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Kunst und Recht 2006 Unesco, Droit de suite & Co. Über alte und neue Vorhaben der neuen Bundesregierung

31.12.2005 ·  Nicht nur in Hinblick auf die Umsatzzahlen, auch seitens der Politik und Gesetzgebung erwartet der Kunsthandel einige folgenreiche Neuerungen mit den Plänen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der europaweiten Einführung des Folgerechts.

Von Florian Mercker und Gabor Mues
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Das nächste Jahr verspricht für den Kunsthandel aufregend zu werden. Nicht nur in Hinblick auf die Umsatzzahlen, die sich mit einer erholenden Konjunktur (hoffentlich) nach oben bewegen werden. Auch seitens der Politik und Gesetzgebung erwartet der Kunsthandel einige folgenreiche Neuerungen.

Der ehrgeizige Hundert-Tage-Plan von Kulturstaatsminister Bernd Neumann wird angeführt von der bereits in der vergangenen Legislaturperiode angegangenen Ratifizierung der Unesco-Konvention von 1970 zum illegalen Handel mit Kulturgut, durch die der Handel mit Hehlerware aus Ausgrabungsstätten auch in Deutschland unterbunden werden soll. Die Gesetzgebungsinitiative war durch die Neuwahlen etwas aus dem Blick geraten.

Deutschland, so die Forderung, dürfe nach der Umsetzung der Konvention durch die Schweiz, England und Amerika nicht zum letzten Zufluchtsland für Hehler werden. Die Forderung ist berechtigt, abzuwarten aber bleibt der Gesetzentwurf hinsichtlich seines praktischen Regelungsinhalts und seiner Handhabbarkeit für die Beteiligten.

Die Fusion der Kulturstiftungen des Bundes und der Länder ist ein weiteres Projekt, das ganz oben auf der Agenda des Kulturstaatsministers steht und dank der nun zugesagten Zustimmung Bayerns zügig verwirklicht werden soll. Es bleibt zu hoffen, daß hier ein der gesamten Kultur dienlicher großer Wurf gelingt, der sich nicht in Einzelfragen der Föderalismusdebatte verliert. Die Bewahrung des kulturellen Erbes als Hauptziel der Kulturstiftung der Länder gilt es mit dem Innovationsgedanken der Kulturförderung der Stiftung des Bundes zu verbinden.

Bangen um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz

Die Aussagen zu Kunst und Kultur im Koalitionsvertrag fallen naturgemäß wenig konkret aus. Aufhorchen läßt aber die Ankündigung, am ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für den Handel mit Kunstwerken festhalten zu wollen. Die Debatte über die Erhöhung der Mehrwertsteuer hatte den Handel bereits um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für bildende Kunst und Sammlungsstücke bangen lassen. Dabei ist zu bedenken, daß der Gesetzgeber die Einführung eines bestimmten Mehrwertsteuersatzes nicht ohne die Zustimmung der anderen europäischen Mitgliedstaaten entscheiden kann.

Derzeit diskutiert der Europäische Rat den Entwurf einer Mehrwertsteuerrichtlinie, der bislang keine ermäßigte Mehrwertsteuer für den Kunsthandel vorsieht. Sollte die Richtlinie in dieser Form umgesetzt werden, könnte dies das Aus für den reduzierten Satz in Deutschland bedeuten - bildende Kunst und Photographie würden dann gleich beziehungsweise gleich schlecht behandelt.

Weitere Reformen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts

Auch das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht soll nach den ersten Reformen der Jahre 2000 und 2001 weiter reformiert werden. Damit will man die notwendige Stärkung der Zivilgesellschaft und des bürgerschaftlichen Engagements erreichen. In Zeiten knapper Kassen gehen von Stiftungen wie von gemeinnützigen Organisationen wichtige Impulse für den Kultursektor aus. Zu fordern ist daher eine Beteiligung der Zivilgesellschaft als gleichberechtigter Akteur neben Markt und Staat. Unterschiedliche und durchaus mutige Vorschläge, die hoffentlich die notwendige Beachtung der Regierung finden, liegen bereits vor.

Ein wichtiger Aspekt, der keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat, ist - als Teil der Föderalismusdebatte - die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz. Der Artikel 23 Absatz 6 stärkt in der bislang vorliegenden Reformfassung allein die Rechte der Länder bei kulturellen Fragen. Sollte dies so gewollt sein, bedürfte das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für sein Bestehen einer neuen Legitimation.

Novellierung des Urheberrechtsgesetzes

Zu erwähnen ist ferner, daß die große Koalition auch die unter Rot-Grün begonnene Reform des Urheberrechtsgesetzes fortsetzen will. Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (der sogenannte „Zweite Korb“) war wegen der vorzeitigen Beendigung des 15. Bundestages nicht mehr umgesetzt worden. Auf der Agenda steht hier neben dem „Recht auf Privatkopie“ insbesondere die Frage der Archivnutzung von urheberrechtlich geschützten Werken.

Nach dem Willen der oppositionellen Liberalen sollen freilich auch die seit 2002 neu geltenden Regelungen über das Recht von Urhebern auf angemessene Vergütung und deren Nachverhandlungsmöglichkeit auf den Prüfstand kommen, nachdem jüngste Urteile zur Zulässigkeit von Pauschalvergütungen für Übersetzer im Verlagswesen für Unruhe gesorgt haben.

Europaweite Einführung des Folgerechts

Auf europäischer Ebene ist die flächendeckende Einführung des Folgerechts wohl die größte Neuerung des Jahres 2006. Notwendig geworden ist sie durch die Maßgabe der Folgerechtrichtlinie, die die Mitgliedstaaten der EU zu einer Umsetzung bis zum 31. Dezember 2005 verpflichtet. Auch Großbritannien als wichtiger Handelsplatz und größter Folgerechtsgegner wird nun eine Abgabe zum 1. Januar 2006 einführen und hat hierfür einen Mindestverkaufspreis von 1000 Euro festgelegt, ab dem diese Abgabe fällig wird. In anderen Ländern werden höhere Schwellenwerte gelten, wie etwa in Österreich, wo die Abgabe erst ab 3000 Euro anfällt. Damit ist zwar das bislang bestehende Ungleichgewicht innerhalb Europas nahezu ausgeglichen, anderseits besteht jetzt die Gefahr, daß der Kunstmarkt in folgerechtsfreie Länder außerhalb der Union, also die Vereinigten Staaten und die Schweiz, abwandert.

Außer Frage zu stehen scheint nach der Koalitionsvereinbarung indes das Fortbestehen der Künstlersozialversicherungsabgabe, wenngleich der Kreis der Versicherungsnehmer enger gefaßt werden soll. Positiv zu vermerken ist im Vertragswerk der Regierungsparteien schließlich das Versprechen, sich verstärkt um die Rückführung deutschen Kulturguts aus dem Ausland bemühen zu wollen - Stichwort Beutekunst. Gerade hier läßt sich zum Wohl der Sache an zahlreiche bestehende Initiativen und gewachsenes Vertrauen unter den Beteiligten anknüpfen.

Die Autoren sind Rechtsanwälte in München.

Quelle: F.A.Z., 31. Dezember
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