenten und über einen aus der Sicht der Erben quälend langen Zeitraum vorzugehen - mit sorgsam geschnürten Paketen und Lots, die Rares und Triviales so geschickt verbanden, dass schlussendlich wenigstens alles verkauft war: „Natürlich nur zu einem Bruchteil der geschätzten Anschaffungskosten unseres Vaters. Der Zins war eben seine Freude an der Sammlung.“ Tatsächlich ist die Geschichte kein Einzelfall. In aller Welt investieren ungezählte Liebhaber tagtäglich in Seltsames und Seltenes. Und es sind nicht die großen und begehrten Kunstwerke oder anderen museumsreifen Raritäten, die dabei den Regelfall bilden.
Präzise Aufzeichnungen erleichtert vieles
Es sind vielmehr Bücher und Autographen, Spielzeuge und Lesezeichen, Druckgraphiken oder Porzellantassen, die zwar nicht selten kostspielig und womöglich sogar wertvoll sind, deren freiwillige oder schlimmstenfalls durch Erbauseinandersetzungen erzwungene Veräußerung allerdings häufig nicht von Erfolg gekrönt ist. „Sammler, sorge vor“, empfehlen Erbrechtler ihren Mandanten. Zumindest bei Kollektionen von einem gewissen Wert gehört es zum Mindeststandard sinnvoller Nachfolgeplanung, dass die vorhandenen Bestände katalogisiert sind und die Erben über Anschaffungspreise, mögliche Übernahmeinteressenten sowie seriöse Ratgeber informiert sind.
Nur so lässt sich ein Verkauf halbwegs reibungslos organisieren - mit welchem wirtschaftlichen Ausgang auch immer. Wer seine Sammlung hingegen als Einheit erhalten will, kommt nicht umhin, eine letztwillige Verfügung zu errichten. Ist zum Beispiel einer von mehreren potentiellen Erben zur Übernahme bereit, kann sie ihm durch sogenannte Teilungsanordnung oder ein Vorausvermächtnis zugeordnet werden. In ersterem Falle geschieht dies unter wertmäßiger Anrechnung auf seinen Erbteil, in letzterem gewissermaßen vorab, also zusätzlich zu einer sonst womöglich vorgesehenen Zuwendung. Soll überdies sichergestellt werden, dass sich der Sammlungserbe den Erhaltungswünschen des Erblassers beugt, hat dies durch erbrechtliche Auflagen oder die Anordnung einer Testamentsvollstreckung zu erfolgen.
Pflichtteile ziehen enge Grenzen
Zumindest für eine gewisse Dauer kann beides davor schützen, dass eine Sammlung zerschlagen oder willfährig verschleudert wird. An Grenzen stoßen solche Überlegungen allerdings dort, wo zum Beispiel Abkömmlinge und Ehegatten Pflichtteilsrechte geltend machen können. Bis zur Hälfte des Nachlasswerts ist ihnen dann auf Verlangen in liquiden Mitteln auszukehren: Je nach Wert einer Sammlung kann dies ein nicht unerhebliches Risiko bedeuten. Rechtzeitig ist also zu prüfen, inwieweit Berechtigten der Abschluss eines Pflichtteilsverzichts schmackhaft gemacht werden kann; nicht selten wird dies vom Verständnis für die Leidenschaft des Sammlers abhängen.
Ist freilich genügend Masse vorhanden, so eignet sich vor allem die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung als Mittel zur Konservierung einer für bewahrenswert erachteten Sammlung. Durch geschickte Satzungsgestaltung kann der Stifter hier nicht nur Kriterien für die Auswahl seiner künftigen „Treuhänder“ festlegen. Er kann vielmehr auch Maßstäbe dafür setzen, welche Bestände definitiv zu erhalten sind, welche Stücke womöglich veräußert werden dürfen und für welchen Zweck Veräußerungserlöse einzusetzen sind: etwa für den Erwerb neuer Objekte oder für die Aufstockung desjenigen Vermögens, aus welchem der Betriebshaushalt seiner Stiftung finanziert werden soll.
Verzicht aufs Eigentum
Voraussetzung für das Stiftungsmodell ist allerdings, dass der Stifter bereit ist, seine Sammlung dauerhaft öffentlichen Zwecken zugänglich zu machen, also für die Förderung von Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung oder Forschung. Stiften bedeutet, sich endgültig von seinem Eigentum zu trennen - wenn auch zum Beispiel mit dem Privileg, die eigene Stiftung zu Lebzeiten als Vorstand oder Kurator zu leiten. Nur bei ansonsten vorbehaltsloser Entäußerung ist die Übertragung der Sammlung schenkungs- und erbschaftsteuerfrei.
Andererseits kann der lebzeitig gemeinnützig stiftende Sammler einen Spendenabzug bis zur Höhe von einer Million Euro in Anspruch nehmen. Einen hohen Einkommensteuersatz unterstellt, gibt ihm dies die Möglichkeit, über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren insgesamt etwa 500000 Euro Steuern zu sparen. Voraussetzung ist nur, dass er in der Lage ist, dem zuständigen Finanzamt den Wert seiner Zuwendung nachvollziehbar zu belegen. Dies ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen und rechtzeitig vor Stiftungserrichtung mit den Behörden abzustimmen.
Stiftungen wollen gehegt werden
Freilich ist die bloße Stiftung einer Sammlung nicht per se die Lösung des Nachfolgeproblems: Denn kann der Sammler ihr außer seinen Beständen kein weiteres Vermögen zuwenden, muss ihr die behördliche Anerkennung in aller Regel versagt werden. Das liegt daran, dass eine Sammlung in der Hand einer Stiftung natürlich eine Infrastruktur benötigt, welche ihre Pflege und Zugänglichkeit zum Nutzen der Allgemeinheit gewährleistet.
In aller Regel ist diese nur zu finanzieren, wenn neben den Exponaten auch Ertrag bringende Anlagen wie zum Beispiel Bares oder Wertpapiere vorhanden sind oder zumindest definitive Zusagen für ausreichende Betriebsmittel vorliegen. Ist der Sammler hingegen außerstande, solche zusätzlichen Gelder aufzubringen, kommt in der Regel nur eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in Betracht, vor allem durch Schenkung unter Auflage oder eine Zustiftung an bestehende private oder öffentliche Einrichtungen.
Dabei ist es allerdings kein leichtes Unterfangen, „Andockstationen“ für eine Sammlung zu finden. Wer mehr verlangt als die Annahme einer freigebigen Zuwendung - also vor allem konservatorische Betreuung und regelmäßige Präsentation -, muss insbesondere staatlichen Häusern heute erhebliche Anreize bieten. Meist können diese nur darin bestehen, dass vorhandene Bestände unter Einräumung der Möglichkeit zur Veräußerung von Dubletten aufgewertet werden oder ein attraktives, neues Gebiet im Rahmen eines vorhandenen Gesamtkonzepts erschlossen wird. Immerhin: Einer Hamburger Sammlerin ist dies unlängst gelungen. Tausend ihrer Weihnachtsmänner in Form von Spielzeugen und Dekorationsobjekten werden künftig im Altonaer Museum gezeigt, gepflegt und restauriert. Ein echter Glücksfall. Fragt sich nur, für wen.